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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Update: 03.11.2020)

Seit dem gestrigen Montag, den 02.11.2020 gilt die neue Sächsische Corona Schutzverordnung.
Die Verordnung beinhaltet erneute harte Einschnitte in die persönlichen Lebensverhältnisse von uns allen und steht für die notwendige, unsere gesamte Gesellschaft betreffende Kraftanstrengung zur Eindämmung der Pandemie. Bitte nehmen Sie die Maßnahmen ernst, bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.

Aktuelle Maßnahmen der Stadtverwaltung Hoyerswerda

1. Betrieb der Stadtverwaltung
Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind aktuell geöffnet.
Bitte klären Sie Ihre Anliegen dennoch bevorzugt telefonisch oder per E-Mail und reduzieren Sie Besuche in den Rathäusern auf die nicht verschiebbaren Fälle.
Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.
An allen Verwaltungsgebäuden erfolgen Aushänge mit der Erreichbarkeit der wichtigsten Ansprechpartner*innen, nach dem Anruf werden die Bürger*innen vor der Tür abgeholt.
Im Alten Rathaus wird der Eingang Senftenberger Straße als Besuchereingang immer offengehalten, im Vorraum erfolgt die Kontaktaufnahme über ein extra installiertes Telefon.
Bürgeramt – abweichende Regelung
Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 45 64 56 oder über die Online-Terminvergabe. Die Einlassregulierung erfolgt durch einen Wachschutz.
Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG.
www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/
Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 63 47.
Während des Aufenthaltes in den Gebäuden der Stadtverwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.
Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung angehalten, jeden Bürgerkontakt und jeden externen Termin zu dokumentieren. Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass Besuche von Personen mit offensichtlichen Erkältungssymptomen abgebrochen und die betreffenden Personen nach Hause geschickt werden.

Sprechtag der Schiedsstelle am 03. November 2020 fällt aus
Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) telefonisch oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.
Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:
Stadt Hoyerswerda, Schiedsstelle, S.-G.-Frentzel-Str.1, 02977 Hoyerswerda oder per E-Mail an rechtsamt@hoyerswerda-stadt.de
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 /45 71 71 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer am 12. November 2020 fällt aus
Handwerksbetriebe können sich telefonisch oder per E-Mail an die Handwerkskammer Dresden (Dirk Siegmund) wenden.
Telefon: 0351 / 4640-947, E-Mail an dirk.siegmund@hwk-dresden.de

2. Gremiensitzungen
Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der Regelungen der vorliegenden Hygienekonzepte zu erfolgen.

3. Bürgerhäuser
Kommerzielle Veranstaltungen, Veranstaltungen der Vereine und private Feiern sind untersagt.

4. Hilfe für die Wirtschaft
Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.
Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

5. Eheschließungen
Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind bei einer Eheschließung neben dem Standesbeamten max. 10 Personen aus zwei Hausständen möglich.
Die Eheschließung findet nur im Eheschließungszimmer des Standesamtes statt.

6. Trauerfeiern
Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum.
Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe nur eine begrenzte Anzahl von Gästen in den Trauerhallen zugelassen.
Detaillierte Informationen können bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer: 03571 / 60 54 45 erfragt werden.

7. Wochenmärkte
Wochenmärkte dürfen in Sachsen öffnen.
Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

8. Feuerwehr, Regionalleitstelle und Rettungsdienst
Aufgrund der kritischen Infrastruktur hat die Feuerwehr Hoyerswerda bezüglich des Corona-Schutzes ein gesondertes Stufenkonzept erarbeitet und umgesetzt.
Es besteht generelle Tragpflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50m bei Einsätzen und Diensten der gesamten Feuerwehr Hoyerswerda.
Die Ausbildungsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf zwingende Maßnahmen zur Erhaltung des Grundschutzes (z.B. Atemschutzübungsanlage) und unter Einhaltung des erweiterten Hygienekonzeptes.
Der Dienst der Jugendfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ist aktuell ausgesetzt, siehe Stufenkonzept!
Auf der Hauptfeuerwache herrscht eine strikte Trennung der Bereiche Regionalleitstelle Ostsachen, Einsatzdienst Rettungsdienst, Einsatzdienst Feuerwehr und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr.
Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist es, dass Dienstgeschehen in allen Bereichen dauerhaft sicherzustellen.

Aktuelle Regelungen der neue Sächsische Corona Schutzverordnung
Um die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor.
Konkret untersagt sie die Öffnung und das Betreiben unter anderem von:

  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen
  • Freibädern, Hallenbädern, Kurbädern, Thermen (soweit es sichnicht um Reha-Einrichtungen handelt)
  • Dampfbädern, Dampfsaunen und Saunen
  • Fitness-Studios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht medizinisch notwendiger Behandlungen dienen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen
  • Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie der Sportwettkämpfe ohne Publikum
  • Freizeit-, Vergnügungsparks, Angebote von Freizeitaktivitäten
  • Botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks
  • Volksfesten, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten
  • Diskotheken, Tanzlustbarkeiten
  • Museen, Musikschulen, Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Clubs und Musikclubs und entsprechenden Einrichtungen für Publikum
  • Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe, Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hochschulen
  • Jugendclubs ohne sozialpädagogische Betreuung, Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugenderholung
  • Zirkussen
  • Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen, -fahrzeugen
  • Busreisen und Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke sowie Schulfahrten
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
  • Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken sowie der Betrieb von Kantinen und Mensen
  • Betrieben im Bereich der körpernahen Dienstleistung, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen und von Friseuren
  • alle sonstigen Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen

Angebote und Einrichtungen, die geöffnet bleiben dürfen, müssen ein schriftliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Kontaktdaten sind zu erheben (außer Groß- und Einzelhandel, Läden, Verkaufsstände, Lieferung von Speisen und Getränken). Das Hygienekonzept muss aber nicht mehr vorher vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
Die zuständige Behörde kann das Konzept und seine Einhaltung überprüfen. Im Groß- und Einzelhandel sowie Läden darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personengestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Feiern in der eigenen Häuslichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen oder insgesamt fünf Personen erlaubt.
Dies gilt jedoch nicht für Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung sowie für Beisetzungen.
Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besuche –auch von Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu verzichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Es gelten weiter die »AHA«-Empfehlungen: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und die Nutzung der Corona-Warn-App. In geschlossenen Räumen sollte regelmäßig gelüftet werden.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden (ausgenommen: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres):

  • Bei Benutzung des ÖPNV einschließlich Taxis sowie bei regelmäßigen Fahrdiensten zwischen Wohnort und Einrichtungen von Menschen mit Behinderung, Patienten oder pflegebedürftigen Menschen
  • in Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden
  • in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen) sowie durch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste. Ausgenommen sind die konkreten Behandlungsräume sowie die stationär aufgenommenen Patienten am Sitzplatz zum Essen und Trinken sowie in ihren Zimmern
  • beim Besuch in Pflege-, Behinderten- und Altenheimen
  • in allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr: Einkaufszentren, Beherbergungsbetrieben (Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, Speiseräume bis zum Erreichen des Platzes), öffentliche Verwaltungen, Banken und Versicherungen, in allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss-und Caféangeboten zur und bei Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke, in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen oder schulischen Ausbildung dienen sowie auf deren Gelände
  • in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften mit Ausnahme der rituellen Aufnahme von Speisen und Getränke
  • beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen.
    Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden, wenn:
    – der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
    –  für die Primarstufe,
    –  Horte,
    –  im Unterricht für Schüler der Sekundarstufe I,
    –  im Unterricht an Förderschulen der Sekundärstufe I auch für Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Personal,
    –  im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
    –  im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache,
    –  zur Aufnahme von Speisen und Getränkenbeim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen.

Eine Mund- und Nasenbedeckung ist zu tragen beim Aufenthalt an Haltestellen, in Bahnhöfen, Fußgängerzonen, auf dem Sport und Spielgewidmeten Flächen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung deszehnten Lebensjahres), auf Wochenmärkten und an Außenverkaufsständen. Ausgenommen ist die sportliche Betätigung (z.B. Joggen) und die Fortbewegung ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln (z.B. Radfahren).
Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (z.B. Pflegeheime) sind zur Aufrechterhaltung der Besuchsmöglichkeiten verpflichtet. Regelungen von Hygiene- und Besuchskonzepten dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.
Bei Versammlungen ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstandes verpflichtend für alle Versammlungsteilnehmer.

Abhängig von der regionalen aktuellen Infektionslage können die zuständigen kommunalen Behörden verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen. Dazu gehört insbesondere die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung an Orten, an den Menschen dichter oder länger zusammenkommen

Alle Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf dieser Seite:
www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt Bautzen bezüglich Corona

  • Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer: Telefon 03591 5251-12121
    erreichbar:

Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Sonnabend 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.

Das Bürgertelefon – Ihr Kontakt für allgemeine Fragen: Telefon 03591 5251-11511 erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mail: corona@lra-bautzen.de

Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Das Kultusministerium hat am 13.08.2020 die aktuelle Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie trat am 31. August in Kraft und läuft bis zum 21. Februar 2021.
Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier:
SMS-AV Schulen-Kitas_130820.pdf

Die folgenden Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020.
Änderungen in der Schule:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt für alle Schularten.
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden, wenn:
     der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,
     für die Primarstufe,
     Horte,
     im Unterricht für Schüler der Sekundarstufe I,
     im Unterricht an Förderschulen der Sekundärstufe I auch für Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Personal,
     im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
     im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören und Sprache,
     zur Aufnahme von Speisen und Getränken
     Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA durch Lehrer kann weitergeführt werden.
     Schülerpraktika sind abzusagen.
     Klassenfahrten sind nicht durchzuführen.
     Schwimmunterricht kann aufgrund der Schließung der Schwimmhallen nicht stattfinden.

Änderungen in der Kindertagesbetreuung:

  • Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
  • Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner sind abzusagen.
  • Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
  • Eltern sollen maximal zur Garderobe, nicht aber zu den Gruppenräumen Zugang bekommen.
  • Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
  • Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter Bestand.
  • Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.

Es kann zu Betreuungseinschränkungen kommen, wenn das Personal aufgrund von Quarantäne oder Krankheiten die Betreuung nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten kann. Hier muss in Ausnahmefällen z. B. mit gekürzten Betreuungszeiten gerechnet werden. Die Verantwortung liegt hier bei den Kita-Trägern.

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:
Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.
www.coronavirus.sachsen.de/
Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.
Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.
Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.

Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr

Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY
Telefon 0171 3403795

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