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Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – WEP“

Im Jahr 2020 wurde als Nachfolger für das bisherige Förderprogramm „Stadtumbau“ das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ aufgelegt. Mit dem Programm WEP unterstützen Bund und Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme dient der städtebaulichen Anpassung an die demografische Entwicklung und der Herstellung nachhaltiger Strukturen in Stadtteilen, in denen ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ wird unterteilt in die Programmteile „Aufwertung“, „Rückbau Wohngebäude“ und „Rückführung städtischer Infrastruktur“.

Im Programmteil „Aufwertung“ werden die Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen zur Bodenordnung, zum  Erwerb von Grundstücken zum Zwecke der Sanierung bzw. des Rückbaus, zum Umzug von Betroffenen des Stadtumbaus, zur Freilegung von Grundstücken sowie zur Herstellung, Änderung und Rückbau öffentlicher Erschließungsanlagen gefördert.  Auch Baumaßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung, Erneuerung (Umnutzung) und Sicherung von Gebäuden privater Eigentümer und an  Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude)können gefördert werden.

Gegenstand der Förderung im Programmteil „Rückbau Wohngebäude“ ist der Rückbau von Wohngebäuden oder Wohngebäudeteilen (Rückbaukosten), die Freimachung von Wohnungen und die einfache Herrichtung von Grundstücken zur Wiedernutzung.

Der Programmteil „Rückführung städtischer Infrastruktur“ fördert den stadtumbaubedingten Rückbau oder die Anpassung der technischen Infrastruktur und den stadtumbaubedingten unvermeidbaren Rückbau oder Anpassung der sozialen Infrastruktur.

Die Gesamtmaßnahme „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ wurde mit allen drei Programmteilen aus dem Förderprogramm „Stadtumbau“ (2012-2019) in das Förderprogramm „WEP“ (ab 2020) übergeleitet.

Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“


Allgemeine Daten

Größe: 433,75 ha
Bewilligter Durchführungszeitraum: 28.09.2012 bis 31.12.2028
Förderprogramm: 2012-2019 Stadtumbau (SU); ab 2020 „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
Programmteile „Aufwertung“, „Rückbau Wohngebäude“, „Rückführung städtischer Infrastruktur“

 

Programmteil Aufwertung:

bereits bewilligte Zuwendungen 2012 – 2026: 11.867.111,12 €
davon bereits verbrauchte Zuwendungen in den Jahren 2012 – 2022: 10.830.631,30 €

Programmteil Rückbau Wohngebäude:

bereits bewilligte Zuwendungen 2012 – 2026: 4.675.265,68 €
davon bereits verbrauchte Zuwendungen in den Jahren 2012 – 2020: 3.481.266,21 €

Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur:

bereits bewilligte Zuwendungen 2012 – 2026: 1.190.765,22 €
davon bereits verbrauchte Zuwendungen in den Jahren 2012 – 2022: 1.000.765,25 €

Gebietscharakter

Bestimmend für die Neustadt sind Plattenbauten. Ihr Anteil beträgt zu Beginn der Förderperiode ca. 73% am Gesamtwohnraum der Stadt. Seit 1990 sind durch die Großvermieter über 36% der Wohneinheiten zurückgebaut worden. Da sich der Rückgang der Bevölkerung weiterhin vollzieht, ist der weitere Rückbau von Wohnraum unumgänglich.

Entwicklungsziele

  • Sicherung einer nachhaltigen Stadtstruktur
  • Flexible Anpassung des Wohnangebotes an die demografischen Bedingungen
  • Aufwertung von Gebäuden und der vom Rückbau betroffenen Bereiche durch Gestaltung von Grün- und Freiflächen
  • Stärkung der innerstädtischen, erhaltenswerten Stadtquartiere

Beispiele für realisierte Einzelmaßnahmen

Programmteil Aufwertung

Erneuerung des Gebäudes Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1-3 für die Unterbringung „Konrad-Zuse-Computermuseum (ZCOM 2. Bauabschnitt)
Anteil der förderfähigen Ausgaben: 60 %, Fördersatz 66,66 %

Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Stadtschlosses (Fenster, Fassade und Risssanierung)
Anteil der förderfähigen Ausgaben: 85 %, Fördersatz 66,66 %

Errichtung eines Glockenturms für das Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda – Neustadt“
Anteil der förderfähigen Ausgaben: 75 %, Fördersatz 66,66 %

Umgestaltung der Freifläche im Umfeld der drei „Wappeneichen“ in der Fischerstraße
Anteil der förderfähigen Ausgaben: 100 %, Fördersatz 66,66 %

Wohnumfeldgestaltung Heinrich-Mann-Straße 1-6

Sanierung des ehemaligen Zuse-Gymnasiums zur neuen Oberschule

Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur- soziale Infrastruktur
Rückbau der ehemaligen POS 6 Jurij Gagarin

Rückbau Haus 3 des Léon-Foucault-Gymnasiums in der Straße des Friedens

Programmteil Rückbau Wohngebäude
Rückbau Albert-Schweitzer-Str 23-24 (2019)

Rückbau Friedrich-Löffler-Straße 6-12 (2019)

Rückbau Gerhard-von-Scharnhorst-Straße 77-87

SEKo „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“

Das erforderliche Städtebauliche Entwicklungskonzept wurde am 30.04.2013 vom Stadtrat beschlossen.

Städtebauliches Entwicklungskonzept_2013
Anlage 01 Karte 1 Gesamtübersicht
Anlage 02 Karte 2 Erhebungsbezirke
Anlage 03 alle Maßnahmen für SEKo
Anlage 04 Strukturdaten_2011

2015 begann die notwendige Fortschreibung des SEKo. Die Verwaltung legte einen Entwurf vor, der im Rahmen der öffentlichen Beteiligung umfassend diskutiert wurde. Im Juli 2016 wurde  die weitere Befassung mit dem SEKo vorerst zurück gestellt, zu Gunsten einer breiten Leitbilddiskussion.  Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zum Verwaltungsentwurf der Fortschreibung sowie eine dokumentation des Beteiligungsprozesses.

Verwaltungsentwurf:

Entwurf Fortschreibung SEKo_06.03.2015
Anlage 01 Karte 1 Gesamtübersicht Maßnahmen
Anlage 02 Karte 2 Erhebungsbezirke
Anlage 03 Rückbau flächenhafte Darstellung
Anlage 04 alle Maßnahmen für SEKO
Anlage 05 Strukturdaten_2014

öffentliche Beteiligung:

Bürgerberatung vom 07.04.2015 – Zusammenfassung
Stadtwerkstatt Hoyerswerda vom 07.11.2015 – Dokumentation
Eckwerte Entwicklungsstrategie SEKo
Bürgerversammlung vom 15.06.2016 – Vortrag Entwicklungsstrategie
Beteiligungsgespräch vom 07.07.2016 – Dokumentation

Das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo) „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ – Fortschreibung 2016 (Aktualisierung 2017) wurde am 27.02.2018 vom Stadtrat beschlossen.

Städtebauliches Entwicklungskonzept „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“ – Fortschreibung 2016 (Aktualisierung 2017)
Anlage 1 – Maßnahmeliste
Anlage 2 – Anpassung Stadtumbaugebiet
Anlage 3 – Herleitung Zukunf Stadtgrün
Anlage 4 – Gutachten
Karte Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Hoyerswerda“

Fördergebiet „Neustadt“ (abgeschlossen)

Foerdergebiet Neustadt UebersichtAllgemeine Daten

Größe: 398,10 ha
Durchführungszeitraum: 2002-2014 (abgeschlossen)
Förderprogramm: Stadtumbau Ost (SOU)
Programmteil Rückbau Wohngebäude, Fördervolumen: 26.574.813,00 €
Programmteil Aufwertung, Fördervolumen: 6.806.122,51 €
Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur, Fördervolumen: 999.972,30 €

Foerdergebiet Neustadt

Gebietscharakter

Bestimmend für die Neustadt sind Plattenbauten. Ihr Anteil betrug im Jahr 2009 ca. 76 % am Gesamtwohnraum der Stadt. Seit 1990 sind durch die Großvermieter ca. 28,6% der Wohneinheiten zurückgebaut worden. Neuer Wohnraum entstand vor allem durch Wohneigentumsbildung und den Ortsteilen und durch die Altstadtsanierung. Da sich der Rückgang der Bevölkerung weiterhin vollzieht, ist aufgrund dessen noch immer ein dauerhafter Leerstand an Wohnraum zu verzeichnen.

Entwicklungsziele

  • Stabilisierung des Wohnungsmarktes
  • Schaffung eines sinnvollen Stadtbildes
  • Aufwertung von Gebäuden und der vom Rückbau betroffenen Bereiche durch Gestaltung von Grün- und Freiflächen
  • Stärkung der innerstädtischen, erhaltenswerten Stadtquartiere

Beispiele für realisierte Einzelmaßnahmen

Programmteil Aufwertung

Zentralpark im Stadtzentrum der Neustadt

aufwertung_stadtzentr_stadtpromenade_2004_2011

Bürgerwiese

aufwertung_buergerwiese-2011

Skulpturengarten

aufwertung_skulpturen_wk-9_2008_2010

Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur- technische Infrastruktur

L.-Herrmann-Str Ecke Konrad- Zuse-Str. (2008) A.- Schweitzer-Str.(2009)

rueckbau-infra_herrmann-str-ecke-zuse-str_2008

Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur- soziale Infrastruktur

 Rückbau Kita Otto-Nagel-Straße WK X

rueckbau-infra_kita-nagelstr_vorger

Programmteil Rückbau Wohngebäude

Otto–Dix-Straße WK X

rueckbau-wohnen_o-dix-str_2008-1_vorher

 

Fördergebiet „Altstadt“ (abgeschlossen)

Fördergebiet Hoyerswerda-Zentrum, Altstadt ÜbersichtAllgemeine Daten

Größe: 141,31 ha
Durchführungszeitraum: abgeschlossen
Fördervolumen: 600.433,00 €
Durchführungszeitraum: 2002-2014 (abgeschlossen)
Förderprogramm: Stadtumbau Ost (SOU)
Programmteil Rückbau Wohngebäude, Fördervolumen: 575.433,00 €
Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur, Fördervolumen: 15.000,00 €

Fördergebiet Hoyerswerda-Zentrum, Altstadt

Gebietscharakter

Ausgehend vom historischen Stadtkern entwickelte sich die Altstadt orientiert an den fünf Elsterarmen. Das Fördergebiet Altstadt von Hoyerswerda weist die gleichen Merkmale auf wie die beiden Sanierungsgebiete, da es diese umschließt. Teil dieses Gebietes sind die Dillinger Straße und die S.-G.-Frentzel-Straße, in denen mehrere zentrale Verwaltungsfunktionen und Bildungseinrichtungen (Neues Rathaus, Polizeiwache, Behördenpark mit Gericht und Finanzamt, Bürgeramt, Förderzentrum für Körperbehinderte Kinder und Jugendliche) konzentriert sind. Hier zeigen sich die Bebauungsstrukturen als geschlossene Straßenzüge und Einzelgebäude mit Jugendstilcharakter sowie moderne Neubauten im Straßenbild.

Entwicklungsziele

  • Freilegung von Flächen mit dauerhaft nicht mehr benötigter Bausubstanz
  • Renaturierung brachliegender Flächen und Steigerung des Grünflächenanteils

Beispiele realisierter Einzelmaßnahmen

Abbruch Körperbehinderten-Wohnheim Dillinger Straße 2

dillinger-str-2-wohnheim-1-vorher

 

Fördergebiet „Knappenrode“ (abgeschlossen)

Foerdergebiet Knappenrode UebersichtAllgemeine Daten

Größe: 44,80 ha
Durchführungszeitraum: 2002-2014 (abgeschlossen)
Förderprogramm: Stadtumbau Ost (SOU)
Programmteil Rückbau Wohngebäude, Fördervolumen: 319.150,00 €
Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur, Fördervolumen: 1.276.654,01 €

Foerdergebiet Knappenrode

Gebietscharakter

Das Stadtbild von Knappenrode zeigt sich als Bergbausiedlung des frühen 20. Jahrhunderts.

2-geschossige Mehrfamilienhäuser und 1-geschossige Reihenhäuser bestimmen das Bild. Ergänzt werden diese Strukturen mit zentralen Bauten, wie Schule, Beamtenhaus, Gasthof mit Saal oder Direktorenvilla. Die momentane städtebauliche Situation lässt kein eigentliches Zentrum im Ortsteil erkennen. Starker Bevölkerungsschwund und das damit verbundene Aufgeben von zentralen Gebäudefunktionen führten seit Beginn der 1990er Jahre zu dieser Situation.

Entwicklungsziele

  • Schaffen eines Ortsteilzentrums in zentraler Lage mit einer Funktionsvielfalt für das öffentliche Leben
  • Umnutzung des ehemaligen Kulturhauses mit Wohn- und/ oder gewerblichen Funktionen
  • Erhalt der Gebäudestruktur der nördlichen Lessingstraße als eine städtebauliche Aufgabe
  • Verbesserung der Integration der Energiefabrik in das örtliche Leben

Beispiele realisierter Einzelmaßnahmen

Programmteil Rückführung städtischer Infrastruktur- technische Infrastruktur

Umbau der ehemaligen Schule zum Bürgerzentrum
Anteil der förderfähigen Ausgaben  100 % (Fördersatz 90%)

 

Herstellung der Außenanlagen am Bürgerzentrum Knappenrode
Anteil der förderfähigen Ausgaben 100 %  (Fördersatz 90%)

kn-bue-zentrum_schule_vor-umbau_2016

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Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – WEP“