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Coronavirus (Grafik)

Aktuelle Regelungen für Eheschließungen

Da mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen trotz der Corona-bedingten Einschränkungen weiterhin durchgeführt werden.

Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde sollten die Eheschließungen möglichst nur durch die Eheschließenden, den Standesbeamten/die Standesbeamtin und ggf. Dolmetscher/in wahrgenommen werden.

In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020 sind bei Eheschließungen in der Stadt Hoyerswerda, unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) als Gäste bis zu 10 Personen zugelassen.

Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

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Aktuelle Regelungen für Eheschließungen