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Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 23.02.2022)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab dem 23. Februar 2022
Das Kabinett hat am gestrigen Tag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen.
Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).
Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.
Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Die Corona-Maßnahmen im Überblick

Privater Bereich

  • 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren
  • Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die von den Landkreisen oder Kreisfreien Städten festgelegt werden können.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl zulässig.

FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen.

Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Zutritt zur Gastronomie ist unter der 2G-Regel (bei Überlastungsstufe innen 2Gplus und außen 2G, Öffnungszeiten bis 20 Uhr) erlaubt.
  • Für nicht touristische Übernachtungen (z.B. Dienstreisen) gilt allgemein die 3G-Regel, unterhalb der Überlastungsstufe sind auch touristische Übernachtungsangebote unter der 2Gplus-Regel bei Anreise möglich, ebenso wie touristische Bus- und Bahnfahrten.
  • 3G-Regel für Zugang zu Archiven und Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen und Tierparks sowie Außen- und Innenbereiche von botanischen und zoologischen Gärten
  • Andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Theater) können unter der 2Gplus-Regel und einer verringerten Auslastung stattfinden (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 2.000 Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der Gesamtkapazität).
    (in der Überlastungsstufe: 50 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 500 Besucherinnen oder Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig)
  • Gottesdienste und andere Zusammenkünfte von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter Beachtung der 3G-Regel
  • Öffnung von Diskotheken, Bars und Clubs bleibt untersagt.

Schulen und Bildung

  • Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita)
  • Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen – 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Einrichtungen der außerschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen mit der 2G-Regel und Kontakterfassung Präsenzveranstaltungen durchführen (Außer in der Überlastungsstufe, dann bleiben lediglich Angebote für Kinder bis 18 Jahre inklusive Betreuer unter der 3G-Regel möglich)

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Keine 3G-Regel mehr im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind unter Berücksichtigung der 2G-Regel möglich.
  • Friseure können mit einem 3G-Nachweis besucht werden.

ÖPNV
FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr

Sport und Erholung

  • Sportveranstaltungen können unter der 2Gplus-Regel und einer verringerten Auslastung stattfinden (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Gesamtkapazität mit maximal 2.000 Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der Gesamtkapazität).
    (Überlastungsstufe: 50 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 500 Besucherinnen oder Besuchern gleichzeitig oder 25 Prozent der maximalen Kapazität mit bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig)
  • Für Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bestehen folgende Regelungen:
  • Innensportanlagen: 2Gplus-Regel
  • Außensportanlagen: 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen.
  • Sport ist für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regel
  • In der Überlastungsstufe geschlossen, Ausnahmen: Dienstsport, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, medizinisch notwendige Behandlungen etc. Hier gilt die 3G-Regel mit Kontakterfassung.
  • Bäder und Saunen (außer Dampfsaunen) sind unter Beachtung der 2Gplus-Regel geöffnet (in der Überlastungsstufe geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke, berufsbedingte praktische Ausbildung etc. Hier gilt die 3G-Regel mit Kontakterfassung.).
  • Solarien können unter Beachtung der 2G-Regel und mit Kontakterfassung öffnen (in der Überlastungsstufe geschlossen, Ausnahme: rehabilitations- und medizinische Zwecke. Hier gilt die 3G-Regel mit Kontakterfassung.).

Weitere Bereiche

  • Versammlungen unter freiem Himmel sind erlaubt (In der Überlastungsstufe besteht eine Beschränkung auf 5.000 Teilnehmer). Für Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel und es besteht eine Begrenzung der Auslastung (Wahlmöglichkeit für den Veranstalter: entweder 50 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 500 Teilnehmer gleichzeitig oder 25 Prozent der Höchstkapazität mit maximal 1.000 Teilnehmern gleichzeitig).
  • Messen können unter Beachtung der 2Gplus-Regel (in der Überlastungsstufe: je vier Quadratmeter der Veranstaltungsfläche pro Besucher)
  • Für Fahrschulen gilt die 3G-Regel.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros können unter Beachtung der 2G-Regel öffnen.
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sind unter Beachtung der 2Gplus-Regel geöffnet; keine 2G-Regel für die Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und die Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen (in der Überlastungsstufe sind diese für den Besucherverkehr geschlossen, Ausnahme: für die Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und die Durchführung von Zahlungsvorgängen bei Wettannahmestellen unter Beachtung der 2G-Regel).
  • Partei-, Gremien- oder Wählervereinigungssitzungen sind unter Beachtung der 2G-Regel erlaubt, zwingend vorgeschriebene Sitzungen mit der 3G-Regel erlaubt, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können (in der Überlastungsstufe untersagt mit Ausnahme der zwingend vorgeschriebenen Sitzungen).

Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen des Bundes, des Freistaates sowie des Landratsamtes Bautzen finden Sie hier:

Bundes-IfSG-Aend_231121
Corona-Arbeitsschutzverordnung_210121
SchulKitaCoVO-10.12.2021_ab_06.02.22
SMS-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2022-02-03
SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-02
SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-02-22

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

 

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der neuen Sächsischen-Corona-Notfall-Verordnung werden Einschränkungen im Bürgerverkehr mit der Stadtverwaltung vorgenommen.

Seit Mittwoch, den 24. November bis zunächst einschließlich 04. März 2022 sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.

In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon oder per Mail an die einzelnen Bereiche wenden.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Der Aufenthalt in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist nur unter Beachtung der 3G – Regelung sowie dem Tragen einer FFP2-Maske möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sprechtag der Schiedsstelle fällt aus

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de. Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 457171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer fällt aus

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.
Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Ab sofort finden nur noch die zwingend vorgeschriebenen Sitzungen der Ausschüsse sowie des Stadtrates statt.
Für die Teilnahme an zulässigen Gremiensitzungen gilt nach § 6 Abs. 3 SächsCoronaNotVO die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelung.
Alle Sitzungen werden bis voraussichtlich 31.03.2022 in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt.
Die Sitzungen der Ortschaftsräte sowie des Jugendstadtrates finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.

  1. Wochenmärkte

Wochenmärkte sind in Sachsen geöffnet. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

  1. Eheschließungen

Für alle Eheschließungen (Standesbeamtin und Brautpaar, ggf. Dolmetscher einschließlich Gäste) gilt die 3G-Regelung. Weiterhin gelten:

  • Kontakterfassung von Besucherinnen und Besuchern,
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske),
  • Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.

Auskünfte dazu erteilt das Standesamt unter 03571 457340.

  1. Trauerfeiern

Es gilt für alle an der Trauerfeier Teilnehmenden die 3G-Regelung. Es sind die Kontaktdaten aller an der Trauerfeier Teilnehmenden zu erfassen.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in Innenräumen (hier nur FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zugelassen) und bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Außenbereich notwendig.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Zwingend notwenige Aus- und Fortbildungen ausschließlich für aktive Einsatzkräfte sind weiterhin unter vorherigen Schnelltestbedingungen möglich und sind im Vorfeld mit Konzepten beim FGL anzuzeigen. Der Dienstrhythmus der ist entzerrt aller zwei Wochen durchzuführen.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren ist aller zwei Wochen für die Kinder und Jugendlichen möglich, welche im täglichen Schulbetrieb getestet werden. Ggf. müssen anhand der aktuellen pandemischen Situation einzelne oder auch sämtliche Dienste auch Aus- und Fortbildungen kurzfristig abgesagt werden.
Der Dienst der Alters- und Ehrenabteilungen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.

Corona-Impfung
Die Drittimpfung kann vor einer schweren Erkrankung schützen! Ihre zweite Impfung liegt mehr als 3 Monate zurück? Dann vereinbaren Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt zeitnah einen Termin für die dritte Impfung!
Aktuelle Daten von Herrn Prof. Leif Sander aus der Berliner Charité zeigen: Die derzeitigen Impfstoffe schützen auch gegen die Virus-Variante Omikron sehr gut, allerdings nur bei dreimaliger Impfung.
Übrigens: Die Sächsische Impfkommission weist darauf hin, dass für die dritte Impfung auch der Impfstoff Moderna sehr gut geeignet ist, ganz besonders für Menschen, bei denen die ersten beiden Impfungen mit Biontech erfolgt ist.

Egal ob Erst- oder Drittimpfung: Sollte Ihr Hausarzt oder Facharzt nicht impfen oder zeitnah alle Termine vergeben sein, können Sie in folgenden Einrichtungen ein Impfangebot wahrnehmen:

Impfstelle Hoyerswerda
Schloßplatz 2, 02977 Hoyerswerda
(Veranstaltungssaal Vis-a-vis)
(Dienstag und Freitag: 11:00 bis 17:00 Uhr,
Terminvergabe über die Webseite
www.sachsen.impfterminvergabe.de,
Impfungen ohne Termin je nach Auslastung möglich)

HOY-REHA GmbH
Tagesklinik für
Rehabilitation & Prävention
Kastanienweg 20,
02977 Hoyerswerda
Telefon: 03571 / 605560 sowie
per E-Mail an info@hoy-reha.de

MVZ am Seenland Klinikum
(Eingang Praxis Chirurgie)
Maria-Grollmuß-Straße 10, 02977 Hoyerswerda
(Terminvergabe über die Webseite des Klinikums
www.seenlandklinikum.de)

Gemeinschaftspraxis
Elke Bierbaum, 
Dr. med. Michael Bierbaum
Maria-Grollmuß-Str. 10,
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 42960

Praxis
Dr. med. Silke Lindner,
Dr. med. Ulf Lindner
Collinsstr. 15
02977 Hoyerswerda
Tel.: 03571 / 913635

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

 Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

 Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 / 5251 12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 / 5251 11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de 

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