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Sperrung der Spohlaer Brücke

Sperrung der Spohlaer Brücke im Zuge der Spohlaer Straße als Verbindung zwischen Zeißig und Spohla für den motorisierten Verkehr

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Brückenbauwerken werden in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen und Bauwerksüberwachungen nach der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ durchgeführt. Bei den Bauwerksprüfungen werden die Bauwerke nach einem systematisierten Verfahren geprüft und vorgefundene Schäden nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet.
Diese Bauwerksprüfung erfolgt durch einen erfahrenen und dafür zugelassenen Ingenieur, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse am Bauwerk beurteilen kann. Bauwerksprüfungen stellen ein wesentliches Element im Qualitätsmanagement der Bauwerkserhaltung von Ingenieurbauwerken dar und sind damit ein wesentlicher Baustein in der Sicherheitsphilosophie der Bauwerke.

Das aktuelle Prüfergebnis der letzten regulären Brückenprüfung der „Spohlaer Brücke“ veranlasste die zuständigen Baulastträger Stadt Hoyerswerda und Stadt Wittichenau über die weitere Verfahrensweise hinsichtlich des Erhalts des Bauwerkes nachzudenken. Aufgrund der Grenzlage zwischen den Gemarkungen Hoyerswerda und Wittichenau befindet sich die Zuständigkeit bei beiden Gemeinden.
Der Prüfbericht bewertet das Bauwerk aktuell mit der Zustandsnote 3,5. Damit befindet sich die Brücke in einem ungenügenden Zustand, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt. Daher kann ein dauerhafter Erhalt der Wegeverbindung nur mittels Ersatzneubau erfolgen. Eine Instandsetzung ist nicht wirtschaftlich.

Das Bauwerk wurde um 1960 errichtet und dient seither der direkten Verkehrsverbindung zwischen Zeißig und Spohla, dem landwirtschaftlichen Verkehr, der Erreichbarkeit eines Kleingartenvereins auf Gemeindegebiet der Stadt Wittichenau aus Richtung Hoyerswerda sowie vorrangig dem Rad- und Fußgängerverkehr. Die Bedeutung für motorisierten Verkehr ist eher als gering einzustufen. Landwirtschaftlicher und Zielverkehr kann auch ohne Nutzung der Brücke die entsprechenden Grundstücke aus Richtung Spohla erreichen. Das tatsächliche Erfordernis der Brücke liegt auch aus Gründen der touristischen Erschließung daher beim Fußgänger-und Radverkehr. Deshalb kam man, unter Beteiligung der Verkehrskommission der Stadt Hoyerswerda sowie der Rettungsleitstelle/Feuerwehr überein, dass eine dauerhafte Sperrung für den motorisierten Verkehr erfolgen kann und zukünftig eine Fußgänger-Radwegbrücke ausreichend ist. Sowohl der Stadt Wittichenau als auch Hoyerswerda ist es leider mittelfristig nicht möglich, die erforderlichen Ressourcen für einen Ersatzneubau bereitzustellen. Um bis zu einem möglichen Ersatzneubau jedoch die Nutzung für den leichten nichtmotorisierten Verkehr gewährleisten zu können, wird noch vor Weihnachten eine bauliche Sperrung für den zweispurigen motorisierten Verkehr erfolgen. Es besteht die Hoffnung, dadurch einem Fortschreiten der Schädigung infolge Verkehrsbelastung etwas entgegenwirken zu können und somit eine sofortige Vollsperrung zu vermeiden.

Die Stadt Wittichenau als Mitbaulastträger sowie der Ortschaftsrat des Ortsteiles Zeißig unterstützen die Herangehensweise und haben Einvernehmen erteilt.

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