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Sprechtag der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Hoyerswerda

Mit Inkrafttreten der novellierten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze am 29.11.2019 wurden die Antragsmöglichkeiten für die Reha-Gesetze vollständig entfristet. Damit machten der Deutsche Bundesrat und Bundestag deutlich, dass auch dreißig Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung die Aufarbeitung von SED-Unrecht kein Verfallsdatum haben kann.

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur führt im Zuge ihrer überregionalen Beratungsinitiative zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht auch eine Sprechstunde in Hoyerswerda durch. Bei der Beratung können neben Fragen zu Möglichkeiten der Wiedergutmachung von politisch motiviertem Unrecht auch laufende Rehabilitierungsverfahren besprochen werden.

Mitarbeiterinnen des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Dresden, beraten zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht. Auch ist die Beantragung der Akteneinsicht vor Ort möglich. Hierfür wird ein gültiges Personaldokument benötigt.

Die Bürgersprechstunde in Hoyerswerda findet am 21. September 2021 in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr im historischen Ratssaal des Alten Rathauses (Markt 1) statt. Telefonische Anfragen sind während der Sprechzeit möglich (03571-457142).

Vor Ort berät Manfred Buchta im Auftrag der Landesbeauftragten zu den Möglichkeiten der strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung. Ziel der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus informiert Herr Buchta über die SED-Opferpension – eine monatliche Zuwendung in Höhe von aktuell 330 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 90 Tage in Haft waren. Auch die Antragsvoraussetzungen für den vom Sächsischen Landtag ins Leben gerufenen Härtefallfonds – für den jährlich 100.000 € zur Verfügung stehen – können erörtert werden.

Zu jeder Zeit kann auch direkt bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Dresden telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden (0351-493-3700).

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Sprechtag der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Hoyerswerda