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Instandsetzungsarbeiten auf Abschnitten der alten B 96

Im Zuge des Neubaus der B 96, Ortsumfahrung Hoyerswerda, erfolgten Umstufungen von öffentlichen Straßen. So wurde aus einem Teil der bisherigen Verkehrsanlage der alten B 96 innerhalb der Ortslage Hoyerswerda ein Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 108. Ein weiterer Abschnitt wurde als Durchfahrt des Ortsteiles Zeißig zur Gemeindestraße „Bautzener Straße“.

Da zum Zeitpunkt der Baulastübertragung die Verkehrsanlage Gebrauchsmängel bzw. -schäden aufwies, muss der bisherige Straßenbaulastträger, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), dafür Sorge tragen das diese zeitnah behoben werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Einstandspflicht“. Im Rahmen dieser, erstattet das LASuV der Stadt Hoyerswerda – als neuem Straßenbaulastträger – alle Aufwendungen und Kosten für die Durchführung der zur Erfüllung der Einstandspflicht vertraglich festgelegten Maßnahmen.

Diese werden in zwei Teilabschnitten, getrennt voneinander in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt.

Der erste Abschnitt betrifft den Teil der Staatsstraße 108, beginnend an der neu hergestellten „Straße zum Industriegelände“ stadteinwärts bis zur Kreuzung am Lausitzbad. Die Bauleistungen für das Jahr 2020 wurden öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH Schwarzheide vergeben. Dabei handelt es sich im Besonderen um die Erneuerung der Verschleißschichten der Fahrbahnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten, wie zum Beispiel die anschließende Fahrbahnmarkierung.
Die straßenbegleitenden Radwege vom Anschluss „Straße zum Industriegelände“ bis zum Knoten „Bautzener Allee/Haltepunkt Hoyerswerda“ waren Bestandteil der Bundesstraße und werden ebenfalls instandgesetzt.
Der jeweils parallel verlaufende Gehweg befand sich schon immer in Baulast der Stadt und ist aus diesem Grund leider nicht Teil der besagten Instandsetzungsmaßnahmen.     

Mit den Bauarbeiten soll am 20. Juli unter Vollsperrung der gesamten Baustrecke begonnen werden. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt drei Wochen. Durch die Straßenverkehrsbehörde wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, welche Umleitungen ausweist, teils auch über Behelfszufahrten, wie beispielsweise zur Erreichbarkeit des Lausitzbades. Die Buszufahrt zum Haltepunkt Neustadt wird jederzeit gewährleistet.

Für die im Zusammenhang mit dem Baugeschehen auftretenden Einschränkungen und eventuellen Behinderungen wird die Öffentlichkeit um Verständnis gebeten.

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