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Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 14.12.2021)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 13. Dezember 2021
Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am 10. Dezember Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung trat am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Januar 2022 befristet.

Schutzmaßnahmen gelten weiter
Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie beibehalten. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben. Großveranstaltungen und landestypische Veranstaltungen bleiben untersagt. Auch die Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis in Hotspotregionen haben weiterhin Bestand. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind Ausnahmen von den 2G-Regelungen vorgesehen. Die FFP-2-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt ebenso bestehen.

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

Privater Bereich

  • 1+1 Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren
  • Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 für Ungeimpfte
  • Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum
  • Wenn bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen zählen nicht mit.

Weihnachten und Silvester

  • In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten.
  • An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
  • Bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft ist der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung auszuhändigen.

Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
  • Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
  • Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
  • Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung möglich.
  • Veranstaltungen und Feste sind untersagt, Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
  • Diskotheken, Bars und Clubs werden geschlossen.
  • Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.

Schulen und Bildung

  • Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
  • Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
  • Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Zutritt zum Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
  • Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich, Friseure dürfen unter 2G-Regelung öffnen.

Arbeit und ÖPNV

  • Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause erledigen können.
  • FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
  • Bäder und Saunen sind geschlossen.

Weitere Bereiche

  • Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Messen sind nicht möglich.
  • Fahrschulen mit 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Ausschließlich zwingend gesetzlich vorgeschriebene Partei- und Gremiensitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen sind mit 3G-Regelung möglich.

Aktuelle Regelung für den Landkreis Bautzen

Sieben-Tages-Inzidenz über 1000: Ausgangssperre im Landkreis zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeimpfte.

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-TageInzidenz) überschreitet in dem Landkreis Bautzen seit dem 20. November 2021 den Schwellenwert von 1.000. Nach den veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI) belief sich die Inzidenz im Landkreis Bautzen nach den Bekanntmachungen des RKI am 20. November 2021 auf 1.071,8, am 21. November 2021 auf 1.336,2 und am 22. November 2021 auf 1.474,4.

Nach § 21 Absatz 1 der SächsCoronaNotVO gilt daher ab 22. November 2021 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre).

Änderung der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung

Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt vom 12. Dezember 2021 bis zum 09. Januar 2022. Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

  • Schulbesuchspflicht wird aufgehoben – kein Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht
  • eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen
  • Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf
  • Lokale Schulschließungen bei gehäuftem Infektionsgeschehen sind möglich.

Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Bundes, des Freistaates sowie des Landratsamtes Bautzen finden Sie hier:

Bundes-IfSG-Aend_231121
SchulKitaCoVO-2021-12-10
SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12
SMS-Saechsische-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2021-12-13
Vollzug IfSG_Ausgangssperre_LRA Bautzen_22.11.2021

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der neuen Sächsischen-Corona-Notfall-Verordnung werden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung vorgenommen.
Ab Mittwoch, den 24. November bis zunächst einschließlich 07. Januar 2022 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder per Mail an die einzelnen Bereiche wenden.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Der Aufenthalt in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist nur unter Beachtung der 3G – Regelung sowie dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sprechtag der Schiedsstelle am 04. Januar 2021 fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de. Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer am 16. Dezember 2021 fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch die zwingend vorgeschriebenen Sitzungen der Ausschüsse sowie des Stadtrates statt.
Für die Teilnahme an zulässigen Gremiensitzungen gilt nach § 6 Abs. 3 SächsCoronaNotVO die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelung.
Alle Sitzungen werden bis voraussichtlich 30.01.2022 in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt.
Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte sind in Sachsen geöffnet. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten

  1. Eheschließungen

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten für die Standesämter folgende neue Regelungen:
Für alle Eheschließungen (Standesbeamtin und Brautpaar, ggf. Dolmetscher einschließlich Gäste) gilt die 3G-Regelung. Eheschließungen finden nur im Eheschließungszimmer im Standesamt vor Ort statt.
Weiterhin gelten:

  • Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern,
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes,
  • Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.

Auskünfte dazu erteilt das Standesamt unter 03571 457340.

  1. Trauerfeiern

In den Trauerhallen gilt für alle an der Trauerfeier Teilnehmenden die 3G-Regelung. Es ist eine Kontakterfassung aller an der Trauerfeier Teilnehmenden vorzunehmen.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ist in Innenräumen grundsätzlich und bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Außenbereich notwendig.
Die Beschränkung der Anzahl der Trauergäste in den Trauerhallen gilt wie folgt.

  • Trauerhalle Waldfriedhof 30 Personen
  • Trauerhalle Neida 12 Personen
  • Trauerhalle Zeißig 24 Personen
  • Trauerhalle Knappenrode 24 Personen
  • Trauerhalle Bröthen 24 Personen
  • Trauerhalle Michalken 16 Personen
  • Trauerhalle Schwarzkollm 18 Personen
  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Zwingend notwendige Aus- und Fortbildungen ausschließlich für aktive Einsatzkräfte sind weiterhin unter vorherigen Schnelltestbedingungen möglich und sind im Vorfeld mit Konzepten beim FGL anzuzeigen. Der Dienstrhythmus der ist entzerrt aller zwei Wochen durchzuführen.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren ist aller zwei Wochen für die Kinder und Jugendlichen möglich, welche im täglichen Schulbetrieb getestet werden. Ggf. müssen anhand der aktuellen pandemischen Situation einzelne oder auch sämtliche Dienste auch Aus- und Fortbildungen kurzfristig abgesagt werden.
Der Dienst der Alters- und Ehrenabteilungen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

 Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

 Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 5251-12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 5251-11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag       08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de

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