Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen
Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung (19.07.2023) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone II erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 7. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz d). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Hoyerswerda zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.
Folgende Gemarkungen sind betroffen:
- Nardt Flur 2
- Hoyerswerda Flur 1
- Hoyerswerda Flur 2
- Hoyerswerda Flur 5
- Hoyerswerda Flur 6
- Seidewinkel Flur 1
- Seidewinkel Flur 13
- Kühnicht Flur 3
- Schwarzkollm Flur 1
- Schwarzkollm Flur 2
Lagepläne sind im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen einsehbar: https://mitdenken.sachsen.de/1031624
Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab August 2023 bis Dezember 2023 durchgeführt.
Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.
Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Hinweisschilder sehen wie folgt aus:
Mehr Informationen und Ansprechpartner unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1031624
Übersichtskarten für Hoyerswerda:
Uebersichtskarte_Hoyerswerda_Blatt1.pdf
Uebersichtskarte_Hoyerswerda_Blatt2.pdf.