Menu
Bus der VGH

Hinweise zum Verhalten bei Schul- und Linienbussen

An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.

Diese Vorschrift gilt für Fahrzeuge beider Richtungen. Das bedeutet konkret: Es spielt keine Rolle, ob der Bus auf der eigenen oder der entgegenkommenden Fahrbahnseite steht. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren wollen, 7 km/h. Fahrgäste dürfen nicht behindert werden, wenn nötig, muss gewartet werden.

Achtung! Fährt ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Haltestelle zu, darf er nicht überholt werden.

In Hoyerswerda ist das Warnblinken für Busse an sächsischen Schultagen vor der Schule „Am Adler“ in der Dresdener Straße in Richtung Stadt, vor dem Lessinggymnasium in der Schulstraße in beiden Richtungen sowie am Johanneum an der Bushaltestelle Burgplatz angeordnet.

Alle Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.

Nach oben

Hinweise zum Verhalten bei Schul- und Linienbussen