Stadtsanierung
Bereits in den 1990er Jahren wurden für das Altstadtgebiet von Hoyerswerda zwei förmliche Sanierungsgebiete festgelegt. Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates gelang es, beide Gebiete nachhaltig zu entwickeln und städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Durch die frühzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bei den Eigentümern in den Sanierungsgebieten konnten und können derzeit weitere Baumaßnahmen verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für diese und weitere Maßnahmen werden im Fachdienst Stadtsanierung bearbeitet.
Hinweis: Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie auf der Themenseite Stadtplanung im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.
Adresse
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen, Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 12:00 Uhr |
Zuständigkeiten / Aufgaben
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- vorbereitende Untersuchungen zur Fixierung von Sanierungsgebieten im Bedarfsfall
- Erarbeitung und Fortschreibung von Satzungen für die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete
- Beratung der Grundstückseigentümer oder Investoren zum sanierungsrechtlichen Verfahren, zu den sanierungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Förderfähigkeit
- Bearbeitung sanierungsrechtlicher Genehmigungen und Rechtsvorgänge gemäß den §§ 144, 145 BauGB in Sanierungsgebieten (z.B. Grundstücksverkäufe, Bestellung von Erbbaurechten oder von Grundschulden, Grundstücksteilungen, schuldrechtliche Überlassungsverträge, Änderung einer Baulast, bauliche Maßnahmen)
- Abgleich der Angebote für private Bau-/bzw. Ordnungsmaßnahmen mit den Sanierungszielen, Ermitteln möglicher Fördervarianten
- Erarbeitung und Überwachung der Modernisierungsvereinbarungen und Verträge für Ordnungsmaßnahmen sowie Kontrolle und Abnahme der Maßnahme
- Erstellung von Bescheinigungen gem. § 7h/10f und 11a Einkommenssteuergesetz
- Festsetzung der bescheinigungsfähigen Baukosten mittels Verwaltungsakt und Festsetzung der Verwaltungskosten
- Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 153 ff Bau GB; Erarbeitung der Bescheide zur Festsetzung und Zahlung der Ausgleichsbeträge
- Erarbeitung von Verträgen zur vorzeitigen Ablösung
- Bemessung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen
- jährliche Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 144 Bau GB
- Überwachung und Koordinierung von öffentlichen Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten
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Maßnahmen des Stadtumbaus
- Arbeit am Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie am Städtebaulichen Entwicklungskonzept
- Bearbeiten des „Stadtumbaus“ und der Stadterneuerung
- Prüfung der Förderfähigkeit von geplanten Maßnahmen in den Fördergebieten
- Überwachung und Koordinierung von Stadtumbaumaßnahmen in den Fördergebieten
- Beantragung, Abruf und Abrechnung von Fördermitteln aus den Programmen der Städtebauförderung
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Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung / Richtlinie Familienwohnen
Bei Antragstellung auf Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen):
- Prüfung durch den Fachdienst Stadtsanierung, ob das Vorhaben den demografischen, infrastrukturellen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht
- Ist dies der Fall, wird die zur Antragstellung auf Landeswohnraumförderung (RL Familienwohnen) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erforderliche Gemeindebestätigung Landeswohnraumförderung erteilt (SAB-Vordruck 69011)
Dokumente:
Informationen und Dokumente zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept finden Sie auf der gleichnamigen Themenseite im Hauptmenüpunkt „Stadtleben“.
Unterlagen zu den verschiedenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepten stellen wir auf der Themenseite Stadtsanierung/Stadtumbau (Hauptmenüpunkt „Stadtleben“) zur Verfügung, den jeweiligen Förderprogrammen zugeordnet.