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Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 06.02.2022)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab dem 06. Februar 2022

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in der Kabinettsitzung am 1. Februar 2022 eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.

Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

Grundsätze

Mit der neuen Verordnung wird die Regelung bzgl. Ausnahme von der zusätzlichen Testpflicht nach 2Gplus-Regel klargestellt: Wie bislang auch bleiben Personen, die in Verbindung mit einem vollständigen Impfschutz ein Genesenenzertifikat vorweisen können, unbefristet von der Testpflicht befreit.

Zugleich entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung in Einrichtungen oder für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordert. Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.

Die Einrichtung von Zonen durch Landkreise und Kreisfreie Städte, in denen die Abgabe sowie der Konsum von Alkohol untersagt sind, ist fortan nicht mehr verpflichtend, sondern kann durch regionale Behörden erfolgen. Darüber hinaus wird die inzidenzbasierte Hotspotregelung aufgehoben, d.h. die Gastronomie muss bei hohen Infektionszahlen nicht mehr schließen. Ebenfalls gestrichen wurden die inzidenzbasierten Ausgangsbeschränkungen.

Allgemeine Regeln

Versammlungen unter freiem Himmel sind mit maximal 5.000 Teilnehmern möglich. Weiterhin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Für Versammlungen in Innenräumen ist die 3G-Regel zu beachten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen von entweder 50 Prozent der Raumkapazität aber maximal 500 Teilnehmern oder 25 Prozent mit maximal 1.000 Personen zeitgleich.

Die zulässige Zahl der Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen können, steigt auf 50, wobei weiterhin die 3G-Regel beachtet werden muss.

In Anlehnung an die Vorgaben für Beerdigungen sind Eheschließungen ebenfalls mit höchstens 50 Personen unter Beachtung der 3G-Regel möglich.

Kultur, Sport und Freizeit

Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten öffnen. Für Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen mit Publikum sind die Zuschauerzahlen auf entweder 50 Prozent der Höchstkapazität aber maximal 500 Besucher oder 25 Prozent und maximal 1.000 Personen begrenzt.

Für Archive, Bibliotheken, zoologischen Gärten etc. gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Messen und Dienstleistungen

Die Durchführung von Messen und Kongressen ist wieder möglich, wobei Besucher einen Nachweis nach der 2Gplus-Regel für den Zutritt vorweisen müssen. Es gilt eine Begrenzung der Besucherkapazitäten auf Basis der Größe der Veranstaltungsfläche: Je vier Quadratmeter ein Besucher.

Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen etc. benötigen für die Teilnahme am Unterricht anstelle eines Nachweises nach der 2G-Regel, nur noch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G). Die Betreiber müssen neben der Nachweiskontrolle die Kontakterfassung sicherstellen. Reisebüros, Versicherungsagenturen o. ä. können auch unabhängig vom Infektionsgeschehen für den Publikumsverkehr öffnen. Es gilt die 2G-Regel und ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung.

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungswerte der Krankenhausbetten

Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

  • Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
  • Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
  • in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
  • die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
  • bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Änderung der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung

Die geänderte Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt vom 06. Februar 2022 bis zum 06. März 2022. Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

  • Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt,
  • Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben – kein Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht,
  • eingeschränkter Regelbetrieb an Kitas und Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen,
  • Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen. Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt,
  • Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf,
  • Lokale Schulschließungen bei gehäuftem Infektionsgeschehen sind möglich.

Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Bundes, des Freistaates sowie des Landratsamtes Bautzen finden Sie hier:
Bundes-IfSG-Aend_231121
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SchulKitaCoVO-10.12.2021_ab_06.02.22
SMS-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2022-02-03
SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-02

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der neuen Sächsischen-Corona-Notfall-Verordnung werden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung vorgenommen.

Seit Mittwoch, den 24. November bis zunächst einschließlich 04. März 2022 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.

In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder per Mail an die einzelnen Bereiche wenden.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Der Aufenthalt in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist nur unter Beachtung der 3G – Regelung sowie dem Tragen einer FFP2-Maske möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de. Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.
Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch die zwingend vorgeschriebenen Sitzungen der Ausschüsse sowie des Stadtrates statt.
Für die Teilnahme an zulässigen Gremiensitzungen gilt nach § 6 Abs. 3 SächsCoronaNotVO die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelung.
Alle Sitzungen werden bis voraussichtlich 31.03.2022 in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt.
Die Sitzungen der Ortschaftsräte sowie des Jugendstadtrates finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte sind in Sachsen geöffnet. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

  1. Eheschließungen

Für alle Eheschließungen (Standesbeamtin und Brautpaar, ggf. Dolmetscher einschließlich Gäste) gilt die 3G-Regelung, die Anzahl der an einer Eheschließung Teilnehmenden ist auf 50 Personen beschränkt, die örtlichen Gegebenheiten des Eheschließungsortes können die zulässige Personenanzahl aber verringern.

Weiterhin gelten:

  • Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern,
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske),
  • Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.

Auskünfte dazu erteilt das Standesamt unter 03571 457340.

  1. Trauerfeiern

Die Anzahl der an einer Beerdigung Teilnehmenden ist auf 50 Personen beschränkt. Das gilt sowohl in Innenräumen wie auch im Außenbereich. Es gilt zudem für alle an der Trauerfeier Teilnehmenden die 3G-Regelung. Es sind die Kontaktdaten aller an der Trauerfeier Teilnehmenden zu erfassen.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in Innenräumen (hier nur FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zugelassen) und bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Außenbereich notwendig.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Zwingend notwenige Aus- und Fortbildungen ausschließlich für aktive Einsatzkräfte sind weiterhin unter vorherigen Schnelltestbedingungen möglich und sind im Vorfeld mit Konzepten beim FGL anzuzeigen. Der Dienstrhythmus der ist entzerrt aller zwei Wochen durchzuführen.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren ist aller zwei Wochen für die Kinder und Jugendlichen möglich, welche im täglichen Schulbetrieb getestet werden. Ggf. müssen anhand der aktuellen pandemischen Situation einzelne oder auch sämtliche Dienste auch Aus- und Fortbildungen kurzfristig abgesagt werden.
Der Dienst der Alters- und Ehrenabteilungen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.

Corona-Impfung
Die Drittimpfung kann vor einer schweren Erkrankung schützen! Ihre zweite Impfung liegt mehr als 3 Monate zurück? Dann vereinbaren Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt zeitnah einen Termin für die dritte Impfung!
Aktuelle Daten von Herrn Prof. Leif Sander aus der Berliner Charité zeigen: Die derzeitigen Impfstoffe schützen auch gegen die Virus-Variante Omikron sehr gut, allerdings nur bei dreimaliger Impfung.
Übrigens: Die Sächsische Impfkommission weist darauf hin, dass für die dritte Impfung auch der Impfstoff Moderna sehr gut geeignet ist, ganz besonders für Menschen, bei denen die ersten beiden Impfungen mit Biontech erfolgt ist.

Egal ob Erst- oder Drittimpfung: Sollte Ihr Hausarzt oder Facharzt nicht impfen oder zeitnah alle Termine vergeben sein, können Sie in folgenden Einrichtungen ein Impfangebot wahrnehmen:

Impfstelle Hoyerswerda
Schloßplatz 2, 02977 Hoyerswerda
(Veranstaltungssaal Vis-a-vis)
(Dienstag und Freitag: 11:00 bis 17:00 Uhr,
Terminvergabe über die Webseite
www.sachsen.impfterminvergabe.de,
Impfungen ohne Termin je nach Auslastung möglich)

HOY-REHA GmbH
Tagesklinik für
Rehabilitation & Prävention
Kastanienweg 20,
02977 Hoyerswerda
Telefon: 03571 / 605560 sowie
per E-Mail an info@hoy-reha.de

MVZ am Seenland Klinikum
(Eingang Praxis Chirurgie)
Maria-Grollmuß-Straße 10, 02977 Hoyerswerda
(Terminvergabe über die Webseite des Klinikums
www.seenlandklinikum.de)

Gemeinschaftspraxis
Elke Bierbaum, 
Dr. med. Michael Bierbaum
Maria-Grollmuß-Str. 10,
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 42960

Praxis
Dr. med. Silke Lindner,
Dr. med. Ulf Lindner
Collinsstr. 15
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 913635

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

 Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

 Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 / 5251 12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 / 5251 11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de 

 

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