Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 27.12.2021)
Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 28. Dezember 2021
In Anlehnung an den am 21. Dezember gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Sächsische Staatsregierung eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen.
Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 9. Januar 2022 befristet.
Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt. Darüber hinaus wurden einige Anpassungen vorgenommen, die der weiteren Eindämmung der Coronapandemie dienen.
Die Corona-Maßnahmen im Überblick
Privater Bereich
- 1 Hausstand + 1 Person Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
- Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 für ungeimpfte Personen
- Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden
- Wenn bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.
- Ab 28. Dezember sind private Zusammenkünfte zulässig, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske
Ab 28. Dezember 2021 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen.
Weihnachten und Silvester
- In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten.
- An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.
- Bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft ist der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung vorzuzeigen.
Gastronomie, Kultur und Tourismus
- Hotspot-Regelung für Gastronomie: In Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, ist am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung der Gastronomie untersagt. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
- Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
- Übernachtungsangebote sind untersagt, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
- Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
- Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung
- Veranstaltungen, Feste, Messen, Großveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind
- Die Öffnung von Diskotheken, Bars und Clubs ist untersagt.
- Touristische Bahn- und Busfahrten sind
Schulen und Bildung
- Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung.
- Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
- Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
- Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
- Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
- Zutritt zum Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
- Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
- Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, Ausnahme: medizinische, therapeutische, pflegerische, heilpädagogische oder seelsorgerische Zwecke, Friseure dürfen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit Kontakterfassung öffnen.
Arbeit und ÖPNV
- Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause erledigen können.
- FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.
Sport und Erholung
- Profisport kann unter Beachtung der 3G-Regelung und mit Kontakterfassung für Sportler ohne Zuschauer
- Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung.
- Rehasport und medizinischer Sport ist zulässig.
- Bäder und Saunen und Solarien sind geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc. Hier gilt die 3G-Regelung mit Kontakterfassung.
Weitere Bereiche
- Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
- Fahrschulen unter Beachtung der 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
- Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
- Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen, Ausnahme: Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen unter Beachtung der 2G-Regelung.
- Ausschließlich zwingend vorgeschriebene Partei- und Gremiensitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen sind unter Beachtung der 3G-Regelung
Aktuelle Regelung für den Landkreis Bautzen
Sieben-Tages-Inzidenz über 1000: Ausgangssperre im Landkreis zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeimpfte.
Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-TageInzidenz) überschreitet in dem Landkreis Bautzen seit dem 20. November 2021 den Schwellenwert von 1.000. Nach den veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts (RKI) belief sich die Inzidenz im Landkreis Bautzen nach den Bekanntmachungen des RKI am 20.
November 2021 auf 1.071,8, am 21. November 2021 auf 1.336,2 und am 22. November 2021 auf 1.474,4.
Nach § 21 Absatz 1 der SächsCoronaNotVO gilt daher ab 22. November 2021 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre).
Änderung der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung
Die geänderte Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt vom 12. Dezember 2021 bis zum 09. Januar 2022. Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Schulbesuchspflicht wird aufgehoben – kein Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht
- eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen
- Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf
- Lokale Schulschließungen bei gehäuftem Infektionsgeschehen sind möglich.
- Ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland und ins Ausland, die bis zum 27. Februar 2022 durchgeführt werden sollten, werden abgesagt.
Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Bundes, des Freistaates sowie des Landratsamtes Bautzen finden Sie hier:
Bundes-IfSG-Aend_231121.pdf
SMS-SaechsCoronaNotVO-22-12-2021-Lesefassung.pdf
SMS-Saechsische-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2021-12-13.pdf
SchulKitaCoVO-10.12.2021_21.12.pdf
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121.pdf
Vollzug IfSG_Ausgangssperre_LRA Bautzen_22.11.2021.pdf
Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte
Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php
Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda
- Betrieb der Stadtverwaltung
Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der neuen Sächsischen-Corona-Notfall-Verordnung werden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung vorgenommen.
Ab Mittwoch, den 24. November bis zunächst einschließlich 14. Januar 2022 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder per Mail an die einzelnen Bereiche wenden.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.
Der Aufenthalt in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist nur unter Beachtung der 3G – Regelung sowie dem Tragen einer FFP2-Maske möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Sprechtag der Schiedsstelle am 04. Januar 2021 fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de. Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.
Sprechtag der Handwerkskammer am 13. Januar 2022 fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 / 4640 947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de
- Gremiensitzungen
Ab sofort finden nur noch die zwingend vorgeschriebenen Sitzungen der Ausschüsse sowie des Stadtrates statt.
Für die Teilnahme an zulässigen Gremiensitzungen gilt nach § 6 Abs. 3 SächsCoronaNotVO die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelung.
Alle Sitzungen werden bis voraussichtlich 30.01.2022 in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt.
Die Sitzungen der Ortschaftsräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.
- Wochenmärkte
Wochenmärkte sind in Sachsen geöffnet. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Eheschließungen
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten für die Standesämter folgende neue Regelungen:
Für alle Eheschließungen (Standesbeamtin und Brautpaar, ggf. Dolmetscher einschließlich Gäste) gilt die 3G-Regelung. Eheschließungen finden nur im Eheschließungszimmer im Standesamt vor Ort statt.
Weiterhin gelten:
- Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern,
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes,
- Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.
Auskünfte dazu erteilt das Standesamt unter 03571 / 457340.
- Trauerfeiern
Die Anzahl der an einer Beerdigung Teilnehmenden ist auf 20 Personen beschränkt. Das gilt sowohl in Innenräumen wie auch im Außenbereich. Es gilt zudem für alle an der Trauerfeier Teilnehmenden die 3G-Regelung. Es sind die Kontaktdaten aller an der Trauerfeier Teilnehmenden zu erfassen.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in Innenräumen (hier nur FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zugelassen) und bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Außenbereich notwendig.
Auf Grund der Abstandsregelung gilt zudem in einigen Trauerhallen eine weitergehende Beschränkung der Anzahl von unter 20 Personen. Das betrifft:
- Trauerhalle Neida 12 Personen
- Trauerhalle Michalken 16 Personen
- Trauerhalle Schwarzkollm 18
- Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Zwingend notwendige Aus- und Fortbildungen ausschließlich für aktive Einsatzkräfte sind weiterhin unter vorherigen Schnelltestbedingungen möglich und sind im Vorfeld mit Konzepten beim FGL anzuzeigen. Der Dienstrhythmus der ist entzerrt aller zwei Wochen durchzuführen.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren ist aller zwei Wochen für die Kinder und Jugendlichen möglich, welche im täglichen Schulbetrieb getestet werden. Ggf. müssen anhand der aktuellen pandemischen Situation einzelne oder auch sämtliche Dienste auch Aus- und Fortbildungen kurzfristig abgesagt werden.
Der Dienst der Alters- und Ehrenabteilungen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.
Corona-Impfung
Die Drittimpfung kann vor einer schweren Erkrankung schützen! Ihre zweite Impfung liegt mehr als 3 Monate zurück? Dann vereinbaren Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt zeitnah einen Termin für die dritte Impfung!
Aktuelle Daten von Herrn Prof. Leif Sander aus der Berliner Charité zeigen: Die derzeitigen Impfstoffe schützen auch gegen die Virus-Variante Omikron sehr gut, allerdings nur bei dreimaliger Impfung.
Übrigens: Die Sächsische Impfkommission weist darauf hin, dass für die dritte Impfung auch der Impfstoff Moderna sehr gut geeignet ist, ganz besonders für Menschen, bei denen die ersten beiden Impfungen mit Biontech erfolgt ist.
Egal ob Erst- oder Drittimpfung: Sollte Ihr Hausarzt oder Facharzt nicht impfen oder zeitnah alle Termine vergeben sein, können Sie in folgenden Einrichtungen ein Impfangebot wahrnehmen:
Impfstelle Hoyerswerda
Schloßplatz 2, 02977 Hoyerswerda
(Veranstaltungssaal Vis-a-vis)
(Dienstag und Freitag: 11:00 bis 17:00 Uhr,
Terminvergabe über die Webseite
www.sachsen.impfterminvergabe.de,
Impfungen ohne Termin je nach Auslastung möglich)
HOY-REHA GmbH
Tagesklinik für
Rehabilitation & Prävention
Kastanienweg 20,
02977 Hoyerswerda
Telefon: 03571 / 605560 sowie
per E-Mail an info@hoy-reha.de
MVZ am Seenland Klinikum
(Eingang Praxis Chirurgie)
Maria-Grollmuß-Straße 10, 02977 Hoyerswerda
(Terminvergabe über die Webseite des Klinikums
www.seenlandklinikum.de)
Gemeinschaftspraxis
Elke Bierbaum,
Dr. med. Michael Bierbaum
Maria-Grollmuß-Str. 10,
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 42960
Praxis
Dr. med. Silke Lindner,
Dr. med. Ulf Lindner
Collinsstr. 15
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 913635
Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates
Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus
- https://www.sk.sachsen.de/information-in-leichter-sprache-6003.html
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.
- https://www.sk.sachsen.de/informationen-in-gebaerdensprache-6005.html
Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.
Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona
- Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
Telefon 03591 / 5251 12121
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
Telefon 03591 / 5251 11511
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de