Menu

Recht und Beteiligungsmanagement

Das Handeln in jeder öffentlichen Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung darf die Verwaltung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung und nicht im Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Regelungen handeln. Der Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement setzt diese Forderungen für die Stadtverwaltung Hoyerswerda um und vertritt die Stadt bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

So erreichen Sie die zuständigen Mitarbeiter:

Recht

Beteiligungsmanagement

Altes Rathaus (Zi. 1.18)
Markt 1
02977 Hoyerswerda

Tel. 03571 / 45 71 71
Fax.  03571 / 45 78 71 71

birgit.habicht@hoyerswerda-stadt.de

Altes Rathaus (Zi. 0.10)
Markt 1
02977 Hoyerswerda

Tel. 03571 / 45 71 72
Fax.  03571 / 45 78 71 72

peggy.bittner@hoyerswerda-stadt.de

So erreichen Sie die Schiedsstelle:

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda können sich bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle wenden.

Der Sprechtag der Schiedsstelle wird an jedem 1. Dienstag im Monat von 16:00 bis 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1, Zimmer 1.24 angeboten. In dieser Zeit steht der Friedensrichter vor Ort für Ihre Fragen zur Verfügung.

Schriftliche Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Hoyerswerda
Schiedsstelle
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 45 71 71 gestellt werden.

Zuständigkeiten / Aufgaben

  • allgemeine Rechtsberatung der Verwaltung

  • unmittelbare Bearbeitung schwieriger Rechtsangelegenheiten der Verwaltung und Führung diesbezüglicher Verhandlungen

  • Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, Zusammenarbeit mit Prozessbevollmächtigten

  • Vertretung der Stadt in Gerichtsverfahren (Arbeits-, Zivil- und Verwaltungsgerichte)

  • Mitwirkung bzw. Prüfung beim Entwurf und Erlass örtlicher Rechtsvorschriften (Ortsrecht) sowie bei der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung wichtiger Beratungs- und Beschlussvorlagen

  • Prüfung von zivilen oder öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gegenüber der Stadt bzw. Durchsetzung städtischer Ansprüche gegenüber Dritten in schwierigen Rechtsangelegenheiten

  • Entscheidungen zu Strafanzeigen/Strafanträgen wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Stadt einschließlich Erstattung von Strafanzeigen/Stellung von Strafanträgen im Auftrag des Oberbürgermeisters, Rücknahme von Strafanträgen und Erteilung der Zustimmung zur Einstellung von Verfahren

  • Haftpflichtversicherung, Vermögenseigenschadenversicherung

  • Bearbeitung von Schadensfällen im Bereich der Eigenschadenversicherung, der kommunalen Haftpflicht und im Strafrechtsschutz

  • Controlling für die kommunalen Beteiligungen

  • Friedensrichter (Koordination der Anliegen von Bürgern)

  • Schiedsstelle (Betreuung)

Nach oben

Recht und Beteiligungsmanagement