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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 20.11.2020)

Aktuelle Hinweise

Bundestag und Bundesrat haben am gestrigen Tag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

Im Wesentlichen ging es dabei um eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Neu eingefügt wird § 28a IfSG, der Regelbeispiele von Einschränkungen benennt, die auf Landesebene bei Überschreiten von bestimmten Inzidenz-Schwellen umgesetzt werden sollen. Damit wird der bisher unbestimmte Begriff der „notwendigen Maßnahmen“ legal ausgeformt. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

In der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen werden diese Maßnahmen bereits umgesetzt.

Seit dem 17.11.2020 sind Änderungen in der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten:

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
  • Es wird empfohlen, dass die besonders anfälligen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Die aktuellen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie Änderungen der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus finden Sie hier:

SächsCoronaSchutzVO 101120.pdf
SMS Allgemeinverfügung Hygieneauflagen 171120.pdf

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.

Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz..

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.
Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

  1. Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

  1. Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda. Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

  1. Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden. In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind bei einer Eheschließung neben dem Standesbeamten max. 10 Personen aus zwei Hausständen möglich. Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.

  1. Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum.
Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe nur eine begrenzte Anzahl von Gästen in den Trauerhallen zugelassen.
Detaillierte Informationen können bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 03571 / 60 54 45 erfragt werden.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragpflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen. 

Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Das Kultusministerium hat am 13.08.2020 die aktuelle Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie trat am 31. August in Kraft und läuft bis zum 21. Februar 2021. Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier: SMS-AV Schulen-Kitas_130820.pdf

Die folgenden Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020.

Änderungen in der Schule:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt für alle Schularten.
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden, wenn:
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
  • für die Primarstufe,
  • Horte,
  • im Unterricht für Schüler der Sekundarstufe I,
  • im Unterricht an Förderschulen der Sekundärstufe I auch für Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Personal,
  • im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
  • im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache,
  • zur Aufnahme von Speisen und Getränken
  • Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA durch Lehrer kann weitergeführt werden.
  • Schülerpraktika sind abzusagen.
  • Klassenfahrten sind nicht durchzuführen.
  • Schwimmunterricht kann aufgrund der Schließung der Schwimmhallen nicht stattfinden.

Änderungen in der Kindertagesbetreuung:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
  • Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner sind abzusagen.
  • Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
  • Eltern sollen maximal zur Garderobe, nicht aber zu den Gruppenräumen Zugang bekommen.
  • Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
  • Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter Bestand.
  • Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.

Es kann zu Betreuungseinschränkungen kommen, wenn das Personal aufgrund von Quarantäne oder Krankheiten die Betreuung nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten kann. Hier muss in Ausnahmefällen z. B. mit gekürzten Betreuungszeiten gerechnet werden. Die Verantwortung liegt hier bei den Kita-Trägern.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite: https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:    
Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend      10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:    
Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

E-Mail:                corona@lra-bautzen.de

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