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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 05.06.2020)

Ab 6. Juni 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Das sächische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.

Mundschutzpflicht und Abstandsregeln bleiben
Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern.

Regeln für private Zusammenkünfte und Feiern
Private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung sind erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen. Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern unter Auflagen möglich
Erlaubt sind künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln. Es sind dafür die Hygienemaßnahmen, die Anzahl der Besucher, der zeitliche Umfang des Besuches und die Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten zu bestimmen.

Was nicht möglich ist
Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern. Sie sind bis zum 31. August 2020 untersagt. 

Die neue Verordnung tritt am 06. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Die neuen Regeln der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 03.06.2020
SMS-Allgemeinverfügung-Hygieneauflagen vom 04.06.2020
SMS-Allgemeinverfügung-Schule-Kita-Hort vom 04.06.2020

Die Stadtverwaltung wird auf der Grundlage der aktuelle Corona-Regelungen des Freistaates Sachsen die konkreten Regelungen für die Stadt Hoyerswerda im Verlauf der 24. Kalenderwoche 2020 präzisieren und entsprechend veröffentlichen.
Bis dahin gelten die Regelungen und Festlegungen aus dem Lagebericht zur Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020.

Dies gilt auch für den Dienstbetrieb der Stadtverwaltung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen für persönliche Vorsprachen – weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache – zur Verfügung.

Offizieller Beginn der Badesaison am Scheibe-See
Seit dem 20. Mai 2020 kann der zur Zwischennutzung Baden genehmigte Strandabschnitt am Westufer des Scheibe-Sees wieder entsprechend genutzt werden.
Seitens der Stadt Hoyerswerda wurden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten realisiert. Dazu gehören insbesondere die Grundsäuberung des betreffenden Strandabschnittes, das Ausbringen von Begrenzungstonnen, das Anbringen der Beschilderung und das Aufstellen einer Dixi-Toilette am Parkplatz. Die tägliche Reinigung des Strandbereichs erfolgt ebenfalls bereits.

Die Stadt Hoyerswerda weist die Bürgerschaft sowie Urlauber und Gäste ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und Baden nur im genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Strandabschnitt zulässig ist, unter Beachtung der Hinweise und Verhaltensregeln.Angesichts der weiter andauernden Corona-Pandemie ist insbesondere die strikte Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der per Allgemeinverfügung angeordneten Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus zu beachten.

Die genehmigte Badesaison läuft bis zum 15.10.2020.

Eheschließungen
Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.

In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen wieder an allen Trauorten der Stadt Hoyerswerda (Eheschließungszimmer im Standesamt, Kaminzimmer des Schlosses und Krabatmühle in Schwarzkollm) möglich, an denen unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) als Gäste bis zu 15 Personen zugelassen werden können.

Oberbürgermeisterwahl
Die Einreichung der Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl sowie die Leistung von Unterstützungsunterschriften erfolgt gemäß der Öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Hoyerswerda vom 14.05.2020, Neuen Rathaus in der S.-G.- Frentzel-Straße 1.

Der Eingang neben dem Hauptbriefkasten (rechte Haupteingangstür am Gebäude) ist der Zugang zum Wahlbüro und ist ab Montag, den 08.06.2020, geöffnet. Eine Beschilderung ist vorhanden. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.

Feuerwehr
Auf der Hauptfeuerwache besteht eine strikte Trennung der Bereiche Rettungsdienst, Wachbereich Feuerwehr und Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen sowie der Freiwilligen Feuerwehr. Dienstbetrieb sowie die Einsatzbereitschaft werden aufrechterhalten und sind gesichert.

Ausbildungsmaßnahmen und Dienste, welche zum Erhalt der Einsatzbereitschaft zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig sind, werden im Fachbereich Feuerwehr (ebenfalls in den Freiwilligen Feuerwehren) wieder ermöglicht. Es wird gemäß Hygienekonzept verfahren.

Die folgenden Festlegungen für den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind einzuhalten:

  • Die Aus- und Fortbildung aktiver Angehöriger kann innerhalb der Ortsfeuerwehr erfolgen
  • Es erfolgt keine ortsübergreifende Ausbildung
  • Die Ausbildung soll vorrangig im Freien erfolgen
  • Die Aus- und Fortbildung ist auf die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu beschränken
  • Durchführung der Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage sind eingeschränkt möglich

Die Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, der Alters- und Ehrenabteilugen und für den Dienst der Jugendfeuerwehren können aktuell noch nicht durchgeführt werden und bleiben untersagt.

Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Hoyerswerda vom 05.06.2020 muss somit auf einen späteren noch nicht bekannten Termin verschoben werden.

Geldverkehr
In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze
Die Stadt Hoyerswerda hat ab dem 04.05.2020 die schrittweise Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen umgesetzt. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Ab 6. Juni 2020: Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas
Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde am 3. Juni 2020 vom sächsischen Kabinett beschlossen. Bis Ende Juni 2020 bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. 

Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020.

SMS-Allgemeinverfügung-Schule-Kita-Hort vom 04.06.2020

Trauerfeiern
Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum. So werden zwar nach interner Festlegung mit sofortiger Wirkung Trauerfeiern in den Hallen wieder gestattet, allerdings muss auf Grund der weiterhin zu beachtenden Hygieneregeln – insbesondere bezüglich der Abstandsvorgaben – die Anzahl der bei Trauerfeiern in den Trauerhallen anwesenden Gäste beschränkt werden.
Detaillierte Informationen können beim Bürgeramt unter folgender Telefonnummer erfragt werden: 03571 / 456 456 .

Wochenmärkte
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am Sonntag, den 29.03.2020.
Für Hoyerswerda bedeutet diese Entscheidung, dass der Wochenmarkt auf dem Lausitzer Platz und dem Markt in der Altstadt ab Mittwoch, den 01.04.2020, wieder wie gewohnt stattfindet.

Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesicht-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

Wir bitten darum, dass die Besucher des Wochenmarktes selbständig auf die Einhaltung der Hygieneregelungen achten.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Anpassungen im Bus- und Bahnverkehr im VVO ab 04. Mai 2020
Dichteres Angebot in Hoyerswerda und Dresden

Zum 4. Mai passt die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH) ihr Angebot an die steigende Nachfrage an: Die Stadtbusse fahren dann wieder im gewohnten 30-Minuten-Takt. In der Landeshauptstadt kehrt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) am Montag auf den meisten Straßenbahn- und Buslinien im Tagesverkehr zum 10-Minuten-Takt zurück. 

Die aktualisierten Daten werden in die Fahrplanauskünfte eingearbeitet. Detaillierte Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de, www.dvb.de, www.regiobus-bautzen.de, www.rvsoe.de, www.vgh-hy.de, www.vg-meissen.de sowie beim Verkehrsverbund unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351/852 65 55.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt

https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

  • Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne zum Download

Merkblatt für Betroffene Coronavirus_RKI               und             SMS-Coronavirus-Merkblatt

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.

Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.

Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de

Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“

Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY

Telefon 0171 3403795

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