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Justitia

Aufruf – Wahl des stellv. Friedensrichters (m/w/d)

Da die Wahlperiode unserer stellv. Friedensrichterin am 26.02.2023 endet, sucht die Stadt Hoyerswerda Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt eines stellv. Friedensrichters/einer stellv. Friedensrichterin für die Schiedsstelle übernehmen möchten.
Die Schiedsstelle kann in Streitigkeiten des täglichen Lebens und bei „kleinen“ Strafsachen angerufen werden. Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien beizulegen.
Im bürgerlich-rechtlichen Streitverfahren kann es sich z.B. um folgende Streitigkeiten handeln:

  • vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche aus Kaufpreiszahlungen u.a.)
  • Ansprüche aus Nachbarrechts- u. Mietstreitigkeiten

Im strafrechtlichen Verfahren handelt es sich z.B. um solche Streitigkeiten:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Körperverletzung leichter Art

Friedensrichter m/w/d:

  • muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und seinen/ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein
  • soll bei Beginn der Amtsperiode mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein
  • soll im Bezirk der Schiedsstelle wohnen

Friedensrichter m/w/d kann nicht sein, wer

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist

Friedensrichter m/w/d soll nicht sein, wer

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.

Der/die Friedensrichter/in hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass die o.g. Ausschlussgründe nicht vorliegen und seine/ihre Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Die Wahl des/der stellv. Friedensrichter/in erfolgt für die Dauer von fünf Jahren durch den Stadtrat der Stadt Hoyerswerda und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts Hoyerswerda.
Interessierte Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Bewerbung schriftlich bis zum 23.09.2022 an die Stadt Hoyerswerda, Fachdienst Recht und Beteiligungsmanagement, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda zu richten.
Nähere Auskünfte über das Amt des stellv. Friedensrichters/in erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03571 / 45 71 71.

Foto: Pixabay

 

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