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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 31.08.2020)

Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 01. September 2020

Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Darüber verständigte sich das Kabinett in seiner Befassung mit der kommenden Corona-Schutz-Verordnung am 25.08.2020.

Jahrmärkte und Volksfeste werden mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt. Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern dürfen stattfinden, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. Ab 20 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Wer für mindestens drei Wochen Saisonarbeitskräfte mit Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten beschäftigt, muss dies 14 Tage vor Arbeitsaufnahme der zuständigen kommunalen Behörde – hier dem Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt – anzeigen. Zu Beginn der Arbeitsaufnahme muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Die Regelungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen.

Die Rechtsverordnung gilt vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020.

Die neuen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

SMS-Corona-Schutz-VO_250820.pdf
SMS-AV Schulen-Kitas_130820.pdf

Betrieb der Stadtverwaltung

Die Gebäude der Stadtverwaltung Hoyerswerda sind wieder zu den normalen Sprechzeiten geöffnet:

Montag             08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag           08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch          geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag      08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag               08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Beim Betreten der Gebäude ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Zur Vermeidung eines höheren Besucheraufkommens und längerer Wartezeiten wird die vorherige Anmeldung durch Terminvereinbarung empfohlen.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.

Zu finden ist die Terminbuchung auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Das Bürgeramt hat wie folgt für Besucher geöffnet:

Montag             08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag           08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch          keine Terminvergabe
Donnerstag      08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag              08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Sprechtag der Schiedsstelle

Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle für die Einwohner der Stadt Hoyerswerda findet am

Dienstag, dem 01. September 2020
in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr
im Zimmer 1.24

im Alten Rathaus, Markt 1, statt.

In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort sowie unter Tel. 03571 / 45 7178 erreichbar.

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

                Stadt Hoyerswerda
                Schiedsstelle
                S.-G.-Frentzel-Str.1
                02977 Hoyerswerda

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 / 45 7171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Dresden bietet in Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda gemeinsame Sprechtage an.
Der nächste Sprechtag für Handwerksbetriebe findet am

Donnerstag, dem 10. September 2020
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
im historischen Ratssaal

des Alten Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 1.19, Markt 1, in 02977 Hoyerswerda statt.

Die telefonische Anmeldung ist zwingend erforderlich. Termine vereinbaren Sie mit der Handwerkskammer Dresden, telefonisch unter 0351 4640-947 oder per E-Mail: dirk.siegmund@hwk-dresden.de.

Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der empfohlenen Mindestabstandsregelungen und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu erfolgen.

Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen der Vereine können unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden.
Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) mit bis zu 100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sowie Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen sind zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sind einzuhalten.

Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen wieder an allen Trauorten der Stadt Hoyerswerda (Eheschließungszimmer im Standesamt, Kaminzimmer des Schlosses und Krabatmühle in Schwarzkollm) möglich. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Räumlichkeit nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen.

Feuerwehr

Die Wachbereiche der Berufsfeuerwehr sind ausschließlich intern geöffnet, die Möglichkeiten und Flexibilität in den Funktionsbesetzungen werden innerhalb der Berufsfeuerwehr optimal ausschöpft.
Der Dienstbetrieb sowie die Einsatzbereitschaft werden aufrechterhalten und sind gesichert.
Ausbildungsmaßnahmen und Dienste welche zum Erhalt der Einsatzbereitschaft zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig sind werden im Fachbereich Feuerwehr (ebenfalls in den Freiwilligen Feuerwehren) wieder ermöglicht.
Einzuhaltende Festlegungen für den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind:

  • Die Aus- und Fortbildung aktiver Angehöriger kann innerhalb der Ortsfeuerwehr erfolgen
  • Die bekannten Abstands-, und Hygiene- und Desinfektionsregeln sind einzuhalten
  • Orts- und Gemeindeübergreifende Ausbildung sowie Übungen können durchgeführt werden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind. Diese Ausbildungen sind wöchentlich beim Fachbereich zu beantragen und werden entsprechend genehmigt.
  • Die Ausbildung soll vorrangig im Freien erfolgen
  • Die Aus- und Fortbildung ist auf die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu beschränken
  • Durchführung der Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage sind eingeschränkt möglich

Private Treffen sind in den Gerätehäusern bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, der Alters- und Ehrenabteilugen und für den Dienst der Jugendfeuerwehren können aktuell noch nicht durchgeführt werden und bleiben untersagt.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Bar – Ein-/Auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Stadt Hoyerswerda hat ab dem 04.05.2020 die schrittweise Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen umgesetzt. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Wegen niedriger Infektionszahlen keine umfassende Maskenpflicht an Schulen und Kitas

Das Kultusministerium hat am 13.08.2020 die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie tritt am 31. August in Kraft und läuft bis zum 21. Februar 2021.

Allgemeine Bestimmungen

Der Zugang zu Schulen und Kitas ist Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten. Gleiches gilt nun auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können.

Für Schulen gilt:

  • Es besteht Schulbesuchspflicht.
  • Eltern und externe Partner sind grundsätzlich verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Wer in Schulgebäuden oder auf dem übrigen Schulgelände keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, ist verpflichtet, eine solche Bedeckung zumindest bei sich zu führen.

Für Kitas gilt:

  • Eltern sind verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen.
  • Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Für Horte gilt:

  • Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen Eltern nicht abgeben.
  • Einrichtungsfremde Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung tragen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier:
SMS-AV Schulen-Kitas_130820.pdf

Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum.
So werden zwar nach interner Festlegung mit sofortiger Wirkung Trauerfeiern in den Hallen wieder gestattet.
Allerdings muss auf Grund der weiterhin zu beachtenden Hygieneregeln insbesondere bezüglich der Abstandsvorgaben die Anzahl der an Trauerfeiern in den Trauerhallen anwesenden Gäste beschränkt werden.
Detaillierte Informationen können beim Bürgeramt unter folgender Telefonnummer: 03571 / 456 456 erfragt werden.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen.
Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Weitere Informationen und wichtige Hotlines

Corona-Informationen des Freistaates Sachsen       >>>       Hotline: 0800 1000214

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Corona-Pandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema:
https://www.sk.sachsen.de/information-in-leichter-sprache-6003.html
https://www.sk.sachsen.de/informationen-in-gebaerdensprache-6005.html

Corona-Informationen des Landratsamtes Bautzen

  • Für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer      >>>     Corona-Hotline: 03591 5251-12121

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch           08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

  • Für allgemeine Fragen       >>>   Bürgertelefon: 03591 5251-11511

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch           08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de

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