Überblick zur Städtebauförderung
Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich zu je einem Drittel.
Anders als in anderen Förderprogrammen werden mit der Städtebauförderung sogenannte Gesamtmaßnahmen gefördert. Gemeint ist die Förderung eines abgegrenzten Fördergebietes, innerhalb dessen Einzelmaßnahmen aus einem städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) abgeleitet werden. Als wesentliche Neuerung wurde die Förderstruktur im Jahr 2020 von bisher sechs auf drei neue Programme gestrafft:
- „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)
- „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
- „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
Noch in der Umsetzung befindliche Gesamtmaßnahmen wurden in die neue Programmlandschaft überführt.
Städtebauförderung in der Großen Kreisstadt Hoyerswerda
Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit 50 Jahren fördern Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam den Städtebau in Deutschland. Die Städtebauförderung trägt wesentlich dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklung umzusetzen. Bereits seit Beginn der 90-er Jahre zählt auch die Große Kreisstadt Hoyerswerda zu den Programmgemeinden der Städtebauförderung. Zusammen mit den finanziellen Anteilen der Investoren und dem Eigenanteil der Stadt wurden zahlreiche Bauvorhaben realisiert, die das Gesicht der Stadt geprägt und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt beigetragen haben. Die Belebung der Stadt ist ebenso wichtig wie die baulichen Veränderungen und wenn Leben in die Stadt zieht, so wissen wir, dass wir die Fördermittel für unsere Stadt sinnvoll eingesetzt haben. Neben kommunalen Projekten wurden auch Bauvorhaben privater Eigentümer unterstützt. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Nicht zu unterschätzen ist auch der wirtschaftsfördernde Aspekt der Städtebauförderung, da überwiegend das örtliche Baugewerbe und Handwerk von Aufträgen profitiert. Die Stadt Hoyerswerda wird derzeit in folgenden Förderprogrammen durch Bund und Freistaat Sachsen gefördert:
- SOP-Aktive Stadt- und Ortsteilzentren mit dem Fördergebiet „Zentrenbereich-Altstadt Hoyerswerda“
- „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ (WEP) (vorher: Stadtumbau (Ost)) mit dem Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“.
Ehemalige Förderprogramme:
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahme (SEP) mit dem Sanierungsgebiet Hoyerswerda-Zentrum, Altstadt und dem Sanierungsgebiet Bahnhofsvorstadt
Die Lage der Fördergebiete im Stadtgebiet Hoyerswerda ist hier dargestellt: Übersichtskarte Fördergebiete Städtebauförderung
Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zur Städtebauförderung. (Stand: Mai 2021)
Welches Ziel hat Städtebauförderung?
Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in einer Kommune abzubauen. Dazu werden Voruntersuchungen und der Handlungsbedarf konkret untersucht sowie ein Fördergebiet räumlich abgegrenzt und durch den Stadtrat beschlossen. Als Ergebnis dieses Prozesses, welcher unter Mitwirkung der am Stadtumbau Beteiligten und vor allem der Bürgerschaft geführt wird, wird ein „Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO)“, also ein Fördergebietskonzept erstellt und ebenfalls durch den Stadtrat beschlossen.
Die Konzepte beinhalten ein Paket an Einzelmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die festgestellten Funktionsschwächen und städtebaulichen Missstände des Fördergebietes zu beseitigen oder abzumildern.
Dieses „Paket“ aus Fördergebiet, Untersuchungen und Einzelmaßnahmen zur Missstandsbeseitigung wird fördertechnisch als „Gesamtmaßnahme“ bezeichnet. Die Stadt kann nun dafür Förderung beantragen.
Wer finanziert Städtebauförderung?
Städtebauförderprogramme sind in der Regel Bund-Länder-Kommunen-Programme. Diese drei Partner haben ein gemeinsames Interesse daran, Städte und Gemeinden als funktionierende, lebensfähige, lebenswerte und soziale Wirtschafts- und Wohnstandorte zu erhalten und zu entwickeln. Deshalb sind auch alle drei Partner an der Finanzierung beteiligt. Dies geschieht, je nach Förderprogramm, in unterschiedlicher Höhe. Bund und Länder schließen jährlich eine „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung“ ab und regeln darin die Verteilung der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel auf die Länder und Förderprogramme und die Finanzierungsbeteiligungen der Bundesländer.
Welche Städtebauförderprogramme gibt es?
Hoyerswerda mit seinen besonderen Problemlagen durch Strukturwandel und demografische Entwicklung hat in den vergangenen 30 Jahren Zuschüsse aus einer Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme erhalten. Städtebaufördermittel werden nur dann eingesetzt, wenn es keine Fachförderprogramme gibt oder diese finanziell ausgelastet sind. Manchmal werden Städtebaufördermittel auch ergänzend zur Fachförderung bereitgestellt und eingesetzt.
Meist werden die Namen der Förderprogramme so gebildet, dass sich aus der Bezeichnung auch auf den Inhalt schließen lässt, was leider oft etwas sperrige Programmnamen entstehen lässt.
Förderprogramme aus der Vergangenheit, die wir als Stadt genutzt haben, hießen zum Beispiel:
„Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)“, „Maßnahmen zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (StWENG)“, „Durchführung von Sicherungs- und Wohnumfeldmaßnahmen nach dem BauGB (WUP/WSP)“, „Stadtumbau Ost (SUO)“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)“, Stadtumbau (SU) usw.
2020 wurde die Förderlandschaft der Städtebauförderung gestrafft, es gibt nun drei Förderprogramme:
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)
Laufende Gesamtmaßnahmen aus vorherigen Förderprogrammen wurden z.T. in die neue Förderlandschaft überführt.
Aktuell ist die Stadt Hoyerswerda mit zwei Fördergebieten in zwei Programmen der Städtebauförderung aufgenommen:
- mit dem Fördergebiet „Zentrenbereich – Altstadt Hoyerswerda“ in das auslaufende Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP)“
- mit dem Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ in das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“.
Über beide Programme kann man sich auf der Stadtwebsite https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/stadtentwicklung/ informieren.
Woran erkennt man geförderte Einzelmaßnahmen?
Seit einigen Jahren wird bei Maßnahmen, für die Städtebaufördermittel eingesetzt werden, ein besonderes Logo verwendet:
Man findet dieses Logo zum Beispiel zusammen mit dem Wappen des Freistaates Sachsen und dem Logo des zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf den Bautafeln von Einzelmaßnahmen.
Ist eine mit Städtebaufördermitteln geförderte Baumaßnahme fertiggestellt, wird das Logo „Städtebauförderung“ am Objekt als Plakette oder Schild angebracht. Geht man mit offenen Augen durch unsere Stadt, kann man an oder in vielen Gebäuden, Brücken, Gehwegen, Parkplätzen dieses Logo entdecken.
Welche Einzelmaßnahmen wurden in den letzten Jahren und werden aktuell gefördert?
Einige Förderprogramme, in welche die Stadt Hoyerswerda aufgenommen war, sind bereits abgeschlossen, die Fördergebiete geschlossen. Andere Gesamtmaßnahmen laufen derzeit weiter.
Das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ (bis 2019: Stadtumbau) ist in drei Programmteile untergliedert:
- „Rückbau Wohngebäude“
- „Rückführung städtischer Infrastruktur“ (technischen und soziale) und
- „Aufwertung“
Hoyerswerda erhält für das Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ Mittel in allen drei Programmteilen.
Im Programmteil „Rückbau Wohngebäude“ wird, wie es der Name verrät, der Wohnungsrückbau gefördert. Der Rückbauprozess ist ein schmerzhafter Prozess für alle. Wenn Gebäude oder Stadtteile, Schulen, Kitas und Turnhallen, die eng mit der eigenen Biografie verbunden sind, verschwinden, geht Heimat verloren. Dies ist allen am Stadtumbau Beteiligten bewusst und es wird versucht, dies abzufedern.
Aber Rückbau ist leider notwendig. In wie viele leere Fenster würden wir auf unserem Weg durch die Stadt blicken? Wie viele unschöne, schlecht beleuchtete Ecken gäbe es in der Stadt, wenn in einem Wohnblock nur noch ein paar Mieter ihr zu Hause hätten? Wie viele zerschlagene Fensterscheiben, demolierte Wohnungstüren, herausgerissene Leitungen hätten die Anwohner dieser Stadt zu ertragen? In welchem Wohnumfeld würden wir leben? Und wie würden die Kosten, die leerstehende Wohnungen dennoch verursachen, die Höhe der Mieten beeinflussen? Durch die Förderung des Wohnungsrückbaus blieben uns diese Szenarien in der Vergangenheit erspart und wir sind zuversichtlich, dass die Finanzausstattung dieses Programmteils notwendige Anpassungen am Wohnungsbestand auch in Zukunft möglich machen.
Mit dem Rückbau von Gebäuden geht auch die Anpassung der technischen und sozialen Infrastruktur einher. Sie wurde und wird dann nicht mehr voll umfänglich benötigt. Die Leitungsnetze werden an den neuen verminderten Bedarf angepasst und somit die Versorgung verbleibender Gebäude und Stadtteile gesichert. Mit der Reduzierung der zuvor vorhandenen und nun nicht mehr in dieser Dimension erforderlichen technischen Infrastruktur wird eine Optimierung der Versorgungsnetze für Trinkwasser, Strom, Gas, Fernwärme und der Abwasserentsorgung erreicht.
Die Rückführung sozialer Infrastruktur umfasst Maßnahmen zum Rückbau ehemaliger Kindertagesstätten, Sportplätze, Spielplätze, Begegnungsstätten, kultureller Einrichtungen. Ziel ist die Reduzierung eines Überangebotes an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Gebäude, die nur gering oder gar nicht mehr genutzt waren, unwirtschaftlich betrieben wurden oder leer standen konnten durch Umzüge/ Zusammenlegungen von Nutzungen freigezogen und somit eine wirtschaftlichere Nutzung anderer Gebäude erreicht werden.
Leider wird in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger der Begriff „Stadtumbau“ oft allein mit „Rückbau“ gleichgesetzt. Aber es wird so viel mehr umgesetzt!
Zur Aufwertung eines Fördergebiets müssen die städtebaulichen Missstände umfassend angegangen werden, verschiedene Problemlagen und städtebauliche Missstände durch verschieden geartete Einzelmaßnahmen behoben oder abgemindert werden.
Im Programmteil „Aufwertung“ sind z.B. Wohnumfeldgestaltungen, die Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen auf freigelegten Rückbauflächen, Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen und die Gestaltung von Grünflächen, aber auch weitere Rückbauten von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie vorbereitende Planungsleistungen und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und gefördert worden.
Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit können genannt werden:
- der Umbau der Räumlichkeiten zum Zuse-Computer-Museum ZCOM
- die Errichtung des Glockenturmes am Martin-Luther-King-Haus
- die Sanierung von Fenstern und Fassade des Stadtschlosses
- die Errichtung der Parkanlage im Neustadtzentrum (zwischen Lausitzhalle und Lausitz-Tower)
- die Errichtung des Skulpturengartens an der A.-Einstein-Straße
- Schaffung des Spielplatzes „Bürgerwiese“ im Neustadtzentrum
- Gestaltungen des Wohnumfeldes in der Virchowstraße und rings um den Lausitz-Tower
- Umgestaltung des Platzes an den drei Eichen in der Fischerstraße (ehemalige Tiergehege vor dem Schloss)
- die Errichtung des Freizeitparkes mit Beachvolleyballanlage und des Familienparks auf den Rückbauflächen in der Straße des Friedens
- Erweiterung und Umbau am Gebäude der Lausitzhalle zur Unterbringung von Volkshochschule und Musikschule
- Sanierung der Schule zur Lernförderung „Nikolaus Kopernikus “ in der Robert-Schumann-Straße
- der Umbau mit Erweiterung und die Sanierung des ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule
Mit Mitteln des Förderprogrammes „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP)“ wurden im Fördergebiet „Zentrenbereich – Altstadt Hoyerswerda“ u.a. folgende investive Maßnahmen gefördert:
- Parkplatz Neumarkt
- Parkplatz Bleichgässchen
- Parkplatz Pforzheimer Platz
- Abbruch Garagen Bleichgässchen
- Abbruch Gebäude Taubenzüchter
Viele dieser Maßnahmen konnten nur durch die Mitfinanzierung der Wohnungsunternehmen und anderer Partner umgesetzt werden. Auch die Stadt hat eine Menge Geld im Haushalt zur Verfügung gestellt, um unsere Stadt aufzuwerten.
Wieviel Stadtumbaumittel wurden in den vergangenen 30 Jahren in Hoyerswerda investiert?
Hoyerswerda hat Fördermittel aus einer Vielzahl unterschiedlichster Förderprogramme erhalten. Dabei haben sich sowohl die Fördermöglichkeiten, als auch die Modalitäten stetig weiterentwickelt. Es wurden Einzelmaßnahmen gefördert, Einzelprojekte, aber auch umfangreiche Gesamtmaßnahmen (Fördergebiete), welche sich aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen zusammensetzen.
Schon zeitig wurde klar, dass Hoyerswerda aufgrund des Strukturwandels nach 1990 und der demographischen Entwicklung nicht nur in Sachsen eine Besonderheit darstellt, dass die Stadtentwicklung ohne finanzielle Unterstützung stark gehemmt wäre. Bund und Freistaat haben umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt, teils aus Bund-Länder-Kommunen-Programmen, aber auch aus reinen Landes- oder Bundesförderprogrammen.
Eine Gesamtsumme anzugeben fällt schwer, wäre nur mit großem zeitlichen Rechercheaufwand ermittelbar. Eine Förderdatenbank gibt es bei der Stadt nicht.
An dieser Stelle haben wir als Auszug Summen aus umfangreichen Gesamtmaßnahmen, sprich Fördergebieten, der Städtebauförderung der letzten Jahre zusammengestellt:
Fördergebiet „Hoyerswerda, Zentrum, Altstadt“ (1994- 2020, abgeschlossen):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 30.319.082,89 €, FÖM: 28.806.586,56 €
Fördergebiet „Bahnhofsvorstadt“ (1997-2017; abgeschlossen):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 3.404.186,82 €, FÖM: 2.269.457,87 €
Fördergebiet „Neustadt“ (2002-2013; abgeschlossen):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 38.607.363,13 €, FÖM: 34.379.089,92 €
Fördergebiet „Altstadt“ (2002-2013, abgeschlossen):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 605.433,00 €, FÖM: 590.433,00 €
Fördergebiet „Knappenrode“ (2002-2013, abgeschlossen):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 1.737.654,46 €, FÖM: 1.595.804,01 €
Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ (laufend, Angaben von 2012 bis 2020):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 16.592.349 €, FÖM: 11.963.680 €
Fördergebiet „Zentrenbereich – Altstadt Hoyerswerda“ (2014 bis 2021):
Gesamt: zuwendungsfähige Kosten: 2.036.977 €, FÖM: 1.357.494 €
Allein in den hier aufgeführten Fördergebieten wurden insgesamt 72.400.577,61 € Fördergelder verwendet. Diese Fördermittel wirken als Multiplikator unmittelbar bei den Investitionen, mittelbar jedoch auch erheblich in tangierenden Bereichen.
Fazit und Ausblick
Unsere Stadt ist schön. Städtebauförderung ist ein Motor der Entwicklung. Investierte Städtebaufördermittel ziehen auch private Investitionen nach sich. Dies kann man z.B. im Zentrum der Altstadt gut sehen. Städtebaufördermittel wurden hier z.B. für den Ausbau der Straßen, Wege, Plätze, der Erschließungsanlagen und Infrastruktur, der Gemeinbedarfseinrichtungen, aber auch als Zuschuss zu privaten Baumaßnahmen eingesetzt. Ein schönes und funktionierendes Umfeld steigert den Wohnwert, macht Lust darauf, sich hier seinen Lebensmittelpunkt zu suchen und sich ein schönes zu Hause zu schaffen.
Die Anstrengungen zum Stadtumbau haben eine lebenswerte Stadt entstehen lassen. Auch zukünftigen Herausforderungen werden wir uns stellen und werden wir gewachsen sein. Die Gründe und Erfordernisse werden sicherlich andere sein als in der Vergangenheit, wir sind uns aber sicher, dass wir diese gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern meistern werden.