Aktuelle Regelungen für Eheschließungen
Da mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen trotz der Corona-bedingten Einschränkungen weiterhin durchgeführt werden.
Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde sollten die Eheschließungen möglichst nur durch die Eheschließenden, den Standesbeamten/die Standesbeamtin und ggf. Dolmetscher/in wahrgenommen werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020 sind bei Eheschließungen in der Stadt Hoyerswerda, unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) als Gäste bis zu 10 Personen zugelassen.
Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.