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Einwohnerversammlung zum Thema Haushalt

Einwohnerversammlung zum Doppelhaushalt 2021/2022

Trotz Corona-Beschränkungen und der Notwendigkeit der Vorlage eines negativen Testergebnisses auf das Coronavirus SARS-CoV-2 fanden sich gestern Abend ca. 25 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hoyerswerda zur Einwohnerversammlung zum Haushaltsplan 2021/2022 der Großen Kreisstadt Hoyerswerda in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums ein.

Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh erläuterte den Anwesenden den schwierigen Weg der Erstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022, der im Wesentlichen durch Steuermindereinnahmen und Ausgabensteigerungen infolge der Corona-Pandemie geprägt war und ist. Unter Beachtung der aktuellen Corona-Beschränkungen und der Anpassung der z. T. positiven Orientierungsdaten an die örtlichen Verhältnisse in der Stadt Hoyerswerda wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, bei den Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer von den Orientierungsdaten abzuweichen und die Planung unter dem Prinzip „vorsichtiger Kaufmann“ anzupassen. Problematisch bleibt nach wie vor, dass es im gesamten Planungs- und Finanzplanungszeitraum derzeit noch nicht gelingt, in der laufenden Verwaltungstätigkeit ein positives Ergebnis zu erreichen und auch die ordentliche Tilgung nicht erwirtschaftet werden kann. Es wird in allen Jahren Liquidität aufgezehrt.

Der Vorschlag, mit dem Beschluss über die Haushaltssatzungen 2021/2022 die Verwaltung zu beauftragen, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erarbeiten, wurde durch OB Ruban-Zeh nochmals bekräftigt und ist der einzige Weg, Hoyerswerda strukturell zukunftsfähig aufzustellen. Für die Umsetzung der anstehenden Strukturwandelprojekte ist es unverzichtbar, die Finanzierung von Folgekosten aus eigenen Investitionsmaßnahmen im Ergebnishaushalt nachzuweisen. Die wichtigsten Investitionen in den nächsten Jahren sind begonnene Maßnahmen wie der Umbau der Oberschule „Am Stadtrand“ zur Grundschule, die Baumaßnahme Sporthalle Neue Oberschule und der Neubau der Kita Schwarzkollm.

Fragen und Anregungen der anwesenden Einwohner bezogen sich auf die Zukunft des Citymanagements und deren Einbindung in ein einheitliches Marketing der Stadt sowie auf den Gesamtschuldenstand der Stadt sowie der städtischen Beteiligungsunternehmen.

Der vorliegende Entwurf wird in den nächsten Wochen in zwei Sitzungen des Finanzausschusses nochmals beraten und soll auf einer Sondersitzung des Stadtrates am 11. Mai 2021 beschlossen werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 erfolgt in der Zeit vom 20.04. bis 28.04.2021 und steht zudem ab dem 20.04.2021 auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda zur Einsichtnahme zur Verfügung. Einwohner und Abgabepflichtige haben in der Zeit vom 20.04.2021 bis zum 07.05.2021 die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Haushaltssatzung zu erheben.

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