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Lagebericht zur Corona-Pandemie (Update: 03.03.2022)

Corona-Maßnahmen in Sachsen ab dem 04. März 2022
Das sächsische Kabinett hat am 01. März 2022 eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst.
Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.
Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern hat sich die Staatsregierung auf weitere Lockerungen verständigt. Mit der Schutz-Verordnung sind keine Schließungen oder allgemeine, von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vorgesehen. Die Staatsregierung behält sich jedoch die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenzen von 420 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten oder 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Normalbetten, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Privater Bereich

  • 1 Hausstand + 2 Personen Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist, Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl zulässig.

FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen.

Gastronomie und Tourismus

  • Für den Zutritt zur Gastronomie (inkl. Bars ohne sogenannte Tanzlustbarkeiten) wird ein 3G-Nachweis benötigt.
  • Übernachtungen in Hotels sind mit 3G-Nachweis möglich. Für die Unterbringung in Ferienwohnungen und Campingplätzen ist keine Nachweispflicht vorgesehen.
  • Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für touristische Bus- und Bahnfahrten.
  • Clubs und Diskotheken können unter Beachtung der 2Gplus-Regel besucht werden. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen sowie die Regelungen zum Mindestabstand gelten hier nicht.

Schulen und Bildung

Schulbetrieb findet im Regelbetrieb statt. Es werden wöchentlich zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt.
Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen – 3G-Regel für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • FFP-2 Maskenpflicht als Basisschutzmaßnahme.
  • Zugang zum Handel ohne weitere Beschränkungen.
  • 3G-Regel für sämtliche körpernahe Dienstleistungen.
  • Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen können ohne weitere Beschränkungen genutzt werden.

ÖPNV

FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Kultur, Freizeit und Sport

  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen (inklusive Sportveranstaltungen) mit maximal 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern gilt die 3G-Regel.
  • Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern können zwischen dem Zugang nach der 2G-Regel oder der 3G-Regel wählen.

            Bei 2G-Regel gelten folgende Kapazitätsbeschränkungen:

  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung und höchstens 6.000 Personen gleichzeitig.
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Personen gleichzeitig.

            Bei 3G-Regel gilt eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität.

  • Die Maskenpflicht gilt bei allen Veranstaltungen nur bis zum eigenen Platz.
  • Sportstätten können im Innenbereich unter Beachtung der 3G-Regel genutzt werden. Im Außenbereich besteht keine Nachweispflicht.
  • Bäder, Saunen und Dampfsaunen können unter Beachtung der 3G-Regel besucht werden.

Weitere Bereiche

  • Eheschließungen und Beerdigungen im Innenbereich finden unter Beachtung der 3G-Regel
  • Gottesdienste und andere Zusammenkünfte in Kirchen oder von Religionsgemeinschaften benötigen lediglich ein Hygienekonzept.

Eine unverbindliche Regelübersicht zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 01.03.2022, gültig ab dem 04.03.2022 finden Sie hier: SMS-Regelungsuebersicht-ab-04.03.2022.

Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas werden achtsam zurückgefahren

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Die neue sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung gilt vom 04. bis zum 19. März 2022.

Danach wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5 entfällt. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Wie bisher auch gilt jedoch eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Darüber hinaus wird die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.

Zudem wird die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sind wieder mehrtägige Schulfahrten möglich.

Den genauen Wortlaut der aktuellen Regelungen finden Sie hier:
SchulKitaCoVO-01.03.2022
SMS-Corona-Hygiene-Allgemeinverfuegung-2022-03-02
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2022-03-01

Gemeindestatistik Landkreis Bautzen:
http://www.lkbz.de/coronakarte

Aktuelle Fallzahlen Landkreis Bautzen:
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen.php

Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

  1. Betrieb der Stadtverwaltung

Die Dienstgebäude der Stadtverwaltung werden ab Montag, den 07. März 2022 wieder für den Bürgerverkehr geöffnet.

Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.

Der Aufenthalt in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist nur unter Beachtung der 3G – Regelung sowie dem Tragen einer FFP2-Maske möglich. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Sprechtag der Schiedsstelle

Der nächste Sprechtag findet am 05. April 2022 in der Zeit von 16:00 bis 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Markt 1, Zimmer 1.24 statt. In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort unter Tel. 45 71 78 erreichbar.
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda.

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 45 71 71 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer

Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden. Telefon: 0351 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

  1. Gremiensitzungen

Für die Teilnahme an Gremiensitzungen gilt nach § 6 Abs. 3 SächsCoronaSchVO die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Abstandsregelung.

Alle Gremiensitzungen des Stadtrates werden bis 31.03.2022 in der Aula des Foucault-Gymnasium durchgeführt.

Die Sitzungen der Ortschaftsräte, des Jugendstadtrates und der Beiräte finden nur statt, wenn es zwingend notwendig ist oder die Geschäftslage es dringend erfordern.

  1. Eheschließungen

Für alle Eheschließungen (Standesbeamtin und Brautpaar, ggf. Dolmetscher einschließlich Gäste) gilt die 3G-Regelung. Weiterhin gelten:

  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske),
  • Pflicht zu einem Hygienekonzept, welches fortzuschreiben ist,
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.

Auskünfte dazu erteilt das Standesamt unter 03571 457340.

  1. Trauerfeiern

Es gilt für alle an der Trauerfeier Teilnehmenden die 3G-Regelung.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in Innenräumen (hier nur FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zugelassen) notwendig.

  1. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst

Die kritische Infrastruktur und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hoyerswerda, des Rettungsdienstes und der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen konnte durch ein besonderes Hygienekonzept zu jeder Zeit sichergestellt werden.
Zwingend notwendige Aus- und Fortbildungen ausschließlich für aktive Einsatzkräfte sind weiterhin unter vorherigen Schnelltestbedingungen möglich und sind im Vorfeld mit Konzepten beim FGL anzuzeigen. Der Dienstrhythmus der ist entzerrt aller zwei Wochen durchzuführen.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren ist aller zwei Wochen für die Kinder und Jugendlichen möglich, welche im täglichen Schulbetrieb getestet werden. Ggf. müssen anhand der aktuellen pandemischen Situation einzelne oder auch sämtliche Dienste auch Aus- und Fortbildungen kurzfristig abgesagt werden.
Der Dienst der Alters- und Ehrenabteilungen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Verhaltensregeln. Die Situation wird weiterhin engmaschig beobachtet und bewertet.

Coronavirus in Sachsen – das Portal des Freistaates

Alle Informationen des Freistaates Sachsen zum Thema Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/

Der Freistaat Sachsen informiert Sie auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache zum Thema Coronavirus

 Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php

 Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer:
    Telefon       03591 / 5251 12121

erreichbar:                  

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag               08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag            10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen:
    Telefon       03591 / 5251 11511

erreichbar:                   

Montag             08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag              08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Mail:                corona@lra-bautzen.de 

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