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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 30.10.2020)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 28. Oktober 2020 auf verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Die Maßnahmen gelten deutschlandweit ab dem 02. November und sind bis Ende November befristet.
Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 28. 10.2020 (im Wortlaut):
mpk-beschluss-corona-281020.pdf
Auf Grund der noch zu erlassenden Regelungen des sächsischen Kabinetts kann es nicht ausgeschlossen werden, dass weiterführende Regelungen in der ersten November-Woche erfolgen.

Aktuelle Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

1. Betrieb der Stadtverwaltung
Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der Bundes- und Landesbehörden werden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung vorgenommen.
Ab Montag, den 02. November bis zunächst einschließlich 30. November 2020 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder per Mail an die einzelnen Bereiche wenden.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sprechtag der Schiedsstelle am 03. November 2020 fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer am 12. November 2020 fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.
Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

2. Gremiensitzungen
Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.

3. Bürgerhäuser
Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

4. Hilfe für die Wirtschaft
Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

5. Eheschließungen
Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen nur im Eheschließungszimmer möglich. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Räumlichkeit nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen.

6. Trauerfeiern
Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe nur eine begrenzte Anzahl von Gästen in den Trauerhallen zugelassen.
Detaillierte Informationen können bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 03571 / 605445 erfragt werden.

7. Wochenmärkte
Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen in Sachsen öffnen.
Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

8. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragpflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda. Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.  

Aktuelle Regelungen im Landkreis Bautzen

Der Landkreis Bautzen kann als zuständige kommunale Behörden abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Dazu gehört insbesondere die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen.

Der Landkreis Bautzen hat am 24.10.2020 mit einer Allgemeinverfügung auf das anhaltende hohe Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus im Landkreis Bautzen reagiert.

Die wichtigsten Regelungen:

Erhebung von Kontaktdaten
Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen zur Nachverfolgung von Infektionen die folgenden personenbezogenen Daten erheben:

  • Name
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • und neuerdings auch die Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs.

Ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen.

Feiern daheim und in öffentlichen Räumen
Feiern sind im öffentlichen und im privaten Raum, innen wie außen, ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zulässig.

Sperrstunde und Alkoholverbot
Von 22:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sind Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. In dieser Zeit ist auch die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken untersagt.

Veranstaltungen
Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen zu begrenzen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt erneut abgestimmten Hygienekonzeptes.

Maskenpflicht (Erweiterung)
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in Erweiterung von § 2 Abs. 7 SächsCoronaSchVO in folgenden Bereichen mit geschlossenen Räumen für die Dauer des Aufenthaltes angeordnet:

  • in Einkaufszentren, Beherbergungsbetrieben und Museen
  • in öffentlichen Verwaltungen soweit Publikumsverkehr stattfindet
  • in allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss- und Cafeangeboten. Verfügt die gastronomische Einrichtung über Sitzmöglichkeiten, ist das Tragen bis zum Erreichen des Platzes erforderlich. Am Sitzplatz selbst ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht erforderlich.
  • in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften sowie für kulturelle Veranstaltungen, insbesondere in Theatern, Musiktheatern, Kinos, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Opernhäusern, Musikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkusse.

Dies gilt auch dann, wenn Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 23 der Verfassung des Freistaates Sachsen in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr stattfinden.

Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts, wird für die Dauer des Schulbesuches angeordnet. Eine Ausnahme besteht für Tätigkeiten im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Personen, die entgegen der angeordneten Pflicht keine Mund-Nasenbedeckung tragen, ist der Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Gelände der Schule untersagt.

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon              03591 5251 – 12121
    erreichbar:           Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                   Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
                                   Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                   Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
                                   Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                   Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                   Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.
  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon              03591 5251 – 11511
    erreichbar:          Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                  Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
                                  Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
                                  Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
                                  Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Mail:                  corona@lra-bautzen.de

Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten
Das Kultusministerium hat am 13.08.2020 die aktuelle Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie trat am 31. August in Kraft und läuft bis zum 21. Februar 2021.

Allgemeine Bestimmungen
Der Zugang zu Schulen und Kitas ist Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person persönlichen Kontakt hatten. Gleiches gilt nun auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können.

Für Schulen gilt:

  • Es besteht Schulbesuchspflicht.
  • Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts, ist durch die Allgemeinverfügung des Landkreis Bautzen für die Dauer des Schulbesuches angeordnet.
  • Eine Ausnahme besteht für Tätigkeiten im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Personen, die entgegen der angeordneten Pflicht keine Mund-Nasenbedeckung tragen, ist der Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Gelände der Schule untersagt.

Für Kitas gilt:

  • Eltern sind verpflichtet, täglich gegenüber der Einrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder allgemeines Krankheitsgefühl) aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen.
  • Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Für Horte gilt:

  • Eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand des dort betreuten Kindes müssen Eltern nicht abgeben.
  • Einrichtungsfremde Personen müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung tragen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier:
SMS-AV Schulen-Kitas_130820.pdf

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.
    https://www.coronavirus.sachsen.de/
    Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.
    Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.
    Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY
    Telefon 0171 3403795
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Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 30.10.2020)