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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie

(Stand: 18.04.2020)

Ab 20. April 2020 werden Corona-Maßnahmen leicht gelockert

Im Freistaat Sachsen gelten ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 17. April. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden.

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt – mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Die neuen Regeln finden Sie hier:

SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17

 

Betrieb der Stadtverwaltung

Bis einschließlich 03. Mai 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den Besucherverkehr komplett geschlossen.

Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt.

Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr

E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich unter

www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/

Sollten wichtige Unterlagen abzugeben sein, so wird darum gebeten, diese in den Briefkasten der Stadt Hoyerswerda am Neuen Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str.1 einzuwerfen.

Pass- und Meldeangelegenheiten

Während der angeordneten „Schließzeit“ können die folgenden Angelegenheiten ohne persönliche Vorsprache per Email (buergeramt@hoyerswerda-stadt.de) erledigt werden:

  • schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  • Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene (neben dem Antrag bitte auch eine Kopie der Geburtsurkunde, der/s Personalausweise/s und Nachweise über durchgeführte Untersuchungen einreichen)
  • Fundanfragen

Die entsprechenden Informationen/Anträge stehen unter www.hoyerswerda.de zur Verfügung.

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können online über die Seite des Bundesamts für Justiz (www.Bundesjustizamt.de) beantragt werden. Hierfür ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion erforderlich.

Durch die Stadt werden Führungszeugnisse nur bei nachweislicher Notwendigkeit, d.h. für Ärzte/Pflege/Betreuung/Versorgung ausgestellt.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch unter 03571 /456 354 in Verbindung.

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 456 347.

Folgende Angelegenheiten können derzeit nicht erledigt werden:

  • Beantragung und Ausgabe von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Beantragung von Führungszeugnissen (siehe Ausnahmen)
  • Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
  • An-, Ab- und Ummeldungen
  • mündliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • amtliche Beglaubigungen
  • Herausgabe von Fundsachen (Ausnahmen: Schlüssel bzw. Geldbörsen mit wichtigen Dokumenten, z. Bsp. „Bluterpass“ etc.)

Bei Fragen können Sie sich an uns unter folgender Telefonnummer wenden: 03571 / 456 354.

 

Die laut Sitzungsplan vorgesehene Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda am Diensttag, dem 28.04.2020, um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Neues Rathauses, S.-G.-Frentzel-Str. 1, findet nicht statt.

Die Absage der Sitzungen der Gremien des Stadtrates (Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte gilt ebenfalls bis zunächst einschließlich 03. Mai 2020.

 

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

 

Spielplätze

Die Spielplätze der Stadt Hoyerswerda sowie in den Ortsteilen dürfen nicht mehr benutzt werden, um die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich weiter einzuschränken. An den jeweiligen Spielplätzen wird noch einmal darauf hingewiesen. Auch hier bitten wir um Verständnis und appellieren an die Einsicht der Eltern, mit ihren Kindern die Spielplätze nicht aufzusuchen.

 

Kinderbetreuung/Schulen

Für die Schüler aller Abschlussklassen an den sächsischen Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen. Das hat die Staatsregierung am 15. April 2020 nach Abstimmung auf Bundesebene beschlossen. »Wir wollen damit den Schülerinnen und Schülern, die kurz vor ihren Prüfungen stehen, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss gezielt vorzubereiten«, sagte Kultusminister Christian Piwarz.

Die Schulen werden ab dem 20. April 2020 vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, das zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April 2020 beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler.

  • Regulärer Unterricht findet nicht statt.
  • Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen im Fokus.
  • Auch die Abiturprüfungen finden wie geplant statt.
  • Konsultationen sind ab dem 20. April möglich.
  • Für die Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Dazu erhalten die Schulen genaue Hinweise.

Kitas bleiben generell weiterhin geschlossen. Es findet allerdings wie bislang eine Notbetreuung statt, wobei die Regelungen für die Notbetreuung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet wurde.

Die neue Allgemeinverfügung vom 17.04.2020 nebst Anlagen (u.a. Antragsformular) finden Sie hier:

AllgVerfügung Schulen und Kitas_17_04_2020

AllgVerfügung_Anlage 1_17_04_2020

AllgVerfügung_Anlage 2 17_04_2020

 

Eheschließungen

Da, mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen, sofern durch den Freistaat Sachsen nichts Anderes verfügt wird, weiterhin durchgeführt werden.

Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde des Standesamtes ist die Wahrnehmung einer Eheschließung nur noch durch die Eheschließenden, der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und ggf. Dolmetscher/in möglich. Die Anwesenheit von Trauzeugen und Gästen ist nicht zulässig. Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

 

Trauerfeiern

Trauerfeiern finden nur noch im Freien statt und sind auf eine maximale Anzahl von 15 Personen begrenzt.

Da alle städtischen Trauerhallen ab dem 25.03.2020 geschlossen sind, können Trauerfeiern nur im Freien an der Grabstätte durchgeführt werden. Dabei soll der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 m zwischen den Trauergästen eingehalten werden. Vor der Trauerfeier werden die Kontaktdaten der Trauergäste aufgenommen. Diese werden ohne Sichtung für drei Wochen aufbewahrt und dienen im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Kontakte. Personen, die unter den aktuellen Bedingungen besonders gefährdet sind, sollten es vermeiden, an Beisetzungen teilzunehmen. Es ist verständlich, dass ein Trauerfall schon an sich eine schwierige Situation darstellt, aber unter jetzigen Gegebenheiten ist ein besonnenes Handeln der Trauernden geboten.

 

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.

Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.

Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern achten.

 

Abbrennen der Hexenfeuer, Binden der Maibaumranke und Aufstellen von Maibaumen in Hoyerswerda untersagt

Die traditionellen Hexenfeuer in Hoyerswerda und seinen Ortsteilen werden aufgrund der derzeitigen Corona-Situation und der geltenden Rechtsverordnung hiermit untersagt.

Weiterhin ist es untersagt, in üblicher Gemeinsamkeit eine Maibaumranke zu flechten und einen Maibaum aufzustellen.

 

Sperrung des Strandbereiches zur Zwischennutzung am Westufer des Scheibe-Sees

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der vom Freistaat erlassenen Allgemeinverfügung erklärt die Stadt Hoyerswerda den Strandbereich am Westufer des Scheibe-Sees, welcher in den vergangenen beiden Jahren zur Zwischennutzung freigegeben war, für gesperrt.

Sollten in nächster Zeit die Kontaktverbote aufgehoben werden, dann könnte am 15. Mai 2020 die diesjährige Badesaison wiederbeginnen.

 

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.

Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

 

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

 

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 20. April 2020

Unternehmen erhöhen Angebot im S-Bahn- und regionalen Busverkehr

Ab Montag, dem 20. April, öffnen Sachsens Schulen schrittweise für Zehntklässler und Abiturienten. Nach den Osterferien gehen die Unternehmen im VVO auch von leicht steigenden Pendlerzahlen aus. Die Busunternehmen sowie die S-Bahn Dresden setzen daher wieder mehr Züge und Busse ein.

Die Regionalverkehrsunternehmen in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Bautzen fahren ab Montag nach den gewohnten Fahrplänen für Schultage. Die Busse von Müller Bus, der Regiobus Oberlausitz, dem Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verkehrsgesellschaft Meißen stellen damit die Linienfahrten zu den Schulen und wichtige Pendlerfahrten sicher. Freigestellte Schülerverkehre, die ausschließlich die Grundschulen anbinden, verkehren vorerst noch nicht. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen.

Die S-Bahn-Linie S 2 fährt ab 20. April montags bis freitags wieder planmäßig zwischen dem Dresdner Flughafen und Pirna. Dies entlastet die S-Bahn S 1 im Elbtal und verbessert die Anbindung der Gewerbegebiete im Dresdner Norden. Alle anderen Anpassungen bleiben bestehen.

In Dresden und Hoyerswerda bleiben die bestehenden Grundfahrpläne in Kraft: In der Landeshauptstadt gilt auf den wichtigen Linien ein 15-Minuten-Takt, in Hoyerswerda ein Stundentakt, der zum morgendlichen Schulbeginn um eine zusätzliche Fahrt der Linie 1 verstärkt wird

Die Schmalspurbahnen und die Kirnitzschtalbahn bleiben ebenso wie die Fahrradbusse, regionale Nachtbusse und Freizeitlinien außer Betrieb. Die Dresdner Bergbahnen fahren nach dem Winterfahrplan. Als Alternative zum Schülerzug auf der Lößnitzgrundbahn können die Gymnasiasten unter anderem die Buslinien 477 und 475 der VGM mit Umstieg in Boxdorf nutzen.

Zur weiteren Eindämmung des Virus bittet der VVO alle Fahrgäste, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden zu notwendigen Hygienemaßnahmen und dem Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes zu folgen.

Die aktualisierten Daten werden in die Fahrplanauskünfte eingearbeitet. Detaillierte Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.dvb.de, www.regiobus-bautzen.de, www.rvsoe.de, www.vgh-hy.de, www.vg-meissen.de sowie beim Verkehrsverbund unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351/852 65 55.

 

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

  • Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne zum Download

Merkblatt für Betroffene Coronavirus_RKI               und             SMS-Coronavirus-Merkblatt

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.

Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.

Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“

Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY

Telefon 0171 3403795

  • Nummer gegen Kummer:

116 111 (Kinder- und Jugendtelefon) – anonym und kostenlos von Handy und Festnetz,

montags – samstags 14 – 20 Uhr

0800 111 0550 (Elterntelefon)- anonym und kostenlos von Handy und Festnetz

montags – freitags 9 – 11 Uhr, dienstags + donnerstags 17 – 19 Uhr

www.nummergegenkummer.de

  • Telefonseelsorge:

Tel.: 0800-111 0 111 kostenlos

www.telefonseelsorge.de

  • Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD Jugendamt

Landratsamt Bautzen Tel.: 03591- 5251-51001

*** außerhalb der Öffnungszeiten & bei sofortigem Handlungsbedarf:

  • Für Frauen in akuten Notsituationen:

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000-116 016 kostenlos, auch per Chat möglich www.hilfetelefon.de

Frauenschutzhaus Bautzen: 03591- 45120

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