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Service rund um den Bürgerhaushalt

Formulare und Publikationen zum Bürgerhaushalt stehen hier für Sie zum Herunterladen bereit, ebenso wie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Datenschutzhinweise. Darüber hinaus haben wir Ihnen Verlinkungen zu anderen Beteiligungsverfahren der Stadt Hoyerswerda zusammengestellt.

Formulare & Online-Angebote zur Beteiligung

Je nach Verfahrensstand sind die Formulare Vorschlagsbogen, Stimmzettel und Fragebogen Evaluation an dieser Stelle aktiv, d.h. zum Herunterladen oder auch zum direkten Ausfüllen bereit.

 

Aktuell gibt es keine Angebote/ Umfragen zur Beteiligung.

Hinweis zum PDF: Um einen Datenverlust zu vermeiden, bitte zuerst den Vorschlagsbogen bzw. Stimmzettel als PDF herunterladen/ auf dem eigenen PC speichern, dann ausfüllen und absenden. (Da die Webseite für Mozilla Firefox optimiert ist, kann es ggf. bei anderen Webbrowsern zu Kommunikationsproblemen kommen.)
Selbstverständlich können Sie das Formular auch ausdrucken und per Hand ausfüllen und z.B. per Post schicken.

 

  

Über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen ist generell eine weitere Möglichkeit der Beteiligung und Mitwirkung am Verfahren des Bürgerhaushaltes gegeben. Die Formulare zum Bürgerhaushalt sind hier ebenso abrufbar und können zum Teil auch gleich direkt ausgefüllt werden. Die Weiterleitung an die Stadtverwaltung erfolgt dann automatisch.

Veröffentlichungen

Flyer, Plakate und andere Druckerzeugnisse zum Bürgerhaushalt finden Sie hier zusammengefasst. Ebenso können Sie hier Pressemitteilungen zum Bürgerhaushalt einsehen.

Abstimmung Poster Bürgerhaushalt 2023

Flyer Abstimmung Bürgerhaushalt 2023 

Flyer Vorschlagsphase Bürgerhaushalt 2023

Poster Vorschlagsphase Bürgerhaushalt 2023

Poster Abstimmung Bürgerhaushalt 2022

Kurz-Flyer Abstimmung Bürgerhaushalt 2022

Poster Vorschlagsphase Bürgerhaushalt 2022

Flyer Vorschlag einreichen, Bürgerhaushalt 2022

Poster Abstimmung Bürgervorschläge, Bürgerhaushalt 2021

Flyer Vorschlag einreichen (Stufe 1), Bürgerhaushalt 2021

Poster Vorschlag einreichen, Bürgerhaushalt 2021

Flyer Abstimmung (Stufe 2), Bürgerhaushalt 2020

Pressemitteilungen

PM_BHH 2022_Vorschlagsphase_endet

Haufig gestellte Fragen

Wann bin ich ein Bürger/ eine Bürgerin?
Die Definition „Bürger“ ergibt sich aus § 15 der Sächsischen Gemeindeordnung: Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Das Wohnen bezieht sich dabei auf den Hauptwohnsitz. Ab dem Verfahren zum Bürgerhaushalt 2021 ist es auch möglich, dass jüngere Bürgerinnen und Bürger mitwirken können. Das Alter zur aktiven Beteiligung wurde auf 16 Jahre herabgesetzt.

Kann ich mehrere Vorschläge einreichen?
Ja, es können auch mehrere Vorschläge pro Bürger/ Bürgerin eingereicht werden. Wichtig ist, dass diese die Voraussetzungen und Kriterien erfüllen. Am einfachsten ist es unter Nutzung des Vorschlagsformulars. Anders verhält es sich bei der Abstimmung. Hier kann jede/r Bürger/in nur einmal abstimmen.

Wo kann ich meinen Vorschlag einreichen?
Vorschläge können direkt bei der Stadtverwaltung (Neues Rathaus, Altes Rathaus, Bürgeramt) und bei den Ortsteilverwaltungen abgegeben werden. Per Brief lautet die Anschrift: STADT HOYERSWERDA / STEUERGRUPPE BÜRGERHAUSHALT, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda. Sie können aber auch direkt per E-Mail an buergerhaushalt@hoyerswerda-stadt.de  geschickt werden. Alternativ steht die Internetplattform des  Bürgerbeteiligungsportals Sachsen  für die Vorschlagseinreichung zur Verfügung. 

Wie kann ich für meinen favorisierten Vorschlag abstimmen?
Für die Stimmenvergabe gibt es ein Formular, den Stimmzettel. Jeder Bürger/ jede Bürgerin hat insgesamt 3 Stimmen, die maximal vergeben werden dürfen – entweder auf einen Vorschlag oder auf mehrere Vorschläge verteilt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wo der Wohnsitz liegt, ob in der Kernstadt oder in einem Ortsteil. Bürger/ Bürgerinnen der Ortsteile dürfen für Maßnahmen der Kernstadt abstimmen und umgekehrt. Wichtig ist, dass die „Bürgereigenschaft“ erfüllt und der Abstimmungszeitraum eingehalten wird. Neben der Abstimmungsmöglichkeit auf dem klassischen Papier-Stimmzettel, der anschließend der Stadtverwaltung zu übermitteln ist (z.B. Post, Abgabe), kann seit dem Bürgerhaushalt 2020 auch direkt online über die Internetseite abgestimmt werden.

Was passiert mit den Vorschlägen, die nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen?
Diese  Vorschläge können nicht in das Verfahren einbezogen und zur Abstimmung gestellt werden. Sie werden gesammelt und dem zuständigen Dritten mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung übergeben.

Was ist ein Mastervorschlag?
Zur Vereinfachung des Verfahrens werden identische bzw. doppelte Vorschläge zusammengefasst. Auch bei ähnlichen Vorschlägen wird so verfahren. Die Zusammenlegung dieser Vorschläge erfolgt unter einem „Mastervorschlag“ mit einem neuen Titel und einer neuen Vorschlagsnummer (gekennzeichnet durch ein „M“) vor der Abstimmung durch die Steuergruppe. Alle unter dem „Mastervorschlag“ zusammengefassten Vorschläge bleiben weiterhin sichtbar. Es kann aber nur für den übergeordneten „Mastervorschlag“ abgestimmt werden. Ein weiterer Vorteil neben der Übersichtlichkeit ist, dass sich die Vorschläge bei der Abstimmung nicht gegenseitig die Stimmen wegnehmen.

Werden Vorschläge aus dem Verfahren eines abgeschlossenen Bürgerhaushalts (2019 – 2022) in das Verfahren zum Folge-Bürgerhaushalt übernommen?
Nein, Vorschläge die nach der Einreichungsfrist (Stufe 1) bei der Stadt- bzw. den Ortsteilverwaltungen eingegangen sind, verfallen. Sie werden nicht automatisch in den Folgejahr-Bürgerhaushalt einbezogen. Gleiches gilt für Vorschläge, die zur Abstimmung (Stufe 2) standen, aber es nicht auf die oberen Rankingplätze und damit in das für die Realisierung zur Verfügung stehende Budget geschafft haben. In beiden Fällen können die Vorschläge neu eingereicht werden.

Wie erfahre ich, was aus meinem Vorschlag geworden ist?
Jeder Vorschlaggeber/ jede Vorschlaggeberin wird schriftlich darüber informiert. Die Information erfolgt in der Regel nach Abschluss der jeweiligen Verfahrensstufe und bei einem gewählten Vorschlag auch innerhalb der Phase der Umsetzung.

 

Datenschutz

Über das Beteiligungsverfahren „Bürgerhaushalt“ werden personenbezogene Daten bekannt und verarbeitet: unsere Datenschutzhinweise zum Bürgerhaushalt Hoyerswerda.

Die Datenschutzerklärung der Stadt Hoyerswerda finden Sie hier.

Verlinkungen Bürgerbeteiligung

Die Stadt Hoyerswerda praktiziert neben dem Bürgerhaushalt weitere Formate der Bürgerbeteiligung z.B. Beschwerdemanagement/ Bürgertelefon und „Hoyerswerdaer Stadtgespräch“. Auch die Stadtwerkstätten zur Umsetzung des Leitbildes Hoyerswerda 2030 mit dem zugehörigen Handlungsprogramm gehören dazu.

Darüber hinaus kann gesetzlich verlangt sein, eine Beteiligung zu ermöglichen und auch durchzuführen wie es z.B. in der Bauleitplanung oder beim Erlass der Haushaltssatzung vorgeschrieben ist.

Wir haben Ihnen folgend eine Auswahlt der wichtigsten Verlinkungen unserer städtischen Beteiligungspraxis zusammengestellt.

Bekanntmachungen der Stadt Hoyerswerda

Bürgertelefon

Leitbild Hoyerswerda und Stadtwerkstätten

 

Über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen ist eine weitere Möglichkeit der Beteiligung und Mitwirkung gegeben. Wir nutzen das Portal für das Verfahren Bürgerhaushalt, für Umfragen zu bestimmten Projekten (z.B. Ideen und Wünsche für Bewerbung um die Landesgartenschau Sachsen gesucht), für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder auch einfach zur Information.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hoyerswerda/startseite

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