Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 05.07.21)
Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 01. Juli 2021
Die Sächsische Staatsregierung hat sich am 22. Juni 2021 mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 1. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.
Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach dem Infektionsschutzgesetz.
Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10?
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen dieser Verordnung bis auf einige Ausnahmen, z.B.:
- das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
- die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
- die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
- die Regelungen zu Großveranstaltungen,
- die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
- die Testpflicht im Bereich der Prostitution,
- die Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100?
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
- Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt,
- Großveranstaltungen sind untersagt,
- An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen,
- Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten,
- Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt,
- Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen, ist ebenso untersagt, wie die touristische Unterbringung,
- Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien, Kinos, Bibliotheken müssen geschlossen bleiben,
- Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig,
- Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie die Öffnung von Einrichtungen und Aktivitäten, die der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen,
Schulen und Kitas
Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 10 gilt für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine einmal wöchentliche Testpflicht. Diese Reglung gilt ab dem übernächsten Tag, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert erreicht oder unterschreitet. Oberhalb der 10er Inzidenz bleibt es bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche. Das sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vor, die am 22. Juni 2021 vom Sächsischen Kabinett beschlossen wurde und ab dem 1. Juli 2021 gilt.
Die Verordnung sieht zudem vor, dass oberhalb eine Inzidenz von 100 Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und alle anderen weiterführende Schulen in den Wechselbetrieb gehen müssen. Da die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, können nun die Einrichtungen jedoch inzidenzunabhängig geöffnet bleiben. Regionale Schul- und Kita-Schließungen sind nicht mehr vorgesehen.
Für Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge kann auch oberhalb einer Inzidenz von 100 Regelbetrieb stattfinden. Entscheidend sind jeweils die regionalen Werte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten.
Wie bisher sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben.
Es bleibt zudem dabei, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal wegfällt, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sogenannte OP-Maske) oder einer FFP 2-Maske wird jedoch empfohlen.
Um besser auf lokale Infektionsgeschehen reagieren zu können, enthält die Verordnung eine erweiterte Hotspotregelung. So kann bei Auftreten einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei mehr als einer Person in einer Schule das Tragen von Masken, die Zutrittsbeschränkung, das Wechselmodell oder gar die ganz oder teilweise Schließung von Schulen angeordnet werden – ungeachtet entsprechend niedriger Inzidenzwerte außerhalb der von vermehrten Infektionen betroffenen Schule.
Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Freistaates sowie Informationsblätter zur Test- und Maskenpflicht finden Sie hier:
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_220621
SMS-Allgemeinverfügung-Hygiene_290621
Informationsblatt_Maskenpflicht
Informationsblatt_Testpflicht
Saechsische_Schul-und_Kitabetriebseinschraenkungs-VO_220621
AV-besondere-Schutzmassnahmen-an-Schulen_300621
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte
Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php
Bestätigung von Genesenen-Status und Impfschutz:
https://www.landkreis-bautzen.de/bestaetigung-von-genesenen-status-und-impfschutz-23308.php
Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda
- Betrieb der Stadtverwaltung
Aufgrund der stark sinkenden Inzidenzen wurden die Dienstgebäude der Stadtverwaltung bereits Mitte Juni wieder für den Bürgerverkehr geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.
Sprechtag der Schiedsstelle
Der nächste Sprechtag findet am 06. Juli 2021 in der Zeit von 16:00 bis 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1, Zimmer 1.24 statt. In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort unter Tel. 45 71 78 erreichbar.
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda.
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 45 71 71 gestellt werden.
Sprechtag der Handwerkskammer
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de
- Gremiensitzungen
Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen und Abstandregelungen finden die Gremiensitzung des Stadtrates im Monat Juli in der Aula des Foucault-Gymnasium statt.
- Bürgerhäuser
Kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen der Vereine können unter Beachtung der Regelungen der Sieben-Tage-Inzidenz und des vorliegenden Hygienekonzeptes in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden.
- Eheschließungen und Beerdigungen
Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, dürfen an Beerdigungen und Eheschließungen nicht mehr als 30 Personen teilnehmen. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen Test nachweisen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, sind abweichend bis zu 50 Personen zulässig. Die Testpflicht entfällt.
Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mitgezählt.
- Wochenmärkte
Wochenmärkte sind in Sachsen öffnen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes stufenweises Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen der Feuerwehr Hoyerswerda. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 wird eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Gelände ausgesprochen.
Eine generelle Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr ist seit dem 01.06.2021 ausgesetzt.
Bei einer Unterschreitung der Tagesinzidenz von 100 im Landkreis Bautzen sind Aus-, Fort-, und Weiterbildungsdienste innerhalb des jeweiligen Standortes möglich. Diese werden stets in Abstimmung mit dem Fachbereich genehmigt.
Unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes ist es möglich bei einer Tagesinzidenz des Landkreises Bautzen unter dem Schwellenwert von 35 auch überörtliche Aus-, Fort-, und Weiterbildungsdienste durchzuführen. Bei den Maßnahmen sind die generellen Hygienemaßnahmen insbesondere die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. (siehe Stufenkonzept). Auch diese Maßnahmen bedürfen der Genehmigung der Fachbereichsleitung.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.
Weitere Informationen und wichtige Hotlines:
Testcenter im Landkreis Bautzen
Schnelltests auf das Coronavirus sollen auch im Landkreis Bautzen in den kommenden Wochen zu einem der zentralen Instrumente gegen die Corona-Pandemie entwickelt werden. Neben dem Anspruch jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf einen kostenfreien Schnelltest je Woche, sind insbesondere für Arbeitgeber und Dienstleister mit den geltenden Corona-Regeln zahlreiche Testpflichten vorgeschrieben.
In zahlreiche Teststellen – darunter viele Apotheken und Physiotherapien – kann man sich derzeit im Landkreis Bautzen testen lassen. Bitte reservieren Sie sich einen Termin.
- lkbz.de/coronatest
(Hier gelangen Sie zur Übersichtskarte mit allen Teststellen und den entsprechenden Informationen)
Aufklärungsfilm Corona-Schutzimpfung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html#a-10264
Seit Montag, dem 08. Februar 2021 stehen Mitarbeiter*Innen aus der Stadtverwaltung für Fragen der Seniorinnen und Senioren rund um die Organisation und den Ablauf des Impfvorganges zur Verfügung.
Im Bürgeramt der Stadt ist dazu eine Servicestelle „Corona-Schutzimpfung“ eingerichtet worden.
Die Servicestelle erreichen Sie während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes:
Telefon-Nr. 03571 / 457273
Mail: buergerhilfe@hoyerswerda-stadt.de
und persönlich nach vorheriger Terminabsprache im
Bürgeramt (Dillinger Straße 1)
zu den regulären Öffnungszeiten
Neben einer ersten allgemeinen Information zur Corona-Impfung, der möglichen Übersendung der notwendigen Unterlagen und der Hilfe bei der Vermittlung eines notwendigen Fahrservice ist es langfristig vorgesehen, die Koordinierung von der Terminvereinbarung bis zum Rücktransport für Seniorinnen und Senioren zu übernehmen, die Hilfe bei der Organisation der Corona-Schutzimpfung benötigen.
-> Informationsangebot des DRK Sachsen zu den sächsischen Impfzentren
https://drksachsen.de/impfzentren.html
Der Standort des Impfzentrums im Landkreis Bautzen ist die Sporthalle am Flugplatz Kamenz.
Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus
Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.
Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.
Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona
- Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
Telefon 03591 5251-12121
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.
- Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
Telefon 03591 5251-11511
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de