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Vorderansicht Leon-Foucault-Gymnasium

Ergebnisse der 19. Sitzung des Stadtrates

Die 19. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 27.04.2021 von 17:00 Uhr bis 18:05 Uhr Uhr in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums statt.

Gesamtvorschlagsliste zum Bürgerhaushalt beschlossen

Für den Bürgerhaushalt 2021 stehen 50.000 Euro für die Kernstadt und 4.000 Euro je Ortsteil zur Verfügung. In der Zeit vom 12.10.-13.11.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit der Einreichung von Vorschlägen aktiv am Verfahren zu beteiligen. Es wurden insgesamt 160 Bürgervorschläge fristgerecht eingereicht. Inhaltlich ging es bei den Vorschlägen hauptsächlich um die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen, um Spielplätze und Parkanlagen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsregelung sowie um Denkmale und Objekte der Kunst und Kultur.
Bei der Bewertung der eingereichten Vorschläge durch die Steuergruppe kommt ein Kriterienkatalog zur Anwendung. So sollen die mit den Bürgerideen einhergehenden Maßnahmen vor allem realisierbar und bezahlbar sein und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Auch sollten daraus möglichst keine Folgekosten entstehen. 83 Vorschläge wurden in der Gesamtvorschlagsliste zusammengestellt, die per Stadtratsbeschluss nun bestätigt wurde.
Auf Basis der Gesamtvorschlagsliste wird als nächstes ein Stimmzettel für die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Abgestimmt werden kann voraussichtlich im Zeitraum vom 17.05.-07.06.2021. Die Stimmzettel werden unter anderem in den Dienstgebäuden der Stadt, auf der Internetseite der Stadt und beim Sächsischen Bürgerbeteiligungsportal bereitgestellt. Auch online wird die Abstimmung möglich sein. Jede/r Bürger/in hat 3 Stimmen.
Weitere Infos zum Bürgerhaushalt 2021 unter: https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/buergerhaushalt/buergerhaushalt-hy/buergerhaushalt-2021/

Zweckvereinbarung über die Erfüllung von Aufgaben des Datenschutzbeauftragten mit der Gemeinde Spreetal in geänderter Fassung beschlossen

Mit Beschluss des Stadtrates am 24.11.2020 wurde der Vertragsentwurf zur Zweckvereinbarung bereits durch den Stadtrat der Stadt Hoyerswerda und am 17.11.2020 im Gemeinderat der Gemeinde Spreetal beschlossen. Nachdem die Unterlagen am 15.01.2021 zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Bautzen, eingereicht wurden, teilte diese mit, dass die Vereinbarung in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig sei. Der § 5 – Haftungsbeschränkungen musste inhaltlich angepasst werden. Dies hatte das Landratsamt im Rahmen der Vorprüfung des Entwurfes nicht erkannt, so dass es notwendig war, die Vereinbarung mit geändertem Wortlaut erneut zu beschließen.

Bebauungsplan Nr. BM3 „Dresdener Straße – Neue Straße“

In der Zeit vom 30.07.- 30.08.2020 wurde der vom Stadtrat gebilligte Planentwurf (Beschluss vom 26.05.2020) zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) haben im gleichen Zeitraum die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten. Aufgrund der Stellungnahmen der TÖB wurde ein 2. Entwurf gefertigt, der die Hinweise berücksichtigt hat. 
Während der Offenlage des Planentwurfes i. d. F. vom Oktober 2020 in der Zeit vom 17.12.2020- 22.01.2021 ist eine Stellungnahme von einem privaten Einwender eingegangen. Parallel hierzu sind erneut Stellungnahmen von TÖB eingegangen. Alle von den TÖB sowie vom Bürger vorgetragenen Belange wurden sachgerecht in die Abwägung eingestellt.
Nachdem der Stadtrat zunächst die Gesamtabwägung per Beschluss bestätigt hat, ist der Bebauungsplan i.d.F. vom 01.12.2020 als Satzung beschlossen worden.

Änderung zum Bebauungsplan Nr. Z1 „Gartenstraße“

In der Zeit vom 28.01.- 26.02.2021 wurde der vom Stadtrat gebilligte Planentwurf (Beschluss vom 20.10.2020 ) zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt. Während der Offenlage sind keine Stellungnahmen von privaten Einwendern eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt. Alle von den TÖB vorgetragenen Belange wurden sachgerecht in die Abwägung eingestellt.
Nachdem der Stadtrat zunächst die Gesamtabwägung per Beschluss bestätigt hat, ist die Änderung zum Bebauungsplan i.d.F. vom März 2021 als Satzung beschlossen worden.

Umnutzung Oberschule „Am Stadtrand“ – Putz- und Fassadenarbeiten (Los 10)

Das Los 10 beinhaltet hauptsächlich eine neue Armierungs- und Putzlage mit einem zweimaligen Anstrich auf die Bestandsfassade des Schulgebäudes (Haus 1), eine neue Farbgestaltung / ein neuer Anstrich am Haus 2 und an der Sporthalle. Des Weiteren sind Putzarbeiten auf Porenbetonmauerwerk im Bereich des Neubaus/Verbindungstrakt sowie Innenputzarbeiten durchzuführen.
Es erfolgte eine Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Nr. 1 VOB/A. Zum Eröffnungstermin am 10.03.2021 wurden vier Hauptangebote eingereicht. Das Hauptangebot der Siegfried Schur Baubetrieb GmbH aus 02943 Boxberg, OT Kringelsdorf ging aus dieser Ausschreibung als das wirtschaftlichste Angebot hervor. Dem Vorschlag der Verwaltung, auf dieses Angebot den Zuschlag zu erteilen, stimmte der Stadtrat zu.
Realisiert werden sollen die Leistungen in der Zeit 10.05.2021 bis 10.01.2022.

Umnutzung Oberschule „Am Stadtrand“ – Erweiterung des Baubeschlusses

In der bisherigen Entwurfsplanung zum Umbau der Oberschule „Am Stadtrand“ zur Grundschule wurde von einer Weiternutzung der von der VBH betriebenen Heizungsanlage im Schulgebäude ausgegangen, wobei geringfügige Erneuerungen von technischen Bauteilen vorgesehen waren. Nachdem der Fördermittelbescheid im September vorlag, wurden die Planungen fortgeführt.
Bei den Berechnungen zum Energiesparnachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde ersichtlich, dass mit der Teilsanierung des Gebäudebestandes die Forderungen der EnEV nicht erfüllt werden können, jedoch erfüllt werden müssen. Geprüft wurde unter anderem, ob eine Sanierung der Gebäudehülle (mit zusätzlichen Maßnahmen zur Wärmedämmung) den Anforderungen der EnEV gerecht wird. Da die derzeitige, 30 Jahre alte Heizungsanlage nach EnEV-Maßgabe ausgetauscht werden muss, wurde auch die Nutzung von regenerativen Energien mit dem Betreiber VBH diskutiert.
Nach zahlreichen Gesprächen mit der VBH wurde schließlich eine Erdgasheizkesselanlage und ein Blockheizkraftwerk befürwortet. Da die zur Verfügung stehenden Flächen im Fitnessstudio (wo sich eine weitere Anlage der VBH befindet, die Haus 2 versorgt) zu klein sind, muss die neue Anlage im Schulgebäude untergebracht werden. Die neue Anlage soll das Schulgebäude mit Sporthalle und das Haus 2, das Fitnessstudio und die Kita „Sausewind“ versorgen.
Die mit der Einrichtung der neuen Wärmeerzeugeranlage einhergehenden städtischen Kosten belaufen sich auf insgesamt 448.048 Euro. Hierfür sollen zeitnah Fördermittel beantragt werden.

Befristete Befreiung von Sondernutzungsgebühren

Infolge der coronabedingten Einschränkungen und der damit verbundenen Betriebsuntersagungen leiden viele Gewerbetreibende unter den wegfallenden Einnahmen. Nach wie vor gelten die coronabedingten Maßnahmen der Landesregierung, die Abstands- und Maskenpflicht, spezielle Hygienekonzepte und Testpflichten vorschreiben. Besucher- und Kundenströme werden so stark beeinträchtigt. Umsatzeinbußen und coronabedingte Mehrausgaben für Gewerbetreibende sind die Folge.
Um die ortsansässigen Gewerbetreibenden hier zu unterstützen, sollen diese die Möglichkeit erhalten, kostengünstig für ihre Unternehmen mittels Plakatierungen zu werben. Daher sollen sie in der Zeit vom 01.05.2021 bis 08.08.2021 von der Pflicht zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren für die Anbringung von Plakaten, Werbeständern, Spruchbändern und dergleichen befreit werden. Die Gebührenbefreiung entbindet die Gewerbetreibenden nicht von bestehenden Antrags- bzw. Anzeigepflichten. D.h. die geplante Sondernutzung ist wie gehabt bei der Stadt zu beantragen.
Der Zeitraum ist auf den 08.08.2021 begrenzt, da ab dem 21.08.2021 die Vorwahlzeit beginnt und die in der Stadt zur Verfügung stehenden Plakatierungsflächen dann für Wahlwerbung benötigt werden.

Aufhebungsantrag

Im Rahmen des letzten TOP „Anfragen und Mitteilungen“ stellte Frau Naumann (Aktives Hoyerswerda/Grüne) im Namen der Fraktionen Aktives Hoyerswerda/Grüne, CDU, SPD, DIE LINKE. einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 25.02.2020 „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Kühnichter Spange“. Gefordert wird, einen Vorschlag zu einer „intelligenteren Verkehrsführung für die Kühnichter Straße“ gemeinsam zu erarbeiten und im Mai eine entsprechende Beschlussvorlage im Stadtrat vorzulegen.

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

 

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