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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie

Stand: 31.03.2020 mit Änderungen zur Öffnung von Wochenmärkten ab dem 01. April 2020

Betrieb der Stadtverwaltung

Seit dem 18.03.2020 bis zunächst einschließlich 20. April 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr komplett geschlossen.

Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt.

Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr

E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de

 Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/

Sollten wichtige Unterlagen abzugeben sein, so wird darum gebeten, diese in den Briefkasten der Stadt Hoyerswerda am Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str.1 einzuwerfen.

Sprechtag der Schiedsstelle am 07. April 2020 fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer am 16. April 2020 fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.

Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

Die Absage der Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien (Ältestenrat, Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte gilt ebenfalls bis zunächst einschließlich 20. April 2020.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Spielplätze der Stadt Hoyerswerda sowie in den Ortsteilen dürfen nicht mehr benutzt werden, um die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich weiter einzuschränken. An den jeweiligen Spielplätzen wird noch einmal darauf hingewiesen. Auch hier bitten wir um Verständnis und appellieren an die Einsicht der Eltern, mit ihren Kindern die Spielplätze nicht aufzusuchen.

Kinderbetreuung

Seit Mittwoch, dem 18. März 2020 ist der Schulbetrieb eingestellt und die Kinderbetreuungsangebote in den jeweiligen Kindereinrichtungen entfallen. Kinder, Schülerinnen und Schüler dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.

Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Informationen und Formulare zum Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Nach den bisherigen Festlegungen stehen alle städtischen Kindereinrichtungen der Stadt Hoyerswerda in Trägerschaft anerkannter freier und privater Träger der Jugendhilfe derzeit für die Notbetreuung zur Verfügung. Die Kinder werden in der Kindereinrichtung bzw. Grundschule betreut, die sie normalerweise besuchen.

Die getroffenen Maßnahmen führen einerseits zu Einschränkungen hinsichtlich der persönlichen Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung und bei der Kinderbetreuung; andererseits sind sie notwendig, um auch dem Gedanken des Infektionsschutzes – sowohl hinsichtlich der Bürger als auch der Beschäftigten der Stadtverwaltung – und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gerecht zu werden. 

Eheschließungen – (Änderung – Stand:26.03.2020)

Da, mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen, sofern durch den Freistaat Sachsen nichts Anderes verfügt wird, weiterhin durchgeführt werden.

Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde des Standesamtes ist die Wahrnehmung einer Eheschließung nur noch durch die Eheschließenden, der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und ggf. Dolmetscher/in möglich. Die Anwesenheit von Trauzeugen und Gästen ist nicht zulässig. Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

Trauerfeiern

Trauerfeiern finden nur noch im Freien statt und sind auf eine maximale Anzahl von 15 Personen begrenzt.

Da alle städtischen Trauerhallen ab dem 25.03.2020 geschlossen sind, können Trauerfeiern nur im Freien an der Grabstätte durchgeführt werden. Dabei soll der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 m zwischen den Trauergästen eingehalten werden. Vor der Trauerfeier werden die Kontaktdaten der Trauergäste aufgenommen. Diese werden ohne Sichtung für drei Wochen aufbewahrt und dienen im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Kontakte. Personen, die unter den aktuellen Bedingungen besonders gefährdet sind, sollten es vermeiden, an Beisetzungen teilzunehmen. Es ist verständlich, dass ein Trauerfall schon an sich eine schwierige Situation darstellt, aber unter jetzigen Gegebenheiten ist ein besonnenes Handeln der Trauernden geboten.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.

Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.

Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern achten.

Wirtschaft

Hilfspaket der Bundesregierung

Hilfen für Familien und Eltern, Schutz vor Insolvenzen, Mieterschutz, Zahlungserleichterungen der Künstlersozialversicherung, Stundungen für Verbraucherdarlehen und weitere Maßnahmen sind Teil eines Hilfspaketes der Bundesregierung.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Stundung von Sozialversicherungsleistungen

Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden. Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März 2020 bis April 2020 gestundet werden.

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

Liquiditätshilfen für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt darüber hinaus Liquiditätssicherungsdarlehen für

Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus bereit, bei denen aufgrund von Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten, dadurch veränderter Agrarpreise oder aufgrund von Engpässen bei Saisonarbeitern geringere Erlöse und/oder steigende Kosten zu erwarten sind. Die Hilfen können von den Unternehmen bei ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden. Die Programmbedingungen sind unter www.rentenbank.de abrufbar.

Ansprechpartner sind aufgeführt unter: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/foerdergeschaeft-kontakte/

Soforthilfe-Darlehen für sächsische Einzelunternehmer

Mit diesem Soforthilfe-Darlehen »Sachsen hilft sofort« werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler vom Freistaat unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Die Hilfe richtet sich an Unternehmen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe. Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.

Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

Kontakt: SAB-Hotline 0351 4910-1100 oder E-Mail corona@sab.sachsen.de

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

KfW-Corona-Hilfe: Liquiditätshilfen für mittelständische und große Unternehmen

Mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können einen KfW-Kredit ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 1 Milliarde Euro beantragen. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel für das Sonderprogramm sind unbegrenzt.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Arbeitskräfte für die Landwirtschaft

Zur Vermittlung insbesondere von Erntehelfern für die Landwirtschaft hat die Vereinigung „Maschinenring“, ein Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe, die Vermittlungs-Plattform www.daslandhilft.de für Arbeitskräfte gestartet. Hier können sich Beschäftigte melden, die beispielsweise in der Gastronomie, Hotellerie oder anderen Wirtschaftszweigen arbeiten und gerade freigestellt sind.

www.daslandhilft.de

Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur

Demnach haben nun schon Unternehmen einen Anspruch auf Kurzarbeiter-Regelung, wenn allein zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen sind. Bislang lag die Grenze bei einem Drittel. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit voll erstattet. Normalerweise wird die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf zwölf Monate beschränkt, jetzt kann es auf 24 Monate verlängert werden. Zudem müssen erkrankte Arbeitnehmer sich nicht ihre Überstunden oder Arbeitszeitkonten anrechnen lassen, was bislang üblich war.

Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Telefon 0800 4555520 (gebührenfrei)

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Umsetzung Allgemeinverfügung

Gemäß der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (Ausgangsbeschränkungen), Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom     

  1. März 2020, Az. 15-5422/10 haben zu schließen:

Fahrschulen, Bekleidungsfachgeschäfte, Buchhandel, Elektromärkte, Floristik, Gemischtwarenmärkte mit geringer Versorgungsrelevanz, Geschenkartikel, Haushaltwarenfachgeschäft, Restpostenverkauf, Schmuckhandel, Schuhfachgeschäft, Spielzeugwaren, Zweiradverkauf, Autoverkauf, Reisebüros, Friseure, Fußpflege, kosmetisch Kosmetik, Massage, Nagelstudio, Gartenbaumarkt, Gartentechnik, Baumarkt

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 01. April 2020

Unternehmen reduzieren Angebot im S-Bahn- und Regionalverkehr

Ab dem 1. beziehungsweise 4. April passen die Bahngesellschaften im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das Angebot an die deutlich gesunkene Nachfrage an. „Die Unternehmen rechnen mit einer hohen Zahl an Krankmeldungen und streichen daher Fahrten“, erklärt Burkhard Ehlen, Geschäftsführer des VVO. „Die Fahrgäste müssen daher mit Einschränkungen bei der DB Regio, der Mitteldeutschen Regiobahn und des trilex rechnen. Wir werden jedoch die Kapazität der Züge genau beobachten und auf Veränderungen bestehen, wenn die Auslastung der Züge die empfohlenen Mindestabstände unmöglich macht.“ Trotz der Kürzungen bleibt ein stabiles Taktangebot erhalten: Ab Pirna, Meißen und Tharandt fahren die S-Bahnen zweimal stündlich nach Dresden, ab Großenhain, Weinböhla und Radeberg rollen die Züge zwei- bis dreimal stündlich. Bad Schandau, Elsterwerda, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück und Riesa sind im Stundentakt erreichbar. „Damit sichern wir gemeinsam die Mobilität für die Menschen, in der Region, die für ihre täglichen Fahrten auf den Nahverkehr angewiesen sind“, betont Burkhard Ehlen. In Ergänzung zu den Bahnen sind zudem 14 PlusBus-Linien im VVO unterwegs, die weiterhin wie gewohnt im Stundentakt fahren.

Änderungen bei DB Regio ab 1. April

Auf der S-Bahn Dresden entfallen die Verdichterzüge der S 1 sowie der S 3. Die Linie S 2 fährt nur im Abschnitt Dresden Hauptbahnhof – Flughafen; damit bleibt das wichtige Gewerbegebiet an der Grenzstraße an den S-Bahn-Verkehr angebunden. Zudem enden die Züge der S 3, die regulär bis Freiberg fahren, bereits in Tharandt. Im Abschnitt Pirna – Bad Schandau fahren die Züge der S 1 im Stundentakt. Die Regionalexpress-Linien RE 50 Dresden – Leipzig, RE 15 Dresden – Hoyerswerda und RE 18 Dresden – Cottbus sowie die Regionalbahn RB 31 Dresden – Elsterwerda fahren weiterhin wie gewohnt. Die Wanderzüge der S-Bahn und des RE 50 in die Sächsische Schweiz entfallen vorerst, da der Start der Ausflugssaison verschoben wurde.

Änderungen bei der Mitteldeutschen Regiobahn ab 1. April

Auf den Strecken Dresden – Kamenz, Dresden – Königsbrück und Heidenau – Altenberg fahren einzelne Züge mit geringerer Kapazität. Die gewohnten Fahrpläne gelten jedoch unverändert weiter. Nur der WanderExpress RE 19 Dresden – Altenberg entfällt vorerst ersatzlos. Auf den Strecken von Dresden nach Mittelsachsen und Hof entfallen, bis auf einen Zug morgens und einen in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit, die Fahrten des RE 3 im Abschnitt Dresden – Zwickau. Als Alternative können die Fahrgäste die RB 30 nutzen, die ab Zwickau in Richtung Hof weiterfährt. Die Züge der RB 45 (Chemnitz – Elsterwerda) fahren weiterhin planmäßig.

Änderungen beim trilex voraussichtlich ab 4. April

Auf der Strecken Dresden – Görlitz und Dresden – Zittau werden die Fahrpläne der Regionalexpress-Züge und der Regionalbahnen ebenfalls angepasst. Dies erfolgt jedoch voraussichtlich erst zum 4. April. Zu den in Abstimmung mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) erarbeiteten Änderungen informieren die Partner rechtzeitig zu Beginn der kommenden Woche.   

Änderungen im Freizeitverkehr

Bereits seit dem 28. März stehen die Räder der Weißeritztalbahn und der Lößnitzgrundbahn still. Die beiden Schmalspurbahnen sind vorrangig für Ausflügler und Touristen unterwegs und pausieren ohne Ersatzverkehr. Die Kirnitzschtalbahn hat ihren Betrieb ebenfalls vorerst eingestellt. Stattdessen wurde der Fahrplan auf der parallel fahrenden Buslinie 241 verstärkt.

Anpassungen in Hoyerswerda und Dresden

Zum 1. April passt die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH) ihr Angebot an die reduzierte Nachfrage an: Die Stadtbusse fahren dann im 60-Minuten-Takt. Die wichtigen Anschlüsse an die Bahnverbindungen nach Dresden bleiben gewährleistet. In der Landeshauptstadt wird die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) kleine punktuelle Änderungen am derzeit geltenden Sonderfahrplan vornehmen.

Die aktualisierten Daten werden derzeit in die Fahrplanauskünfte eingearbeitet und sind ab dem Beginn der kommenden Woche verfügbar. Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.mitteldeutsche-regiobahn.de und www.trilex.de sowie www.dvb.de und www.vgh-hy.de.

Aktuelle Informationen  sind zudem unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351/852 65 55 erhältlich.

Weitere Informationen:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr)

Das Corona-Bürgertelefon ist derzeit aufgrund des hohen Aufkommens an Anrufen teilweise schlecht zu erreichen. Die Zahl der hier tätigen Mitarbeiter wird schnellstmöglich weiter erhöht.

Das Telefonangebot dient ausschließlich der Kontaktaufnahme zu Fragen der Gesundheit bei Corona-Verdachtsfällen. Nicht beantwortet werden Fragen zum allgemeinen Dienstbetrieb des Landratsamtes, Schulschließungen, Kinderbetreuungen, Verdienstausfall, Unternehmensfragen.Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Merkblatt für Betroffene – Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne zum Download

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen –

Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

  • Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

  • Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes (Quarantäne) – Information der Landesdirektion Sachsen

www.lds.sachsen.de/soziales/

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