Fachgruppe Kasse / Steuern / Vollstreckung
In diesem Fachgebiet werden die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge der Stadtverwaltung bearbeitet. Auch Steuern können kommunale Einnahmen sein. Gemeindekassen haben die Aufgabe, deren Zahlungen zu überwachen. Auch Mahnung und Vollstreckung gehören zu den Aufgaben.
Zuständigkeiten / Aufgaben
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Ein- und Auszahlungen
Tel: 03571 / 45 72 12
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Mahnwesen
Tel: 03571 / 45 72 12
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Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Nebenforderungen, Gebühren und Kosten
Tel: 03571 / 45 72 12
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Verwalten der Kassenmittel, Kreditaufnahme, Geldanlagen
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Verwahrung von Wertgegenständen
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Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Tel: 03571 / 45 72 12
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Vermögens- und Schuldenverwaltung
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Spendenbescheinigungen für gemeinnützige Zwecke städtischer Bereiche
Tel: 03571 / 45 72 12
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Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer
Tel: 03571 / 45 62 40
Information zu Realsteuer-Hebesätzen:
2021 2022 2023 Grundsteuer A 352 v.H. 352 v.H. 352 v.H. Grundsteuer B 465 v.H. 465 v.H. 465 v.H. Gewerbesteuer 405 v.H. 405 v.H. 405 v.H.
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Erhebung der Vergnügungssteuer
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Erhebung der Hundesteuer; Anmeldung/Abmeldung von Hunden
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Stundung, Niederschlagung und Erlass von Steuerforderungen
Tel: 03571 / 45 62 40
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Feststellung und Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Hunde- und Vergnügungssteuer
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Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändung
Tel: 03571 / 45 72 31 und Tel: 03571 / 45 72 32
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Einleitung von Maßnahmen zur Beitreibung eigener und fremder Forderungen (Amtshilfeersuchen) öffentlich-rechtlicher Natur
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Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Beitreibung eigener Forderungen privatrechtlicher Natur
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Zwangsvollstreckungen in Bezug auf bewegliches und unbewegliches Vermögen
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Bearbeitung und Antragstellung zur Abnahme der Vermögensauskunft
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Beantragung richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse und Erzwingungshaft beim Amtsgericht