Ergebnisse der 27. Sitzung des Stadtrates
Die 27. ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda fand am Dienstag, dem 25.01.2022 von 17:00 bis 19:00 Uhr in der Aula des Léon-Foucault-Gymnasiums statt. Sie wurde erstmals per Livestream auf dem Youtube-Kanal der Stadt übertragen.
Corona-Lage aus Sicht des Lausitzer Seenland Klinikums
Auf Wunsch des Stadtrates wurden Vertreter des Lausitzer Seenland Klinikum gebeten, über die Lage im Klinikum im Hinblick auf die Behandlung von Corona-Patienten zu berichten. Herr Mirko Papenfuß, Geschäftsführer des Lausitzer Klinikums, wurde in seinen Ausführungen von Birgit Wolthusen, Pflegedirektorin, sowie Heiko Sahre, Chef der Anästhesie- und Intensivmedizin, unterstützt.
Dargestellt wurden die immensen organisatorischen und personellen Kraftanstrengungen, die erforderlich sind, um ein Krankenhaus in „Corona-Betrieb“ zu fahren. So wurden Stationen geschlossen und mehrere Fachbereiche unter eine Leitung gestellt, um Personal zur Behandlung von Patienten auf den Corona-Stationen freizumachen. Stationen wurden zum Teil komplett umgebaut, so dass bis zu drei Isolierstationen vorgehalten werden konnten. Außerdem wurde ein Krisenstab im Klinikum eingerichtet, der zeitweise täglich tagte.
Derzeit werde noch eine Corona-Station separat vorgehalten, was dazu führe, dass nicht alle Betten betrieben werden und dem Versorgungsauftrag somit nicht voll und ganz nachgekommen werden könne.
Zwar sprachen sich die Vertreter des Seenland Klinikums aus medizinischer Sicht fürs Impfen aus, gaben in der Debatte um die Impfpflicht jedoch keine Bewertung ab. Auch das ungeimpfte Personal habe in der Corona-Krise einen großen Beitrag geleistet. „Ich möchte es nicht hervorheben, aber ich möchte es betonen: es sind die gleichen Mitarbeiter. Ob geimpft oder ungeimpft, hat bei der Versorgung der Patienten keine Rolle gespielt“, so Mirko Papenfuß.
Karl-Heinz Schütze rückt im Stadtrat nach
Für den verstorbenen Stadtrat Ralph Büchner (Fraktion DIE LINKE.) wird Karl-Heinz Schütze als Ersatzperson in den Stadtrat nachrücken (§§ 34 Abs. 2 SächsGemO). Weiterhin wurden folgende Gremien neu besetzt:
- Verwaltungsausschuss
- Technischer Ausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Finanzausschuss
- Schul-, Kultur- und Sozialausschuss
- Feuerwehrausschuss
- Aufsichtsrat der SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH
- Aufsichtsrat der Lausitzhalle Hoyerswerda GmbH
- Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda
- Zweckverbandsversammlung Elbtal- Westlausitz für die Verbundsparkasse Ostsächsische Sparkasse Dresden
- Beirat der Lausitzer Technologiezentrum GmbH – Lautech
- Steuergruppe zum Bürgerhaushalt
Aufhebung Einstellungsstopp
Am 01.01.2022 weist der Stellenplan für den Fachbereich Feuerwehr – aufgrund von Renteneintritten, längerfristigen Fortbildungen und internen Stellenwechseln sowie Kündigungen – insgesamt 9 unbesetzte Stellen aus. Um die Dienstschichten in den Wachabteilungen, dem Rettungsdienst und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS-OSN) auch im Jahr 2022 auf einem qualitativ hohen Niveau abzusichern, werden auch 2022 immer wieder Stellenneubesetzungen erfolgen müssen. Die Aufhebung des Einstellungsstopps (beschlossen in der Stadtratssitzung am 25.11.2003) wurde vom Stadtrat einstimmig gebilligt.
Übertragung von Mitteln
Die Stadt Hoyerswerda hat auf Grundlage des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes („Pauschalengesetz“) für die Jahre 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 210.000 € erhalten. Die bis Ende 2021 nicht verbrauchten Mittel (rund 26.000 €) sollen für Abrechnungszwecke gegenüber dem Landratsamt Bautzen den Maßnahmen des Bürgerhaushaltes 2021 und 2022 zugeordnet werden. Dies wurde vom Stadtrat einstimmig genehmigt.
Gesamtstädtisches und regionales Entwicklungs- und Handlungskonzept (GeREHK)
Das „Gesamtstädtische und regionale Entwicklungs- und Handlungskonzept“ (GeREHK) soll der nachhaltigen Strategie zum Umgang mit den Herausforderungen dienen und für die nächsten 10 bis 15 Jahre Handlungsschwerpunkte für die Stadtentwicklung der Stadt Hoyerswerda aufzeigen. Es soll die Grundlage für die Fördermittelakquise, für übergeordnete Planungsprozesse aber auch für das Stadtmarketing sein. Die Erstellung und Bearbeitung eines solches Konzepts soll aus diesen Grund – trotz Prämissen der haushaltslosen Zeit – jetzt beginnen.
Das zu erarbeitende GeREHK soll die Grundlage für die weitere integrierte Stadtentwicklung bilden und damit die Funktion des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) übernehmen. Schwerpunkt des Konzeptes bildet die regionale Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden (Bernsdorf, Elsterheide, Lauta, Lohsa, Spreetal und Wittichenau). Angestrebt wird eine Förderung über die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (LEADER), wobei eine 80%ige Förderung (120.000 €) in Aussicht steht. Der entsprechende Zuwendungsantrag soll im Januar 2022 eingereicht werden. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 30.000 € steht bereits zur Verfügung.
Die Bearbeitung soll über einen externen Dienstleister erfolgen. Nach der Vorlage des Fördermittelbescheides soll die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen voraussichtlich im 2. Quartal 2022 durchgeführt werden. Der Bearbeitungszeitraum für die Erstellung des GeREHKs ist von Juni 2022 bis Juni 2024 vorgesehen. In der Bearbeitungsphase wird es eine umfassende Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter aktiver Beteiligung des Stadtrates geben.
Lohsas Bürgermeister Thomas Leberecht, der als Vertreter der Nachbargemeinden zur Sitzung eingeladen war, sprach sich vor dem Stadtrat für die Erstellung des Konzepts aus. Zwischen der Stadt Hoyerswerda und den Umlandgemeinden gebe es nennenswerte Überschneidungen, die eine „inständige Zusammenarbeit“ notwendig mache. Als Beispiel nannte er die touristische Entwicklung der Seen, insbesondere des Scheibe-Sees, aber auch die Tatsache, als Region Arbeitgeber für viele Beschäftigte zu sein.
Der Stadtrat befürwortete das Vorgehen der Stadtverwaltung mit einer Gegenstimme. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Zuwendungsbescheides.
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
Im September 2021 reichte die Stadt Hoyerswerda eine Interessensbekundung zum Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein. Im November erhielt die Stadt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Mitteilung, dass die eingereichte Projektskizze positiv bewertet wurde und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entschieden hat, dass die Stadt mit ihrem Vorhaben am formalen Zuwendungsverfahren teilnehmen darf.
Ziel und Inhalt des Vorhabens der Stadt und seiner Akteure ist es, ein starkes Zentrum für Hoyerswerda zu schaffen, welches insbesondere die Trennung von Alt- und Neustadtzentrum überwindet. Die Antragsunterlagen müssen nun bis zum 28.02.2022 eingereicht werden. In Aussicht steht eine Förderung von 90 % für den Zeitraum Mitte 2022 bis August 2025. Mit dem Förderantrag muss der Antragsteller zugleich nachweisen, dass er den kommunalen Eigenanteil (10 %) finanzieren kann.
Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 15.100 Euro im Jahr 2022 kann sichergestellt werden. Für das Jahr 2023 müssen die benötigten Finanzmittel in den neu zu beschließenden Doppelhaushalt aufgenommen werden. Die vorgesehene Deckung für die Jahre 2023 bis 2025 ist in Anlage 4 der Beschlussvorlage dargestellt.
Der Stadtrat stimmte der Beschlussvorlage bei einer Gegenstimme zu, so dass die Stadt am formalen Zuwendungsverfahren teilnehmen kann.
B-Plan „PV-Anlage Bröthen“
Eine Firma aus Schweinfurth möchte eine Photovoltaikanlage in der Gemarkung Bröthen errichten, die 20.000 3-4-Personen-Haushalte mit Strom versorgen würde. Dadurch wird im Sinne der Energiewende ein aktiver Beitrag zur Erzeugung von alternativer Energie geleistet. Der Beschluss zur Aufstellung des notwendigen Bebauungsplans wurde bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Beschaffung von Löschfahrzeugen
In Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree besteht ein Bedarf an Löschfahrzeugen des Typs LF 10. Nach der Richtlinie Feuerwehrförderung können bei der gemeinsamen Beschaffung von drei und mehr gleichartigen Einsatzfahrzeugen auf der Grundlage eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses für mehrere Gemeinden die Festbeträge der Fördermittel um 20 % erhöht werden. Aus diesem Grund haben die drei Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung geschlossen, wobei die Stadt Hoyerswerda die Rolle des Auftraggebers übernimmt. Die zu beauftragenden Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Für die Lose 1 und 2 (Fahrgestell und Fahrzeugaufbau) ging das Angebot der Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde aus dieser Ausschreibung als das wirtschaftlichste Angebot hervor. Für das Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung) ging das Angebot der G.B.S. Handelsgesellschaft mbH aus Ludwigsfelde als das wirtschaftlichste hervor.
Die Vergabe der genannten Leistungen an die beiden Firmen wurde vom Stadtrat einstimmig genehmigt.
Genehmigung der Eintragung einer Buchgrundschuld
Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Lausitz e.V. (AWO Kreisverband) möchte Modernisierungsmaßnahmen durchführen, wofür ein langfristiges Darlehen bei der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und Köln in Höhe von 1.750.000 Euro in Anspruch genommen werden soll. Dabei muss das Grundstück in der Thomas-Müntzer-Straße 26 belastet werden. Da zwischen der Stadt Hoyerswerda und dem AWO Kreisverband seit 23.09.1992 für dieses Flurstück ein Erbbaurechtsvertrag besteht, muss die Belastung als Buchgrundschuld notariell bestätigt werden. Hierfür ist eine Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin notwendig. Sofern mit dem Zweck der Bestellung des Erbbaurechtes vereinbar, kann die Einwilligung nicht verweigert werden.
Der Stadtrat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.
Neugestaltung der Dorfmitte Dörgenhausen
Im Zentrum von Dörgenhausen soll eine neue Mitte entstehen, welche die Identität des Ortes für zukünftige Generationen erhalten möchte. Die Planung wurde im Vorhinein mit dem Ortschaftsrat Dörgenhausen und den betroffenen Bürgern abgestimmt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt zu einem Fördersatz von 75 % über die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014 und soll 2022 realisiert werden. Der Stadtrat hat dem Baubeschluss einstimmig zugestimmt.
B-Plan „Scadoer Straße“
In der Scadoer Straße möchte ein Grundstückseigentümer Doppelhäuser und ein Mehrfamilienhaus errichten, wofür ein Bebauungsplan erforderlich ist. Die Stadtverwaltung hat einen entsprechenden Planentwurf erstellt (siehe Anlage zur Beschlussvorlage). Der Stadtrat willigte in die Aufstellung des B-Planes sowie den Planentwurf einstimmig ein.
Befreiung von Sondernutzungsgebühren
Für die Betreibung von Außengastronomie erhebt die Stadt normalerweise Sondernutzungsgebühren. Um ortsansässige Gewerbetreibende in der Corona-Pandemie zu unterstützen, wurden Gewerbetreibende im Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021 von der Zahlung von Sondernutzungsgebühren auf Antrag befreit. Nach Auskunft der Fachgruppenleiterin Bürgerservice wurden in der vergangenen zwei Jahren neun entsprechende Anträge von Gastronomen gestellt.
Um Gewerbetreibende aufgrund der anhaltenden coronabedingten Einschränkungen und den damit verbundenen Einnahmenausfällen auch weiterhin zu unterstützen, soll die befristete Befreiung von Sondernutzungsgebühren bis 31.12.2022 verlängert werden. Die geplante Sondernutzung ist allerdings wie gehabt bei der Stadt zu beantragen.
Der Stadtrat stimmte dem einstimmig zu.
Ausführliche Informationen zu den Beschlüssen finden Sie unter www.hoyerswerda.de > Politik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender.