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Vorderansicht Leon-Foucault-Gymnasium

Ergebnisse der 25. Sitzung des Stadtrates

Die 25. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 30.11.2021 von 17:00 bis 17:40 im Léon-Foucault-Gymnasium statt.

Archivsatzung und Archivgebührensatzung

Das Stadtarchiv Hoyerswerda hat eine eigene Satzung erhalten. Die Satzung regelt die Archivierung von Unterlagen im Stadtarchiv sowie dessen Benutzung. Bislang galt ausschließlich die Benutzerordnung, die zuletzt am 27.11.2001 geändert wurde. Die Satzung ist gemäß Sächsischem Archivgesetz erforderlich und eine Benutzerordnung nicht mehr ausreichend.
Ergänzend dazu wurde die Gebührensatzung für die Archivnutzung beschlossen. Die Einnahmen aus den Benutzungsgebühren fließen unter anderem in die notwendige Restauration und Digitalisierung der Archivalien.

Umnutzung Oberschule Am Stadtrand – Gesamtkosten für Baumaßnahme erhöhen sich

Die Bauarbeiten für die Umnutzung der Oberschule „Am Stadtrand“ zur Grundschule mit Hortnutzung begannen im Februar 2021.
In den ab November 2020 beginnenden Vergabeverfahren waren bereits Kostensteigerungen in diversen Losen* ersichtlich, die in der Kostenberechnung vom 26.08.2019 nicht geplant waren. Durch die allgemein gestiegenen Materialpreise, erhöhte Aufwendungen in zwei Losen sowie erhöhtem Mengenbedarf und zusätzlichen Arbeiten in weiteren Losen hat sich die Kostensteigerung in den diesjährigen Vergaben fortgesetzt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme „Umnutzung Oberschule „Am Stadtrand“ zur Grundschule mit Hortnutzung“ betragen, abweichend vom Stadtratsbeschluss vom 27.04.21, nicht 4.580.125€ (ohne Ausstattung) sondern 4.945.125€. Dies entspricht 365.000 überplanmäßigen Ausgaben, die durch verfügbare Haushaltsmittel gedeckt werden können.
Einzelheiten entnehmen Sie der Beschlussvorlage BV0508-I-21 im öffentlichen Ratsinformationssystem (siehe Link am Ende dieser Seite).
Die Baumaßnahmen sollen bis zum Schuljahresbeginn 2022/2023 im Juli nächsten Jahres abgeschlossen sein.

*Bei großen Bauvorhaben werden die einzelnen Bauleistungen in Lose aufgeteilt und im Rahmen einer öffentlichen Vergabe ausgeschrieben.

Änderung von Ankaufsrechten für ein Grundstück im Gewerbegebiet Nardt

Die Firma YADOS GmbH hat auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 26.06.2018 ein kommunales Grundstück im Gewerbegebiet Nardt gekauft. Mit dem Kauf verbunden ist das Ankaufrecht für weitere Grundstücke (Ankaufsrechtsvereinbarung für sogenannte „Optionsflächen“). Die Firma YADOS möchte einen Teilbereich der Optionsflächen an die Firma S. Richter GmbH abtreten (ca. 6223 qm), einschließlich des damit verbundenen Ankaufsrechts (Teilabtretung). Die Stadt muss dieser Abtretung zustimmen (Beschlusspunkt 1), außerdem muss die ursprüngliche Ankaufsrechtsvereinbarung geändert werden (jetzige Größe der Optionsfläche, Kaufpreis und Zeitraum für das Auslaufen der Ankaufsoption).
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere fünf Jahre gestrichen, somit läuft die Ankaufoption für die Firma YADOS GmbH bis zum 12.12.2023. Mit der Zustimmung zur Abtretung kann die Stadt den Teilbereich der genannten Optionsfläche an die Firma S. Richter GmbH verkaufen.
Die geänderte Beschlussvorlage wurde vom Stadtrat bei einer Enthaltung mehrheitlich bestätigt.

Aufstellungsbeschluss

Ziel der Stadt ist es, die Erschließungsstraßen im Industriegebiet Zeißig zu leistungsfähigen Straßen auszubauen. Die Vorplanung für die Straßen hat gezeigt, dass die Straßenverläufe auf anderen Flächen, als im Bebauungsplan gezeichnet, verlaufen sollen. Um die Straßen rechtssicher auf Grundlage des Bebauungsplanes „Industriegebiet Zeißig“ errichten zu können, ist ein Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung B-Plan „Industriegebiet Zeißig“ erforderlich. Diesem hat der Stadtrat mehrheitlich zugestimmt.

Gestaltungssatzung aufgehoben

Bisher bestand für den Ortskern Bröthen im Ortsteil Bröthen/Michalken eine Gestaltungssatzung, die die Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und Werbeanlagen regelte. In Michalken gibt es dies nicht. Auf Antrag des Ortschaftsrates wurde die für Bröthen geltende Satzung nun per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Damit liegen in Bröthen dieselben Gestaltungsfreiheiten wie im benachbarten Michalken zu und eine Gleichbehandlung der Einwohner im gesamten Ortsteil ist gewährleistet.

Anpassung Satzung nach Abwägung

Der Planentwurf zur 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 25 „Grünewaldring“ lag in der Zeit vom 16.10.- 16.11.2020 sowie vom 23.09.- 15.10.2021 öffentlich aus. Von Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt. Alle von den TÖB vorgetragenen Belange wurden sachgerecht in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis dieser Abwägung ist ein Abwägungsprotokoll, das vom Stadtrat als Gesamtabwägung beschlossen wurde.
Das Protokoll finden Sie in der Anlage zur BV0503-I-21 im öffentlichen Ratsinformationssystem (Link siehe unten).
Im Ergebnis dieser Abwägung wurden redaktionelle Änderungen des Bebauungsplanes durch Ergänzung der Begründung entsprechend den Anregungen der zuständigen Fachbehörden vorgenommen, welche der Stadtrat ebenfalls gebilligt hat.

 Verkaufsoffene Sonntage 2022

Gemäß Sächsischem Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein, wenn die jeweilige Gemeinde dies durch Rechtsverordnung bestimmt (§ 8 Abs. 1 SächsLadÖffG). Die Stadt Hoyerswerda hat den Antrag der Händler geprüft und für folgende Sonntage die Zustimmung zur Ladenöffnung gegeben:

03.04.2022 Ostermarkt
11.09.2022 Stadtfest
02.10.2022 Herbstmarkt
27.11.2022 Adventsmarkt
11.12.2022 Teschenmarkt

Der Stadtrat stimmte dem mehrheitlich zu.

Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.

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