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Zebrastreifen Schulstraße wird fertiggestellt

Fußgängerüberweg in der Schulstraße bald fertig

Der Fußgängerüberweg in der Schulstraße in Höhe der Grundschule steht kurz vor der Fertigstellung. Neben der markanten Fahrbahnmarkierung – auch bekannt als „Zebrastreifen“ – und der Beschilderung wurde für den Überweg auch ein vorgezogener Seitenbereich als Aufstellfläche für die Fußgänger hergestellt. Dies soll die Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern verbessern.
Erneuert wurde auch die Straßenbeleuchtung, die den Bereich des Überweges nun mit noch mehr Licht versorgt. Mit Freigabe des Überweges wird die zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeit auf der Schulstraße im Bereich vor der Grundschule und dem Nahversorger aufgehoben – d.h. die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h gilt dann rund um die Uhr.

Was ist am Fußgängerüberweg zu beachten? (§ 26 StVO)

  • Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrang. Den Straßenverkehr müssen Passanten dennoch beobachten und signalisieren, dass sie den Zebrastreifen queren wollen.
  • Autofahrer müssen Passanten das Queren des Überweges ermöglichen. Dazu gehört auch: Geschwindigkeit drosseln, mäßig fahren und am Überweg keinesfalls überholen. Auch das Halten auf dem Zebrastreifen ist verboten.
  • Radfahrer genießen am Überweg keinen Vorrang, es sei denn, sie verhalten sich wie ein Fußgänger und führen das Rad.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die neue Situation besonders zu beachten und aufmerksam und umsichtig zu handeln.

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