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Rathaus, im Vordergrund die Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarten vergeben – weitere Anträge möglich

Bis zum 15. Juli 2022 waren die Hoyerswerdaer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Anträge für eine Ehrenamtskarte abzugeben. Es wurden 81 Anträge eingesendet, von denen alle die für die Verleihung erforderlichen Kriterien erfüllten. Am 6. September wurde die entsprechende Personenliste nun durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Hoyerswerda bestätigt. Zudem wurde beschlossen, dass weitere Anträge bis zum 31.12.2022 eingereicht werden können. Der Verwaltungsausschuss wird dann in seiner Januar-Sitzung 2023 über die neuen Anträge entscheiden.

Hintergrund: Seit 2011 existiert in Hoyerswerda die Sächsische Ehrenamtskarte. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für geleistetes bürgerschaftliches Engagement und ermöglicht dem Inhaber folgende Vergünstigungen: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis im Lausitzbad Hoyerswerda, kostenloser Besuch einer eigenproduzierten Veranstaltung der Lausitzhalle, freier Eintritt in den Zoo Hoyerswerda sowie in das Stadtmuseum Hoyerswerda. In den Jahren 2011, 2013, 2016 und 2019 wurden insgesamt 281 Ehrenamtskarten an engagierte Bürger vergeben.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat sich erneut für die Fortführung des Programmes für die Jahre 2022 bis 2024 entschieden. Der Hoyerswerdaer Stadtrat stimmte dem mit Beschluss vom 26.04.22 ebenfalls zu. Damit haben Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, für ihr ehrenamtliches Engagement gewürdigt zu werden.

Die Ehrenamtskarte kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Engagementdauer vor Antragstellung von mindestens 2 Jahren
  • Wohnsitz Hoyerswerda
  • Mindestalter 16 Jahre

Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag, der Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers enthält. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung. Trägerorganisationen können sein:
Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die entsprechenden Anträge sind unter dem Stichwort „Ehrenamtskarte“ an die Stadt Hoyerswerda, Büro des Oberbürgermeisters, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda zu senden.
Das Antragsformular kann im Internet unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html heruntergeladen werden.

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