Menu
Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 03.05.2020)

Neue Corona-Regel des Freistaates Sachsen ab 4. Mai 2020

Das Sächsische Kabinett hat am 30.04.2020 die Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) mit weiteren Lockerungen der Beschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus ab Montag, den 4. Mai 2020, beschlossen. Diese neue Verordnung ersetzt die derzeit geltende und am 3. Mai 2020 auslaufende Corona-Schutz-Verordnung.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020 weitere Lockerungsmaßnahmen ergänzt werden.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.04.2020      SaechsCoronaSchVO_300420.pdf

  • Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und, das ist neu, deren Partnerin bzw. Partner. Das gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.
  • Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Aber es gibt Ausnahmen: Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt.
  • Erlaubt ist auch der Besuch von Bildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren.
  • Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Tagesmütter können ab 4. Mai wieder öffnen.
  • Ab 4. Mai können Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten öffnen. In Bibliotheken kann die Medienausleihe stattfinden und auch Museen können wieder öffnen.  
  • Ab 4. Mai können auch Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen
  • Öffnen dürfen auch Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.
  • Neu geregelt ist die Untersagung von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
  • Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken bleibt untersagt. Bars und Restaurants bleiben vorerst geschlossen.
  • Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann.
  • Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden.
  • Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen.
  • Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen.
  • Wieder möglich sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung.
  • Die Besuchsverbote in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben mit den bereits bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Betrieb der Stadtverwaltung

Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020 weitere Lockerungsmaßnahmen ergänzt werden, hat sich die Stadt Hoyerswerda dazu entschieden, die städtischen Festlegungen zur Schließung der Dienstgebäude für den Bürgerverkehr bis einschließlich 8. Mai 2020 zu verlängern.

Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung ist telefonisch und per E-Mail sichergestellt.

Bürgertelefon: 03571 456456 montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr, freitags 08.00 – 14.00 Uhr

E-Mail: buergeramt@hoyerswerda-stadt.de

Das Bürgeramt öffnet den Bereich Pass- und Meldewesen in eingeschränktem Umfang für den Besucherverkehr. Die Bearbeitung Ihrer Pass- und Meldeangelegenheiten ist damit wieder möglich, erfolgt aber ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe unter folgender Telefonnummer: 03571 / 456 456

Das Gebäude bleibt verschlossen, die Besucher werden von den Mitarbeiterinnen entsprechend ihres Termins einzeln aufgerufen und eingelassen. Es erhalten nur Bürger Zutritt, die vorab einen Termin vereinbart haben. Der Zutritt wird nur mit Mundschutz gewährt.

Ohne persönliche Vorsprache können weiterhin die folgenden Angelegenheiten per Email (buergeramt @hoyerswerda-stadt.de) erledigt werden:

  • schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister
  • Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  • Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene (neben dem Antrag bitte auch eine Kopie der Geburtsurkunde, der/s Personalausweise/s und Nachweise über durchgeführte Untersuchungen einreichen)
  • Fundanfragen

Die entsprechenden Informationen/Anträge stehen unter www.hoyerswerda.de  zur Verfügung.

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Stadt Hoyerswerda wird ab der kommenden Woche intensiv daran arbeiten, schrittweise die Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen auf den Weg zu bringen. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Kinderbetreuung

Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai 2020 wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden die vierten Klassen an Grund- und Förderschulen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bleiben mit Rücksicht auf das Infektionsrisiko ihrer Schülerschaft weiterhin geschlossen.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der nicht genannten Klassenstufen bleibt es in dieser Stufe der schrittweisen Schulöffnungen bei der häuslichen Lernzeit.
  • Mit der neuen Allgemeinverfügung ändert sich auch der Anspruch auf Betreuung oder Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen.
  • Für Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen gibt es neben dem Unterricht auch ein schulisches Betreuungsangebot zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten am Standort der Grund- oder Förderschule im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge.
  • Integrationskinder im Alter vor der Einschulung mit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben nun auch Anspruch auf Notbetreuung, wenn die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können.

Die neue Allgemeinverfügung tritt hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung am 4. Mai, hinsichtlich der erweiterten schulischen Unterrichtung am 6. Mai in Kraft.

Die neue Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 nebst Anlagen (u.a. Antragsformular) finden Sie hier:

SMS_Allgemeinverfuegung_300420.pdf
SMS_Allgemienverfuegung_Anlage 1_300420.pdf
SMS_Allgemeinverfuegung_Anlage 2_300420.pdf

Eheschließungen

Da mit der Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen trotz der Corona-bedingten Einschränkungen weiterhin durchgeführt werden.
Aufgrund der Empfehlungen der oberen Aufsichtsbehörde sollten die Eheschließungen möglichst nur durch die Eheschließenden, den Standesbeamten/die Standesbeamtin und ggf. Dolmetscher/in wahrgenommen werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020 sind bei Eheschließungen in der Stadt Hoyerswerda, unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) als Gäste bis zu 10 Personen zugelassen.
Die Eheschließung findet grundsätzlich im Eheschließungszimmer im Standesamt statt.

Trauerfeiern

Trauerfeiern finden nur noch im Freien statt und sind auf eine maximale Anzahl von 15 Personen begrenzt.

Da alle städtischen Trauerhallen ab dem 25.03.2020 geschlossen sind, können Trauerfeiern nur im Freien an der Grabstätte durchgeführt werden. Dabei soll der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 m zwischen den Trauergästen eingehalten werden. Vor der Trauerfeier werden die Kontaktdaten der Trauergäste aufgenommen. Diese werden ohne Sichtung für drei Wochen aufbewahrt und dienen im Infektionsfall zur Nachverfolgung der Kontakte. Personen, die unter den aktuellen Bedingungen besonders gefährdet sind, sollten es vermeiden, an Beisetzungen teilzunehmen. Es ist verständlich, dass ein Trauerfall schon an sich eine schwierige Situation darstellt, aber unter jetzigen Gegebenheiten ist ein besonnenes Handeln der Trauernden geboten.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.
Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.
Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern achten.

Sperrung des Strandbereiches zur Zwischennutzung am Westufer des Scheibe-Sees

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der vom Freistaat erlassenen Allgemeinverfügung erklärt die Stadt Hoyerswerda den Strandbereich am Westufer des Scheibe-Sees, welcher in den vergangenen beiden Jahren zur Zwischennutzung freigegeben war, für gesperrt.
Sollten in nächster Zeit die Kontaktverbote aufgehoben werden, dann könnte am 15. Mai 2020 die diesjährige Badesaison wiederbeginnen.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 04. Mai 2020

Dichteres Angebot in Hoyerswerda und Dresden

Zum 4. Mai passt die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH) ihr Angebot an die steigende Nachfrage an: Die Stadtbusse fahren dann wieder im gewohnten 30-Minuten-Takt. In der Landeshauptstadt kehrt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) am Montag auf den meisten Straßenbahn- und Buslinien im Tagesverkehr zum 10-Minuten-Takt zurück. 

Die aktualisierten Daten werden in die Fahrplanauskünfte eingearbeitet. Detaillierte Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.dvb.de, www.regiobus-bautzen.de, www.rvsoe.de, www.vgh-hy.de, www.vg-meissen.de sowie beim Verkehrsverbund unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351/852 65 55.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

  • Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne zum Download

Merkblatt für Betroffene Coronavirus_RKI               und             SMS-Coronavirus-Merkblatt

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.

Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.

Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“

Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY

Telefon 0171 3403795

Nach oben

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 03.05.2020)