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Bauaufsicht / Denkmalschutz

Wer bauen will, muss wissen, ob sein Bauvorhaben aufgrund der planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auf seinem Grundstück umgesetzt werden kann. Die Mitarbeiter des Fachdienstes stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite. Die  Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen, die Entgegennahme von Unterlagen der Genehmigungsfreistellung sowie die baurechtliche und gestalterische Bauberatung gehören – wie auch Hinweise bezüglich des Denkmalschutzes – ebenfalls zu den Aufgaben des Fachdienstes. 

Adresse

Altes Rathaus
Markt 1
02977 Hoyerswerda

Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Zuständigkeiten / Aufgaben

  • Bauaufsicht / Baugenehmigungen

    Tel: 03571 / 45 65 10 oder Tel: 03571 / 45 75 22

    • baurechtliche und gestalterische Bauberatung
    • Klärung baurechtlicher Nachbarschaftsstreitigkeiten
    • Baugenehmigungen
    • Bauvorbescheide
    • Fliegende Bauten – Gebrauchsabnahmen
    • Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Prüfung von Bauanzeigen nach der SächsBO
    • Erteilung von Prüfaufträgen einschließlich Überwachung und Abrechnung
    • Überwachung der Prüfungen, die sich aus der Verordnung des SMI über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (SächsTechPrüfVO) ergeben
    • Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
    • Bauzustandsbesichtigungen für laufende Vorgänge/ Vorhaben
    • Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen
    • Erstellung baufachlicher Stellungnahmen im Vorrang anderer Gestattungsverfahren, u.a. bei der Genehmigung von Anlagen nach der Gewerbeordnung, dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Wassergesetz, dem Abfallbeseitigungsgesetz u.a.
    • Eintragung der Baulasten und Führung des Verzeichnisses nach Landesrecht
    • Fortschreibung der kleinräumigen Gebietsgliederung und Führung des Hausnummernsystems der Stadt Hoyerswerda
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
      • Kontrolle und Anordnung der Beseitigung gefahrdrohender Zustände an baulichen Anlagen
      • Ermittlung und Verhinderung von Schwarzbauten
      • bauordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen

    Informationen / Formulare:
    Alle nachstehend aufgeführten Informationen und Formulare zum Thema Bauaufsicht sind zu finden im Service-Portal  Amt24

    • Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO, auf Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
    • Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Anzeige der Aufnahme der Nutzung nach § 82 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Baubeginnsanzeige nach § 72 Abs. 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Baubeschreibung – Antrag auf Baugenehmigung
    • Baubeschreibung – Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Bestätigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung und die ausreichende Löschwasserversorgung für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
    • Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Antrag auf Baugenehmigung
    • Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Schriftlicher Teil des Lageplans nach § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Antrag auf Baugenehmigung
    • Schriftlicher Teil des Lageplans nach § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Antrag auf Vorbescheid
    • Schriftlicher Teil des Lageplans nach § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) – Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgang (Online-Dienst)
    • Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigung – Antrag auf Baugenehmigung (Online-Dienst)
    • Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigung – Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung (Online-Dienst)
    • Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
  • Denkmalschutz

    Tel: 03571 / 45 65 57

    • Schutz und Pflege der Bau- und Kunstdenkmale sowie der Bodendenkmale
    • Planung und Überwachung der baulichen Unterhaltung und Sanierung von Denkmalen und öffentlichen Kunstobjekten
    • Erarbeitung von Satzungen für Denkmalschutzgebiete
    • Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme und Genehmigungen bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen und bei Bodeneingriffen
    • Beratung der Bürger zu Fragen des Denkmalschutzes und der Stadtbildpflege

    Informationen / Formulare:

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