
Beschränkung der Wasserentnahme
Das Landratsamt Bautzen hat mit Amtsblatt 31/2022 vom 03.08.2022 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 04.08.2022 in Kraft trat und die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln (Pumpen) weiter einschränkt. Auch Inhaber/innen von wasserrechtlichen Erlaubnissen dürfen jetzt kein Wasser mehr entnehmen, wenn sie nicht unter die ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen.
Außerdem …
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