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Stadtplanung

Der Fachdienst Stadtplanung betrachtet unter Beachtung der räumlichen und sozialen Strukturen die gegenwärtige Situation in verschiedensten Lebensbereichen unserer Stadt.  Darauf aufbauend werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange Planungskonzepte erarbeitet, die für unter anderem für die Entwicklung der Infrastruktur von großer Bedeutung sein können.

Hinweis: Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie auf der Themenseite  Stadtplanung  im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.

Adresse

Altes Rathaus
Markt 1
02977 Hoyerswerda

Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Zuständigkeiten / Aufgaben:

  • Organisation und Durchführung der Vergabe von Planungsaufträgen für die städtebauliche Planung

  • Bauleitplanung

    • Organisation der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung
    • Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, von Teil-Flächennutzungsplänen sowie von Vorhaben- und Erschließungsplänen für das gesamte Stadtgebiet
    • Aufstellung und Fortschreibung von Bebauungsplänen
    • Sicherung der Bauleitplanung
    • Erarbeitung von Stellungnahmen der Stadt zu Planungen des Landes, der Nachbargemeinden
      und anderer öffentlicher Planungsträger

  • Städtebauliche Erneuerung

    • Erarbeitung von Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen und Abrundungssatzungen zur Klarstellung und Erweiterung des Innenbereiches sowie von sonstigen informellen Planungen
    • Stellungnahmen zu Bauvoranfragen, Bauanzeigen, Bauanträgen, zu Anträgen auf Teilungsgenehmigungen, auf Befreiungen von planungsrechtlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen und zu Vorkaufsrechtsfragen, zu Pachtverträgen und zu Anträgen auf Werbeanlagen
    • Antragsbearbeitung und Bürgerberatung in Angelegenheiten der Wohnungsbauförderung
    • Beratung der Ortschaftsräte bei Maßnahmen der Dorfentwicklung in den Ortsteilen
  • Verkehrsleitplanung

    • Erarbeitung und Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes
    • Erarbeitung von Planungsvorgaben zur Gestaltung städtischer Verkehrsanlagen
    • Stellungnahmen zu Verkehrsbauvorhaben
    • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Nahverkehrsplanung bei der Verkehrsplanung innerhalb des Verkehrsverbundes, des Oberzentralen Städteverbundes und bei der Landesplanung
    • Mitwirkung bei der Orts- und Regionalplanung anderer Träger öffentlicher Belange
    • Mitwirkung bei Markierungs- und Beschilderungsplänen und bei der Aufstellung von Anforderungen an Lichtsignalanlagen
    • Vergabe von Planungsleistungen zur Verkehrsleitplanung
    • Erarbeitung von Planungsvorgaben zur Gestaltung städtischer Verkehrsanlagen
  • Öffentliche Grünplanung

    • Erarbeitung von Grünrahmen- und Grünordnungsplänen
    • Erarbeitung und Fortschreibung eines Biotopmanagementplanes
    • Anlegen und Aktualisieren eines Ökodepots
    • Mitwirkung bei der Ausgliederung von Grundstücken aus Landschaftsschutzgebieten
    • Mitwirkung bei der Planung von Wohnumfeldverbesserungen
    • Mitwirkung bei der Renaturierung von öffentlichen Gewässern und Freianlagen
    • Mitwirkung bei der Sportstätten- und Schulentwicklungsplanung
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